Bericht aus Berlin: Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Liebe Genossinnen und Genossen,


das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt. Ich habe dazu hunderte von Mails und Briefen erhalten und sehr viele Einzelgespräche geführt. Von maßloser Kritik und aggressiver Hetze bis zu deutlicher Unterstützung war alles dabei. Ich bin mir bewusst, dass auch in Eurem Umfeld, in den Familien, Betrieben, Vereinen, über das Gesetz gesprochen und manches hinterfragt wird. Das zeigen mir die vielen Anfragen und Hinweise, die ich von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dazu bekommen habe. Um Euch zu informieren und auch für Diskussionen und Gespräche mit Argumenten auszustatten, widme ich den heutigen Bericht aus Berlin ganz diesem Gesetz.

Die derzeitige Lage ist in jeglicher Hinsicht außergewöhnlich: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach einem vergleichsweise entspannten Sommer wieder eine deutliche Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals ohne erkennbare Symptome und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lässt sich im Vorhinein nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen (nach Schätzungen rund 40 Prozent unserer Gesellschaft) sind darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Aber auch jüngere Menschen haben teilweise mit massiven Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu kämpfen, die es zu verhindern gilt. Politik ist verantwortlich dafür, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Deswegen müssen wir handeln.

Nach dem in dieser Frage eher problemlosen Sommer stehen wir seit Oktober vor einer zweiten Infektionswelle. Trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes besonders gefährdeter Gruppen ist es gerade dort zu einer Zunahme der schweren Verläufe und Todesfälle gekommen. Die Überlastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen droht. Aktuell sterben in Deutschland täglich rund 200 Menschen an dem Virus.

Darüber sind die mit den Infektionen verbundenen hohen Krankenstände und vielen Quarantänefälle auch für unsere Wirtschaft extrem belastend und gefährden die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Trotz alledem ist es richtig, dass die Schutzmaßnahmen immer wieder überprüft werden müssen. Dabei dürfen uns nicht nur gesundheitspolitische Ziele leiten, sondern auch die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Denn was wir schon beschlossenen haben und gegebenenfalls noch beschließen werden, bringt erhebliche Schwierigkeiten für die Menschen mit sich, gefährdet Existenzen und greift drastisch in Freiheitsrechte ein.

Ich habe es immer für bedenklich gehalten, dass solche staatlichen Eingriffe nur sehr ungenau vom Bundestag beschlossen, sondern im Wesentlichen von der Bundes- und den Landesregierungen verordnet wurden. Das macht die Maßnahmen an sich nicht falsch, aber es war an der Grenze unseres Verfassungsstaates, wieviel Macht da ohne aus meiner Sicht ausreichende Legitimation an Gesprächsrunden wie die Ministerpräsidentenkonferenzen mit der Kanzlerin verlagert wurde. Gut, dass wir das jetzt ändern.

Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Rechtssicherheit und parlamentarische Kontrolle zu erreichen. Es schafft für Bundes- und Landesregierungen konkrete rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich im Kampf gegen die Pandemie bewegen dürfen. Die leider notwendigen massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten müssen, haben jetzt eine klare gesetzliche Grundlage und beruhen auf einem Beschluss des Bundestages. Jetzt ist klar, wer für die Regelungen zu Abstandsgeboten, zu Restaurantschließungen, aber auch zu grundrechtssensiblen Bereichen wie der Einschränkung der Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit letztlich verantwortlich ist: der Deutsche Bundestag. Das ist richtig so.

Ziele der Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind ein effektiverer Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung und mehr Rechtssicherheit. Dazu wird in dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz in einem neuen § 28a konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen. Die bislang geltende Generalklausel sah entgegen der Kritik viel mehr Entscheidungsspielraum für die Bundesregierung vor. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion Druck gemacht und verlangt von der Bundesregierung eine regelmäßige Berichtspflicht über die Entwicklung der Pandemie.
Darüber hinaus werden Anpassungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen, um

  • die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser und die Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie besser zu unterstützen.
  •  mehr finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, die zunehmend COVID-19-Patienten behandeln müssen und dafür die notwendigen personellen und sachlichen Kapazitäten bereithalten müssen.
  • eine Impfstrategie zum 16. Dezember vorzubereiten und die Testkapazitäten zu erhöhen.

Durch welche Änderungen sollen die Grundrechte in der Pandemie geschützt werden? Statt der schon angesprochenen Generalklausel sieht der neue § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen vor, die einzeln oder zusammen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden können. Das sind beispielsweise schon bekannte Instrumente wie die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Untersagungen von Sportveranstaltungen oder Schließungen der Gastronomie und Hotellerie.


Das Gesetz legt außerdem fest, die Schwere von Maßnahmen vom Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Hierdurch schaffen wir endlich einen klareren Rechtsrahmen: Die Landesregierungen erhalten so konkretere rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich bewegen dürfen, und das Corona-Krisenmanagement wird für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestaltet. Das Gesetz schafft also keine Willkür, sondern verhindert sie ausdrücklich.
Außerdem regelt das Gesetz besonders grundrechtssensible Bereiche wie die Religions- oder Versammlungsfreiheit oder die Anordnung von Kontaktbeschränkungen. Auch diese Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn kein milderes Mittel erfolgsversprechend ist. Zudem wird klargestellt, dass die Länder bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit zu berücksichtigen haben und dass Schutzmaßnahmen nur angeordnet werden können, solange und soweit es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist.


Die Maßnahmen sind in Zukunft auch grundsätzlich auf zunächst vier Wochen zu befristen und können nur mit einer erneuten Entscheidung der Landesregierung verlängert werden. Befristungen sorgen dafür, dass regelmäßig neu die Verhältnismäßigkeit überprüft wird. Diese Verbesserungen des Grundrechtsschutzes sind entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen.
In sozialen Netzwerken werden Vergleiche zu dem Ermächtigungsgesetz gezogen, das die Nationalsozialisten 1933 im Reichstag beschließen ließen. Das ist unhistorisch, Unsinn und eine Verhöhnung der NS-Opfer. Dieser Vergleich ist für uns Sozialdemokratinnen und -demokraten in jeder Hinsicht unerträglich. Außerdem ist er auch inhaltlich falsch: Das Parlament macht den Landesregierungen mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Gegenteil strengere Vorgaben, als dies bislang der Fall war. Es handelt sich also eher um ein Begrenzungsgesetz. Ein Beispiel hierfür: die Streichung des viel zu weit gefassten § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, der dem Bundesgesundheitsminister bislang weitreichende Befugnisse eingeräumt hatte. Die Befugnisse der Regierung werden also deutlich reduziert.


Die Maßnahmen sind auch nicht auf Dauer angelegt. Die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz zu ergreifen, gilt nur so lange, wie für Deutschland eine epidemische Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt wird. Diese gilt aktuell bis zum 31.03.2021.

Durch eine Änderung im 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird für die epidemische Lage nationaler Tragweite in der Gesetzesänderung zudem festgelegt, dass sie nur gilt, solange entweder die WHO weiterhin eine Pandemie ausgerufen hat oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in Deutschland stattfindet. Das Vorliegen dieser Bedingungen bleibt jederzeit rechtlich überprüfbar.

Stimmt es, dass es eine Impfpflicht geben soll? – Nein. Eine Impfpflicht wird im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz nicht geregelt und ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Gesetz. Es stimmt auch nicht, dass mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz der Einsatz der Bundeswehr im Innern neu geregelt wird. Auch im bisher geltenden Infektionsschutzgesetz gab es die angesprochene Vorschrift, § 54 a IfSG „Vollzug durch die Bundeswehr“, bereits. Hierbei geht es nicht darum, dass die „Bundeswehr im Rahmen einer Pandemie in Deutschland gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt“ werden soll. Die Vorschrift richtet sich ausschließlich nach innen, in die Bundeswehr hinein. Zweck der Vorschrift ist es, den Infektionsschutz von Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.

Ich hoffe, dass ich Euch mit meinen Ausführungen helfen konnte, Ziel und Inhalt der Reform etwas besser einzuordnen. In den letzten Wochen habe ich die kritischen Gegenargumente, sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen, als auch auf Kriterien wie die 50-Personen-Grenze pro 100.000 Einwohner als Auslöser für staatliche Maßnahmen intensiv durchgearbeitet und verschiedenste medizinische, juristische und wirtschaftspolitische Stellungnahmen studiert. Am Ende bin ich überzeugt: Es ist nicht perfekt, aber richtig, was wir tun. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu und die Ermächtigungen, die das Gesetz für die staatlichen Behörden enthält, sind angemessen.

Als Bundestagsabgeordneter aus einem ländlichen Wahlkreis sind mir auch die in dem Gesetz enthaltenen Ausgleichszahlungen für durch die Pandemie entstandene Kosten und Mindereinnahmen von Krankenhäusern wichtig. In der Nahe-Region gibt es Häuser, deren finanzielle Decke auch so schon dünn genug ist. Sie müssen erhalten bleiben – gerade in einer Pandemie.

Die im Gesetz beschlossenen Regeln für die Impfungen sind mir ebenfalls wichtig: Es gibt keine Impfpflicht, aber es darf auch nicht einen Fall geben, in dem ein Mensch keinen Impfstoff erhält, weil es ihm an finanziellen Mitteln mangelt.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin darauf achten, dass wir die Pandemie mit aller Notwendigkeit bekämpfen, aber stets auch die Folgen der staatlichen Maßnahmen im Auge behalten!


Herzliche Grüße und bleibt gesund!


Dr. Joe Weingarten, MdB

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Bund fördert Mittelmosel-Museum

Bund zahlt 1,6 Millionen Euro für Umbau des Mittelmosel-Museums

Der Bund gibt 1,6 Millionen Euro für den Umbau des Mittelmosel-Museums. Das entspricht der Hälfte der anfallenden Umbaukosten. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages an diesem Donnerstag beschlossen. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Das ist eine gute Nachricht für die Stadt Traben-Trarbach. Mit den 1,6 Millionen Euro unterstützt der Bund für den Erhalt und die Modernisierung eines denkmalgeschützten Barrockbaus. Damit fördert der Bund auch die touristische Infrastruktur im ländlichen Raum. Die Gesamtkosten werden von der Stadt auf 3,2 Millionen Euro beziffert.

Das Mittelmosel-Museum ist in einer Barockvilla aus dem Jahr 1750 untergebracht. Das Gebäude befindet sich teilweise in einem desolaten Zustand. Mit dem Umbau wird nicht nur eine modernere Präsentation der Ausstellungsstücke möglich. Auch die Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit können so erfüllt werden. Damit ist der Erhalt des Museums auf Jahre hinaus gesichert.

„Angebote wie das Mittelmosel-Museum sind bedeutsam für die touristische Attraktivität der Region“, sagt Weingarten. Ihr Erhalt ist wichtig, wenn wir den Tourismus als Erwerbszweig auch im ländlichen Raum langfristig sichern wollen. Der Bund leistet mit 1,6 Millionen Euro einen konkreten Beitrag dazu. „Es freut mich persönlich, dass das Verfahren zu einem positiven Ergebnis geführt hat, da ich mich für die Bewerbung der Stadt eingesetzt habe.“

Die Förderung über 1,6 Millionen Euro wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aus Mitteln für die Kulturforderung bewilligt.

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Planungssicherheit für Kirner Krankenhaus

Die Landesregierung steht zum Kirner Krankenhaus

Zu den Zukunftsperspektiven des Kirner Krankenhauses und ein Schreiben der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an ihn zu diesem Thema erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Ich bin sehr dankbar, dass Sabine Bätzing-Lichtenthäler mir gegenüber eine klare Bestandsgarantie für das Kirner Krankenhaus gegeben hat. Ich hatte sie aufgrund der aktuellen Gespräche zum beantragten Sicherstellungszuschlag für das Haus angeschrieben. In ihrer Antwort heißt es eindeutig: „Es handelt sich hierbei um ein unverzichtbares Krankenhaus, welches dauerhaft Bestand haben muss.“ Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung so eindeutig zum Kirner Krankenhaus steht und hoffe, dass damit auch anderslautende politische Spekulationen endgültig erledigt sind.

Auch zum von der Diakonie als Betreiberin beantragten Sicherstellungszuschlag für 2020 hat die Ministerin sich mir gegenüber eindeutig geäußert und klargestellt, dass sie diesen Antrag bewilligt. Die konkrete Höhe des Sicherstellungszuschlages wird nicht vom Land festgelegt, sondern muss mit den Krankenkassen ausverhandelt werden. Gespräche darüber beginnen in der nächsten Woche. So ist das durch Bundesgesetz festgelegt. Aber Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat auch klar gestellt: „Wurde ein Sicherstellungszuschlag dem Grunde nach durch das Land bewilligt, so wird ein solcher dem Grunde nach auch gezahlt werden.“ Damit hat der Träger des Krankenhauses, die Diakonie in Bad Kreuznach, jetzt Planungssicherheit.

Die Ministerin hat mir gegenüber ferner bekräftigt, dass sie das Kirner Krankenhaus auch in anderen Zusammenhängen stärken will und es deshalb – als eines von nur zwei Krankenhäusern – in ein Modellprojekt im Rahmen ihres „Zukunftsnetzwerkes Krankenhäuser“ aufgenommen hat. Damit soll eine fachlich übergreifende Zusammenarbeit gesichert werden, die die Kompetenzen kleinerer Krankenhäuser stärkt und sie in ein breiteres Netzwerke integriert. Die Arbeiten hierzu werden vom Land auch finanziell unterstützt.

Die Diakonie in Bad Kreuznach als Träger des Kirner Krankenhauses ist inzwischen über die Zahlung des Sicherstellungszuschlages informiert worden. Insofern sehe ich jetzt eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Hauses und freue mich auf weitere Gespräche mit den lokal Beteiligten zur Entwicklung des Krankenhausstandorts Kirn.

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Aufarbeitung des Wirecard-Skandals

Mittelständische Steuerberater müssen geschützt werden

Zu den geplanten Haftungsregelungen beim Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und ihre Auswirken auf mittelständische Prüfungsunternehmen äußert sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

 

Die Bundesregierung regiert zurecht auf den Wirecard-Skandal mit einer Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, findet der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten. Er setzt sich gegenüber Bundesfinanzminister Olaf Scholz aber dafür ein, dass dabei keine Bedingungen geschaffen werden, die die mittelständischen Steuerberater aus dem Markt drängen: „Mittelständische Steuerberater müssen geschützt werden.“

Durch das „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität“ (FISG) sollen unter anderem die Haftungsvorschriften für Wirtschaftsprüfer verschärft und die Haftungssummen auf bis zu 20 Millionen Euro erhöht werden. „Ich bin von mehreren mittelständischen Steuerbüros darauf angesprochen worden, dass diese Regelungen im aktuellen Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium für sie äußerst problematisch sind, weil das Haftungsrisiko für ein mittelständisches Büro kaum tragbar ist,“ so Weingarten.

Der Bundestagsabgeordnete weist auf das eigentliche Ziel des Gesetzentwurf hin, die bundesweit dominierenden großen Beratungsgesellschaften, die sogenannten „Big Four“ (Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PwC) besser zu regulieren, „um katastrophale Fehlleistungen wie bei der Wirecard-Überprüfung zu vermeiden“. Für diese Großunternehmen sollten die Bedingungen durchaus verschärft werden, findet Weingarten. „Aber das darf nicht dazu führen, dass es mittelständische Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Wettbewerb mit den Großen noch schwerer haben.

Denn: „Verschwindet der Mittelstand bei den Steuerberatern“, sind nicht nur diese Büros, sondern auch viele andere Unternehmen aus der Nahe-Region betroffen, weil sie keine Prüfer mehr finden, die mit ihren Unternehmen und seinen wirtschaftlichen Bedingungen vertraut sind“, findet Weingarten, der die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern aus langjähriger persönlicher Arbeit kennt.

„Deswegen habe ich mich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und ihn gebeten, den Gesetzentwurf zum FISG nochmals auf seine Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen,“ kündigt der Bundestagsabgeordnete an.

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Präsenzzeiten der Bereitschaftsdienstpraxis in Meisenheim werden gekürzt

Kassenärztliche Vereinigung geht einen gefährlichen Weg

Zur angekündigten Einschränkung der bereitschaftsärztlichen Präsenzzeiten am Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim erklärt der SPD-Bundestagsabgeord­nete Dr. Joe Weingarten:

Mit Sorge habe ich eine Nachricht der Stadt Meisenheim über die geplanten Einschränkungen der Präsenzzeiten der Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis im Gesundheitszentrum Glantal (GZG) in Meisenheim erhalten. Ab Anfang Februar 2021 soll die Praxis im Rahmen des sogenannten „Pilotprojektes“ der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nur noch Mittwoch nachmittags, samstags und sonntags tagsüber besetzt sein. Ansonsten werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf die bundesweite Notfallnummer verwiesen.

Hier geht die Kassenärztliche Vereinigung einen gefährlichen Weg. Die Bereitschaftszentrale in Meisenheim versorgt nach Angaben der zuständigen Verbandsgemeinde Nahe-Glan 86 Ortsgemeinden der Region. Gemeinsam mit den bereits beschlossenen Reduzierungen und Schließungen in Rockenhausen und Kirn entsteht hier eine bei der Gesundheitsversorgung benachteiligte Region von tausenden von Bürgerinnen und Bürgern in den Kreisen Bad Kreuznach und Donnersbergkreis.

Das Argument der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dass diese Schließungen notwendig wären, um die Arbeitszeiten der Ärzte zu reduzieren, halte ich für nicht stichhaltig. Es verschlechtert nur die Struktur der Versorgung, ohne Alternativen anzubieten. Und die weitere Begründung der KV, man müsse die Gesamtversorgung in Rheinland-Pfalz im Auge haben, geht an den Interessen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vollkommen vorbei.

Ich habe deshalb in einem Schreiben an Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler appelliert, in dieser Entwicklung gegen zu steuern und für eine Stärkung der regionalen Versorgung und der ärztlichen Präsenz in Meisenheim, in Kirn und in anderen betroffenen Orten der Region einzutreten. Die Corona-Pandemie zeigt die Bedeutung einer ausreichenden medizinischen Versorgung auf. Und sie macht deutlich, wie hoch die Sensibilisierung der Bevölkerung bei diesem Thema ist.

Letztlich müssen wir, wenn sich in den gegebenen Strukturen die Verschlechterung der Versorgung auf dem Land nicht aufhalten lässt, wohl umdenken: Wenn das privatwirtschaftliche Modell der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht mehr in der Lage ist, die Versorgung ausreichend zu gewährleisten, müssen wir über einen staatlichen Gesundheitsdienst nachdenken.

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Umbau des Helmut-Kohl-Europaplatzes mit Geld des Bundes

566.604 Euro Bundesförderung für den Helmut-Kohl-Europaplatz in Idar-Oberstein

Zur Förderung des Umbaus des Helmut-Kohl-Europaplatzes in Idar-Oberstein aus dem Bundesprogramm für die Klimaanpassung und Modernisierung von Park- und Grünanlagen erklären der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten und Idar-Obersteins Oberbürgermeister Frank Frühauf:

„Gute Nachrichten für meine Heimatstadt Idar-Oberstein“, freut sich Joe Weingarten, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld: Der Umbau des Helmut-Kohl-Europaplatzes in Idar-Oberstein wird mit 566.604 Euro aus Bundesmitteln gefördert. Das entspricht einer 90 prozentigen Förderung der Gesamtbaukosten von rund 605.000 Euro.

Das entsprechende Programm des Bundesinnenministeriums fördert Modellprojekte zur Klimaanpassung und Moder­nisierung in städtischen Räumen über Parks und Grünanlagen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute die Förderung des Helmut-Kohl-Europaplatzes im Rahmen dieses Förderprogramms für die Klimaanpassung beschlossen. Oberbürgermeister Frank Frühauf zeigt sich erfreut über dies Bundesförderung: „Das hilft uns in der schwierigen Finanzlage der Stadt, und ermöglicht die Aufwertung des Stadtteils Oberstein.“ Der Oberbürgermeister dankt für die gute Zusammenarbeit bei der Antragstellung zwischen der Stadt und dem Berliner Büro Weingartens.

Weingarten und Frühauf sind sich einig: „Auch in kleineren Städten haben Parks eine positive Auswirkung auf das Stadtklima. So tragen Grünflächen zur Sauerstoffproduktion bei. Auch entsteht Frisch- und Kaltluft, die zur Kühlung der angrenzenden Bebauung beiträgt. Das ist gerade in der verdichteten Bebauung Obersteins wichtig.“

Zugleich kann damit in der Stadt ein Treffpunkt für Familien und Kinder geschaffen werden. „Es ist mir wichtig, dass der Helmut-Kohl-Europaplatz nicht nur im Hinblick aufs globale Klima angepasst wird, sondern auch wieder ein Ort wird, an dem man sich gern aufhält,“ ergänzt Weingarten. „Deswegen habe ich mich in den letzten Monaten für eine Förderung aus dem Bundesprogramm eingesetzt. Weingarten hatte der Stadt Idar-Oberstein angesichts der klammen städtischen Finanzsituation eine Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms vorgeschlagen.

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Abstimmung zum Bevölkerungsschutzgesetz

Ich unterstütze das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz

Zur Debatte und der Abstimmung im Bundestag über das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt. Ich habe dazu hunderte von Mails und Briefen erhalten und sehr viele Einzelgespräche geführt. Von maßloser Kritik und aggressiver Hetze bis zu deutlicher Unterstützung war alles dabei. Dass das Gesetz heute beschlossen wird, halte ich für eine richtigen Schritt und habe bei der Arbeit daran im Digital- und im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages aus Überzeugung mitgewirkt.

Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Rechtssicherheit und parlamentarische Kontrolle zu erreichen. Es schafft für Bundes- und Landesregierungen konkrete rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich im Kampf gegen die Pandemie bewegen dürfen. Die leider notwendigen massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten müssen, haben jetzt eine vernünftige gesetzliche Grundlage und beruhen auf einem Beschluss des Bundestages. Jetzt ist klar, wer für die Regelungen zu Abstandsgeboten, zu Restaurantschließungen, aber auch zu grundrechtssensiblen Bereichen wie der Einschränkung der Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit letztlich verantwortlich ist: der Deutsche Bundestag. Das ist richtig so.

In den letzten Wochen habe ich die kritischen Gegenargumente, sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen, als auch auf Kriterien wie die 50-Personen-Grenze pro 100.000 Einwohner als Auslöser für staatliche Maßnahmen intensiv durchgearbeitet und verschiedenste medizinische, juristische und wirtschaftspolitische Stellungnahmen studiert. Am Ende bin ich überzeugt: Es ist nicht perfekt, aber richtig, was wir tun. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu und die Ermächtigungen, die das Gesetz für die staatlichen Behörden enthält, sind angemessen. Vergleiche mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten sind indes ungeheuerlich und verhöhnen alle Opfer des Nationalsozialismus.

Als Bundestagsabgeordneter aus einem ländlichen Wahlkreis sind mir auch die in dem Gesetz enthaltenen Ausgleichszahlungen für durch die Pandemie entstandene Kosten und Mindereinnahmen von Krankenhäusern wichtig. In der Nahe-Region gibt es Häuser, deren finanzielle Decke auch so schon dünn genug ist. Sie müssen erhalten bleiben – gerade in einer Pandemie.

Und es wird in dem Gesetz zurecht eindeutig geregelt: Es wird keine Impfpflicht geben. Auch das ist richtig, es wäre ein zu weit gehender Schritt.

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Genehmigungsantrag für Corona-Impfstoff

Gute Nachrichten aus Mainz und Idar-Oberstein

Zu den Fortschritten, die BioNTech in der Entwicklung eines Covid-19-Impfstoffes erzielt, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

BioNTech und Pfizer haben bekannt gegeben, dass sie noch diesen Monat einen Zulassungsantrag für einen Corona-Impfstoff stellen wollen. Das ist eine richtig gute Nachricht. Zum einen lässt es hoffen, dass wir nun einen Zeitplan für den Sieg gegen die Pandemie erhalten. Zum anderen ist es für das Mainzer Unternehmen BioNTech, das auch in Idar-Oberstein produziert, ein Meilenstein in seiner Geschichte – die ohnehin schon eine Erfolgsgeschichte ist.

Es ist gut, dass wir in unserer Region über solche Fachkräfte verfügen. Nur durch rationales Handeln – Vorsichtsmaßnahmen einerseits, Forschung und Entwicklung andererseits – lässt sich eine Pandemie besiegen.

Dieser Sieg ist jetzt in Sicht. Aber er ist noch nicht erreicht. Bis es den Impfstoff gibt und bis es eine Durchimpfung gibt, wird noch Zeit vergehen. Deswegen bleibt es wichtig, buchstäblich über den Winter zu kommen – ohne dass unser Gesundheitssystem kollabiert. Ich bitte daher eindrücklich alle, sich weiterhin an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu halten.

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Hilfen für Hotels und Gastronomie sind notwendig

Haumann und Weingarten: Hotels und Gastronomie brauchen umgehend effektive Unterstützung – viele Betriebe akut gefährdet

Zur prekären wirtschaftlichen Lage und der angekündigten staatlichen Unterstützung von Hotel- und Gastronomiebetrieben haben sich der rheinland-pfälzische DEHOGA-Präsident Gereon Haumann und der SPD-Bundestags­abgeordnete Dr. Joe Weingarten in einem heutigen Arbeitsgespräch intensiv ausgetauscht:

In der AZ vom vergangenen Samstag hatte Joe Weingarten sein Unverständnis über die Klage Kreuznacher Gastronomen über fehlende Hilfen des Bundes geäußert. Er verwies hierbei auf die von der Bundesregierung zugesagte „Novemberhilfe“ und die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf Abschlagzahlungen von bis zu 10.000 €.

„Alles richtig“, sagt Haumann, „bis lang aber noch graue Theorie“. Und verweist auf das noch nicht abschließend geklärte entsprechende Antragsverfahren, und fehlende verbindliche Verwaltungsvorschriften. Die Novemberhilfe benötigen die Betriebe – mal ganz unabhängig von dem Namen des Hilfsprogramms als „Novemberhilfe“ nicht morgen oder übermorgen, sondern heute. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung die besonderen Liquiditätsnöte der gastgewerblichen Betriebe nach dem zweiten Lockdown erkannt haben; jetzt geht es schlicht darum, dass diese Hilfe auch den Betrieben ankommt“, so DEHOGA-Präsident Gereon Haumann. Ein Hinweis auf eine „Einrichtung eines Onlineportals bis voraussichtlich“ zur letzten Novemberwoche ist ernüchternd, und wann es dann tatsächlich zu der Auszahlung der „Novemberhilfe“ kommen wird, weiterhin ungewiss.

Weingarten verwies in dem Gespräch auf die Zusage des Bundeswirtschaftsministers, ab 25. November das Antragsverfahren unbürokratisch zu eröffnen. Der Bundestagsabgeordnete und Haumann stimmten in der Bewertung der kritischen Lage der Unternehmen und ihrer Handlungsmöglichkeiten überein: „Klagebefugt ist in Rheinland-Pfalz – anders als in manch anderen Bundesländern – ausschließlich der einzelne Unternehmer.

Haumann verwies darauf, dass viele DEHOGA-Mitgliedsbetriebe Klagen vorbereitet haben: „Für die Erfolgsaussicht einer solchen Klage ist für die Bewertung des Kriterium der Angemessenheit einer Beschränkung der eigenen unternehmerischen Betätigung die dafür gewährte Hilfe in die rechtliche Bewertung zu berücksichtigen. Eine Entschädigungszahlung in Höhe von 75% des Vorjahres-Monatsumsatzes ist – zumindest für den Lockdown-Monat November – für viele der betroffenen Unternehmen eine zu beachtende Größenordnung.“ Ob Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden, könne abschließend auch erst bewertet werden, wenn die konkrete Verwaltungs­vorschriften für dieses politisch verkündete Hilfsprogramm vorliegen. „Ob es dann Klagen aus Branchenbetrieben gegen die Schließung der Betriebe geben wird, bleibt abzuwarten“, so Haumann.

Haumann und Weingarten teilen die Sorge, dass die Corona-Krise viele mittelständische Betriebe in die Insolvenz treiben könne. „Dies ist umso dramatischer, als nach Überzeugung vieler Marktkenner wir für 2021 einen starken „Boom“ für den Tourismus in Rheinland-Pfalz erwarten dürfen“, stimmen beide überein. Das Urlaubsverhalten der Deutschen werde sich gravierend ändern; Urlaub könne unter Aspekten wie Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit verstärkt innerhalb von Deutschland, und hier verstärkt in dem diese Komponenten aufs Beste vereinenden Rheinland-Pfalz stattfinden.

„Die Betriebe, die wir bis zum Frühjahr verlieren, die werden Rheinland-Pfalz ab der Saison 2021 – und dann für viele Jahre – fehlen. Hier droht neben der Dramatik für das einzelne Unternehmen, das in Folge der Corona-Pandemie schließen muss, ein immenser gesamtwirtschaftlicher Schaden für das Land“, so Präsident Gereon Haumann. Weingarten unterstützt ihn in dieser Frage: „Wir müssen alles tun, um diesen Schaden für unser Land zu vermeiden.“

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SPD-Abgeordnete haken gemeinsam bei Bahn nach

Sperrung der Hunsrückbahn

Mit einiger Verwunderung haben die SPD-Abgeordneten aus der Region die Information aufgenommen, dass die DB Netz AG die Hunsrückquerbahn kurzfristig zu unaufschiebbaren Sondierung- und Instandhaltungsmaßnahmen bis Ende 2021 sperrt.

Davon war im gemeinsamen Gespräch mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn Mitte Oktober, das die örtlichen Landtagsabgeordneten Markus Stein von der Nahe, Bettina Brück aus dem Hunsrück sowie der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagfraktion Benedikt Oster und Bundestagsabgeordneter Dr. Joe Weingarten zur Wiederaufnahme des Güterverkehrs auf der Trasse geführt hatten, keine Rede.

Grundsätzlich begrüßen die Sozialdemokraten die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Die Abgeordneten hatten sich aber an die Deutsche Bahn gewandt, um auf die Sorgen der Bevölkerung zu der erwarteten Lärmbelästigung durch das an den unbeschrankten Bahnübergängen notwendige Pfeifen der Züge hinzuweisen. Die Landespolitiker und Bundestagsabgeordneter Joe Weingarten wollen nun von der Deutschen Bahn die genauen Hintergründe für die Sperrung der Hunsrückquerbahn erfahren und fragen erneut beim Konzernbeauftragten nach. „Wir wollen hoffen, dass es sich um Investitionen in die Zukunft handelt, die die Strecke sicherer befahrbar machen. Wir wundern uns aber, dass dies gerade jetzt kurz vor seit Monaten angekündigten geplanten Start der Firma WRS erfolgt“, so die örtlichen Abgeordneten Stein, Brück, Weingarten und Oster.

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