Hilfen für die Krankenhäuser und Kliniken laufen weiter

Zu den Empfehlungen des Corona-Beirats nach § 24 Krankenhausgesetz für eine weitere Unterstützung der Krankenhäuser erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten hat die Entscheidung des Corona-Beirats beim Bundesgesundheitsministerium begrüßt, Kranken­häuser und Kliniken in der Krise weiterhin durch Ausgleichs­zahlungen zu unter­stützen, um langfristige wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Bislang waren solche Zuschüsse nur bis April 2021 sicher gestellt. „Das ist auch für die Kliniken an der Nahe von großer Bedeutung“, betonte der Abgeordnete, der die Krankenhäuser über die Zusagen aus Berlin auch direkt informiert hat.

„Da teilweise weiterhin nicht dringend notwendige Eingriffe zeitlich verschoben werden, um Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten, ist es richtig, die Ausgleichszahlungen für betreffende Kliniken über den April hinaus zu verlängern,“ erläuterte Weingarten. Der Corona-bedingte Erlösausgleich, den Krankenhäuser bei deutlichen Mindereinnahmen erhalten und der sich an den Erlösen von 2019 orientiert, sei angemessen betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete.

„Ich freue mich, dass die Liquidität von Kliniken und Krankenhäusern so gestärkt wird, schließlich leisten sie und vor allem die Beschäftigten vor Ort die größte Aufgabe in dieser Krise.“ Ihm sei es wichtig, im dauer­haften Dialog mit den Einrichtungsleitungen und ihren Beschäftigten zu bleiben und sie weiter durch die Krise zu begleiten, so Weingarten. „Das habe ich auch in einem Brief an die Klinikleitungen unserer Region deutlich gemacht“, schließt der Abgeordnete seine Stellungnahme.

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Tierversuche verringern und durch Alternativmethoden ersetzen

Zum Tierschutz und zur dringend nötigen Vermeidung  von Tierversuchen erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Tierschutz ist seit nunmehr  knapp 20 Jahren als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dennoch finden in Deutschland weiterhin Tierversuche, beispielweise bei der Nutzung von Tieren für diagnostische Zwecke statt.

„Dass in Deutschland jährlich über 2 Millionen Tiere für wissenschaftliche Zwecke benutzt und rund 700.000 Tiere getötet wurden, ist nicht hinnehmbar“, so Weingarten.

Konkret sei dies zu erreichen, indem man an tierversuchsfreie Testmethoden nicht weiterhin höhere Ansprüche hinsichtlich der Ergebnisse für eine Zulassung stelle, als bei Tierversuchen: „Wenn tierversuchsfreie Alternativmethoden belastbare Ergebnisse liefern, müssen diese künftig Vorrang haben“, stellt Weingarten klar.

Dem SPD-Abgeordneten ist klar, dass der medizinische Fortschritt bis heute nicht gänzlich ohne die Durchführung von Tierversuchen auskommt. „Wir dürfen bei hochkomplexen Krankheitsbildern Forschung und Innovation nicht behindern, auch mit Blick darauf, dass Grundlagenforschung und Medikamentenentwicklung dann einfach ins Ausland abwandern würden“, so Weingarten weiter. Für viele einfachere Entwicklungen, bei denen aktuell noch auf Tierversuche zurückgegriffen werde, gelte das aber nicht. „Und hier muss Deutschland Vorreiter bei der Fortentwicklung von Alternativmethoden sein, nicht Bremsklotz.“

Weingarten kritisiert, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf ein von der EU-Kommission bereits 2018 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren bis heute nicht reagiert habe: „Die Bundeslandwirtschaftsministerin ist verantwortlich dafür, Genehmigungsverfahren von Tierversuchen zu Gunsten alternativer Verfahren zu ändern und die Rolle der Tierschutzbeauftragten in Forschungseinrichtungen zu stärken und nicht weiter zu schwächen. Ich erwarte, dass es hier endlich Fortschritte gibt“, so Weingarten abschließend.

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Tierschutzgefährdende Tierexporte in Nicht-EU-Länder müssen verboten werden

Zu Tierexporten in Nicht-EU-Länder, den damit einhergehenden Verstößen gegen den Tierschutz und die Befassung des Bundesrates mit diesem Thema am 19. Februar 2021 erklärt der SPD-Bundestagsabge­ordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten schließt sich den Forderungen nach Exportverboten von Tieren in Nicht-EU-Staaten an, wenn dabei der Tierschutz nicht eingehalten wird. Er begrüßte eine entsprechende Bundesratsinitiative zum Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, der auch Rheinland-Pfalz zuge­stimmt hat.

Hintergrund ist, dass trotz zahlreicher Beschränkungen in Teilen der Bundesrepublik weiter­hin Tiertransporte auch in Drittstaaten genehmigen, obgleich nicht sicher­gestellt werden kann, dass der teilweise tagelange Transport der Tiere tierschutz­kon­form verlaufe. „Da muss die Bundesland­wirtschafts­ministerin eine klare Linie vertre­ten“, forderte Weingarten. „Der Umgang mit Tieren auf zum Teil tagelangen Transpor­ten, ohne ausreichend Wasser, Futter und Bewegung ist eine Quälerei, die schnell­stens abge­stellt werden sollte.“

Dabei dürfe es keine Kompromisse zu Lasten der Tiere geben: „Wenn den Veterinären vor Ort nicht bekannt ist, ob der Lebendtransport von Tieren auf der gesamten Reise tierschutzkonform erfolgt, muss der Export untersagt werden,“ forderte Weingarten. Dabei gehe es beispielsweise um extreme Temperaturen, denen die Tiere ausgesetzt seien, aber auch um mangelnde Ruhephasen während tagelanger Transpor­te und eine zweifelhafte Behandlung der Tiere an Verladehäfen und Zielorten.

Die Bundesrepublik müsse hier ein Vorbild sein und bei der EU Druck machen, da­mit die EU-Transportverordnung auch in allen Mitgliedsstaaten eingehalten wird, forderte der Bundestagsabgeordnete. Ferner, so Weingarten, sei es insbesondere mit Blick auf Drittstaaten wichtig, dass die Bundesregierung Tierversorgungsstellen vor Ort lückenlos prüfe und Tiertransport­routen besser überwache. Drittländer, in de­nen der Tierschutz nicht sichergestellt werden könne, müssten mit einem Export­verbot für Lebendtiere belegt werden. „Hier besteht dringen­der Handlungsbedarf, um das teilweise extreme Tierleid zu verhindern“, so Weingarten.

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Verlängerung der Unterstützung für Rehakliniken wegen der Covid-19-Pandemie

Zu der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, Ausgleichszahlungen für den Betrieb von Reha-Kliniken während der Pandemie zu verlängern, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Nachdem der rheinland-pfälzische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten sich erneut bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine verlängerte finanzielle Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Vorsorge- und Rehakliniken eingesetzt hat, reagiert das Bundesgesundheitsministerium und verlängert die Ausgleichszahlungen bis zunächst 28. Februar 2021.

„Es ist gut, dass die Kliniken nun erst mal einen weiteren Monat Planungssicherheit haben.“, so Weingarten. „Schließlich werden trotz der aktuell rückläufigen Infektionszahlen weiterhin elektive Eingriffe verschoben, um Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten“, ergänzt Weingarten.

„Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung auch der Gesundheitsstandort an der Nahe mit seinen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen gestärkt wird“, schließt Weingarten sein Statement.

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Ausgleichszahlungen für Rehakliniken müssen verlängert werden!

Zu notwendigen Verlängerungen von Ausgleichszahlungen für den Betrieb von Reha-Kliniken in der Corona-Pandemie erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat das Bundesgesundheits­mini­sterium aufgefordert, die Ausgleichszahlungen für Reha- und Vorsorgekliniken aus Mitteln des Schutzschirmes der Deutschen Rentenversicherung weiter zu führen. „Das ist auch für die Rehabilitationsmedizin in Bad Kreuznach von Bedeutung“, erklärte Weingarten. „Die Reha-Kliniken sind bundesweit immer noch in ihrem Betrieb eingeschränkt und erleiden Verluste.“

Nachdem der Abgeordnete sich bereits im November erfolgreich bei Bundesminister Jens Spahn für finanzielle Unterstützungen der von der Corona-Pandemie betroffenen Vorsorge- und Rehakliniken eingesetzt hat, sprach er das Ministerium erneut an, nachdem Gesundheits-Staatssekretär Gebhart ihn darauf hingewiesen hatte, dass die Ausgleichs­zahlungen zunächst nur bis Ende Januar befristet sind und eine Verlängerung noch offen sei.

„Es ist gut, dass wir aufgrund des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes des Bundes Ausgleichs­zahlungen an diejenigen Einrichtungen leisten, die auf Grund von Corona-bedingt verschobenen Eingriffen nun weniger Patienten und weniger Einnahmen haben“, so Weingarten. „Schließlich brauchen wir diese Kliniken spätestens dann, wenn der reguläre OP-Betrieb wieder Fahrt aufnimmt.“ Weingarten ist sich sicher, dass die Covid-19-Pandemie uns noch weitere Monate intensiv beschäftigen wird und somit auch aufschiebbare Eingriffe wegen der Überlastung der Kliniken weiter verschoben werden: „Wir brauchen aber ein breit funktionierendes Gesundheits­system nach der Krise, wenn viele jetzt verschobene Behandlungen nachgeholt werden. Und dazu gehört auch der Reha-Bereich als wichtiger Teil der Gesund­heitsinfrastruktur an der Nahe.“ Deshalb habe er sich bei Gesundheitsminister Spahn für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen an Reha- und Vorsorge­einrichtungen eingesetzt, um den Kliniken eine wirtschaftliche Basis in der noch andauernden Krise zu erhalten, so Weingarten abschließend.

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Schließung des Zentrallagers Wittlich –
ALDI SÜD muss Transparenz und Perspektiven schaffen

Zur geplanten Schließung des ALDI SÜD-Zentrallagers in Wittlich und an weiteren Standorten hat sich der Abgeordnete Dr. Weingarten (SPD) an die Geschäftsleitung der Unternehmensgruppe ALDI SÜD gewandt

Die ALDI-SÜD-Unternehmensgruppe hat für mehrere Standorte, u.a. in Altenstadt (Iller), Ketch, Montabaur sowie auch am Standort Wittlich im Betreuungswahlkreis des Abgeordneten Weingarten, angekündigt, die örtlichen Zentrallager zu schließen, was allein am Standort Wittlich ca. 130 Arbeitsplätze betrifft.

„Es ist selbstverständlich Teil unternehmerischer Freiheit, Standortentscheidungen auf Grund betriebswirtschaftlicher Kennziffern neu zu treffen. Allerdings ist zu erwarten, dass die politisch Verantwortlichen dies nicht aus der Presse erfahren.“

Zudem äußert der Abgeordnete die Erwartung, dass ALDI Süd sich zeitnah um eine Anschlussbeschäftigung in anderen Unternehmensbereichen kümmert. „Das gebietet die soziale Verantwortung eines gut aufgestellten Unternehmens, zumal der Standort Wittlich schon Ende Juni 2021 schließen soll.“

Um dieser Auffassung Nachdruck zu verleihen, hat sich Weingarten gemeinsam mit seinen Fraktionskolleginnen und –kollegen Lothar Binding (SPD), Karl-Heinz Brunner (SPD) und Gabi Weber (SPD), in deren Wahlkreisen ebenfalls Standorte geschlossen werden sollen, an die ALDI-SÜD-Unternehmensleitung gewandt, um bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Politik, Unternehmensleitung und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretung Perspektiven für die Standorte und vor allem die Beschäftigten zu erörtern.

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Hunsrückquerbahn: Klares Signal des Bundesverkehrsministers
zugunsten der Reaktivierung fehlt noch

Zur Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zur Reaktivierung der
Hunsrückquerbahn erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Eine Förderung des Personenverkehrs auf der Hunsrückquerbahn zwischen Langen­lonsheim und Hermeskeil nach einer Reaktivierung der Strecke aus Mitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs­gesetzes (GVFG) ist grundsätzlich möglich. Das hat der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Staatsekretär Enak Ferlemann, dem Bundestagsabgeordneten Joe Weingarten zuge­sagt. Voraussetzung ist, dass der Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit vorliegt. „Wie das aber genau berechnet werden soll, bleibt weiterhin offen“, bedauert Weingarten.

Weingarten hatte, auch im Namen der regionalen Landtagsabgeordneten Bettina Brück, Benedikt Oster und Markus Stein, das Bundesverkehrsministerium darum gebeten, die Rahmenbedingungen für zukünftige Nutzen-Kosten-Kalkulationen für eine Bundesförderung im Sinne des ländlichen Raumes offener zu gestalten, damit auch dort Personen- und Güterverkehr wieder verstärkt möglich wird. In seiner Antwort konnte das Bundesverkehrsministerium dazu noch keine klare Aussage treffen: „Das dazu gehörige Berechnungsverfahren zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit wird gegenwärtig weiterentwickelt und fortgeschrieben“, heißt es in der Stellungnahme an den Bundestagsabgeordneten.

Weingarten bedauert, dass in diesem Punkt weiter Unklarheit herrscht: „Aber das Bundesverkehrsministerium weist in seiner Stellungnahme zumindest ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierungsregelungen mittlerweile auch außerhalb von Verdichtungsräumen eine gute Basis für den Einsatz von Bundesmitteln geben und zeigt die dazu notwendigen nächsten Schritte auf.“

Grundsätzliche Voraussetzung für die Reaktivierung einer Schienenstrecke sei nach Aussage des Verkehrsministeriums, dass für diese Strecke ein verkehrlicher Bedarf nachgewiesen werde. Für die Hunsrückquerbahn sei dafür der Beleg, dass eine langfristige Bestellung von Schienenpersonennahverkehr durch den in Rheinland-Pfalz dafür zuständigen Träger, im Fall der Hunsrückquerbahn den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, erfolge.

Sofern das Land diesen Schritt gehe, sei eine anteilige Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinan­zierungsgesetz (GVFG) möglich. „Da ohne eine Förderung nach dem GVFG ein regelmäßiger Personenverkehr auf der Hunsrückquerbahn kaum möglich sein wird, sollten die im Zweckverband vertretenen Landkreise dort eine entsprechende Diskussion anstoßen, fordert Weingarten: „Aus Klimaschutz- und Verkehrsgründen wäre das eine vernünftige Maßnahme.“

Der Bundestagsabgeordnete fordert auch alle Beteiligten dazu auf, die notwendigen Schritte zu einem regelmäßigen Personenverkehr von der aktuellen Diskussion um die Rahmenbedingungen des Güterverkehrs auf der Hunsrückquerbahn durch WRS zu trennen: „Beides dient der Reaktivierung, aber das sind zwei verschiedene Prozesse.“

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Fristverlängerungen bei Anträgen zum Kindertagesstättenbau
notwendig – Appell an Bundesfamilienministerin Giffey

Zu notwendigen Fristverlängerungen bei Anträgen zur Modernisierung und zum Ausbau von Kindertagesstätten erklärt der SPD Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat sich an Bundesfamilien­ministerin Franziska Giffey gewandt und sie gebeten, die Fristen zur Vergabe von Bundes­mitteln aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ an die Kommunen zu verlängern. Mehrere Kommunen aus dem Nahe-Land hatten sich an Weingarten gewandt und um diese Unter­stützung gebeten.

Der Abgeordnete wies darauf hin, dass die Unterstützung der Städte und Gemeinden beim Ausbau der Kindertagestätten ein zentrales politisches Anliegen der SPD und der Großen Koalition sei: „Deswegen wird der Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro investieren.“ Für Rheinland-Pfalz stehen rund 239 Millionen Euro Bundesmittel und 180 Millionen Euro des Landes zur Verfügung. Unterstützt werde neben der Qualitäts­ver­besserung in der Betreuung der Kinder auch die bauliche Verbesserung von Kinder­tages­stätten, etwa zur Schaffung von Küchen im Rahmen der Ganztagsbetreuung.

Probleme gibt es für die Kommunen aufgrund der kurzen Fristsetzung der Anträge. Ob­wohl die die Antragsunterlagen für die baulichen Förderprogramme erst Mitte November vorlagen, müssen die entsprechenden Anträge mit Bau- und Architekten­beschreibungen bis Ende Januar vorliegen, inklusive einer Berechnung der Folgekosten der Baumaß­nahmen. „Das ist schon unter normalen Bedingungen kaum zu schaffen“, so der SPD-Abgeordnete, „aber erst recht nicht in Pandemiezeiten, wo viele Beschäftigte im Home­office sind und auch Bau- und Architektenbüros um Weihnachten und Neujahr herum geschlossen waren.“

In der Verbandsgemeinde Kirner Land, die mit mehreren geplanten Baumaßnahmen betroffen sei, habe es dazu eine Besprechung mit Bürgermeister Thomas Jung, den Fach­ämtern der Verbandsgemeindeverwaltung, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden Kirn, Monzingen und Hochstetten-Dhaun sowie der Evangelischen Kirchen­gemeinde gegeben, in der ihm nachdrücklich der hohe Termindruck geschildert wurde. „Ich habe mich dazu umgehend an die Bundesfamilienministerin gewandt und sie gebeten, die Fristen zu erweitern, um auch eine spätere Antragstellung zu ermöglichen oder eine Anschlussfinanzierung im Rahmen eines weiteren Programmes in Aussicht zu stellen.“ Denn der ungünstigste Fall wäre, wenn die Kommunen mit hohem Aufwand Anträge erarbeiten und dann wegen eines Fristablaufs auf Planungskosten von hundert­tausend Euro oder mehr sitzen bleiben, “ bemerkte Weingarten. „Das wäre nicht im Sinne der Qualitätsverbesserung bei den Kindertagesstätten, die wir ja alle gemeinsam wollen.“

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