Persönliche Erklärung zur Lage an der griechisch-türkischen Grenze

Wir brauchen eine „Koalition der Vernunft“

Die Zustände in den Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln sind unbestritten katastrophal und untragbar. Wir brauchen so schnell wie möglich eine Lösung für die Menschen in Griechenland. Wir müssen dabei darauf achten, dass wir einen Schritt in Richtung einer europäischen Lösung gehen. Wir arbeiten derzeit mit voller Kraft an einer Lösung, an der sich nicht alleine Deutschland, sondern wenigstens ein paar andere europäische Staaten beteiligen, von denen zum Teil auch schon Zusagen für eine Aufnahme vorliegen.

Wir erwarten von Bundesinnenminister Seehofer, heute beim Innenministerrat in Brüssel nachdrücklich für eine „Koalition der Vernunft“ zu werben und konkrete Maßnahmen zur gemeinsamen Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen auf den Weg zu bringen. Ein deutscher Alleingang kann das Problem nicht lösen.
Ich bin für die Aufnahme von Geflüchteten im Rahmen einer europäischen Koalition der Vernunft. Inzwischen hat sich mit Frankreich, Portugal, Finnland und anderen bereits eine nennenswerte Gruppe von Staaten zu einer gemeinsamen Aufnahme bereit erklärt. Ich erwarte, dass die deutsche Bundesregierung jetzt zusammen mit diesen Staaten die Aufnahme dringend in die Wege leitet. Das Engagement unserer aufnahmebereiten Bundesländer, Städte und Gemeinden begrüße ich außerordentlich. Es ist wichtig zu wissen, dass es die Bereitschaft gibt, Schutzsuchende zügig aufnehmen zu können. Ich stehe auch hinter der Initiative des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius, der sich als einer der ersten für die Aufnahme minderjähriger Geflüchteter stark gemacht hat. Für diese Gruppe müssen wir Sorge tragen, dass sie zudem auch im Rahmen der Familienzusammenführung nach den Regelungen der Dublin III-Verordnung schnell und unbürokratisch zu ihren Angehörigen in Deutschland reisen können.
Ebenso wichtig ist mir, dass wir schnell eine dauerhafte Verbesserung der Verhältnisse in den griechischen Hot Spots erreichen. Ein Weg könnte sein, dem UNHCR die operative Verantwortung zur Leitung der Flüchtlingszentren zu übertragen. Für eine grundsätzliche Lösung brauchen wir eine Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Wir müssen weg vom Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates. Wir brauchen eine gerechte und solidarische Verteilung geflüchteter Menschen auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Nur so schaffen wir dauerhaft eine Entlastung der Staaten an den EU-Außengrenzen und somit auch insbesondere Griechenlands. Daran arbeiten wir auf EU-Ebene mit Hochdruck.
Ein erster Schritt in Griechenland könnte die Entwicklung eines Pilotmodells für ein gemeinsam betriebenes europäisches Asylzentrum auf den griechischen Inseln sein.
Auf jeden Fall dürfen wir weder die Menschen in Griechenland noch die griechische Regierung mit diesen Herausforderungen alleine lassen. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Mit unserem gemeinsamen Handeln zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland machen wir einen ersten und notwendigen humanitären Schritt. Unser Ziel bleibt es, dass sich am Ende alle europäischen Mitgliedstaaten in diese Solidarität einbringen.
Jetzt gilt es, alle Anstrengungen auf eine europäische Lösung, an der nicht alle Länder teilnehmen müssen zu konzentrieren. Nur so kann umfassend den Minderjährigen und den besonders Schutzbedürftigen geholfen werden. Eine Zustimmung zum Antrag der Grünen würde dies nicht erreichen.
Dabei sehen wir auch, dass die Kämpfe in Idlib die humanitäre Lage in Syrien weiter verschärfen und erneut viele Menschen zur Flucht Richtung türkische Grenze zwingen. Europa und die internationale Gemeinschaft muss darauf schnell reagieren und bereit sein, weitere humanitäre Hilfe für die Menschen in Idlib und die Geflüchteten in der Türkei zu leisten.
Im Vertrauen darauf, dass die Bundesregierung diese Verhandlungen mit allem Nachdruck verfolgt, lehne ich den vorliegenden Antrag ab.
Dies ist eine Persönliche Erklärung der/des Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer, Bela Bach, Nezahat Baradari, Doris Barnett, Dr. Matthias Bartke, Sören Bartol, Bärbel Bas, Eberhard Brecht, Leni Breymaier, Karl-Heinz Brunner, Katrin Budde, Bernhard Daldrup, Dr. Daniela De Ridder, Dr. Karamba Diaby, Dr. Fritz Felgentreu, Ulrich Freese, Angelika Glöckner, Kerstin Griese, Uli Grötsch, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Sebastian Hartmann, Dirk Heidenblut, Hubertus Heil (Peine), Wolfgang Hellmich, Dr. Barbara Hendricks, Thomas Hitschler, Dr. Eva Högl, Frank Junge, Oliver Kaczmarek, Elisabeth Kaiser, Arno Klare, Dr. Bärbel Kofler, Christine Lambrecht, Christian Lange (Backnang), Prof. Dr. Karl Lauterbach, Sylvia Lehmann, Helge Lindh, Kirsten Lühmann, Isabel Mackensen, Katja Mast, Christoph Matschie, Dr. Matthias Miersch, Susanne Mittag, Falko Mohrs, Claudia Moll, Bettina Müller, Dr. Rolf Mützenich, Ulli Nissen, Thomas Oppermann, Josephine Ortleb, Mahmut Özdemir (Duisburg), Aydan Özoğuz, Christian Petry, Sabine Poschmann, Achim Post (Minden), Andreas Rimkus, Sönke Rix, Dr. Martin Rosemann, Dr. Ernst-Dieter Rossmann, Michael Roth (Heringen), Susann Rüthrich, Johann Saathoff, Axel Schäfer, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ulla Schmidt (Aachen), Johannes Schraps, Ursula Schulte, Martin Schulz, Swen Schulz (Spandau), Frank Schwabe, Stefan Schwarze, Rita Schwarzelühr-Sutter, Rainer Spiering, Svenja Stadler, Sonja Amalie Steffen, Mathias Stein, Kerstin Tack, Markus Töns, Carsten Träger, Ute Vogt, Marja-Liisa Völlers, Gabi Weber, Dr. Joe Weingarten, Bernd Westphal, Dirk Wiese, Gülistan Yüksel, Dagmar Ziegler, Dr. Jens Zimmermann zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland“, Drucksachen 19/16838 (neu), 19/17198 am 04.03.2020

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Situation an der griechisch-türkischen Grenze

Für die Aufnahme von 5000 Flüchtlingskindern

An der griechisch-türkischen Grenze eskaliert die Situation. „Ich verurteile Gewalt gegenüber Menschen auf der Flucht“, sagt Dr. Joe Weingarten (SPD), Bundestagsabgeordneter von der Nahe. Besonders zu verurteilen sei, wenn ein Mensch erschossen wird, so wie es jetzt die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Deswegen sei ein geordnetes Vorgehen notwendig. Weiterlesen

Zum einen braucht es Direktmaßnahmen, um weitere Eskalationen zu verhindern. Weingarten spricht sich für die Aufnahme von 5000 unbegleiteten Kindern in Deutschland aus, die sich jetzt noch in den Lagern an der griechisch-türkischen Grenze befinden: „Sie sind das schwächste Glied der Kette und brauchen unsere unmittelbare Hilfe.“ Eine Vielzahl von Städten, Gemeinden und Ländern habe sich bereits bereit erklärt, die Kinder aufzunehmen. Innenminister Horst Seehofer sollte sich diesbezüglich in der Union gegen die Kräfte durchsetzen, die eine solche humanitäre Hilfe verhindern wollen.
Zum anderen brauche es aber eine geordnete, europäische Lösung: „Deutsche Alleingänge helfen niemandem.“ Zumindest die wichtigsten europäischen Länder müssten sich an einer Lösung beteiligen und vereint vorgehen. Das sei auch deshalb nötig, um Erpressungsversuche künftig auszuschließen, so wie sie der türkische Präsident Erdogan offensichtlich versuche.

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Investitionen der KfW in Bad Kreuznach

Wichtiger Partner

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr zusammen 58,4 Millionen Euro in Projekte in Bad Kreuznach (Stadt und Kreis zusammen) investiert. Davon floss mit 22,2 Millionen Euro ein großer Teil in Projekte der Energiewende. Weiterlesen

„Die KfW ist ein wichtiger Partner für Kommunen und kommunale Wirtschaft“ sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten. So förderte die KfW im vergangenen Jahr den Raum Bad Kreuznach mit 9 Millionen Euro an Unternehmerkrediten und Förderprogrammen. Zusätzlich stellte die KfW 3,6 Millionen Euro an Kapital und Krediten speziell für Gründer bereit.

Wohnraum förderte die Bank im Raum Bad Kreuznach mit 18,3 Millionen Euro. Wovon 7,1 Millionen Euro als „Baukindergeld“ ausgegeben wurden. Die Anstalt meldet eine erhöhte Nachfrage nach diesem Programm. Bundesweit habe es im vergangenen Jahr 185 000 Förderzusagen im Gesamtwert von 4 Milliarden Euro gegeben. Wobei über 60 Prozent der Antragssteller über ein Jahreseinkommen von unter 40 000 Euro verfügten.

„Das zeigt, dass das Baukindergeld ein gutes und qualifiziertes Instrument ist, um gerade Familien mit schwachem Einkommen zu Wohneigentum zu verhelfen“, sagt Weingarten. Er erinnert an die Zweifel und negative Kommentare, mit der die Einführung des Programms verbunden war: „Es lohnt sich, wenn der Rauch der politischen Debatte verflogen ist, noch einmal auf Projekte zu schauen. Dann zeigt sich, dass Dinge oft viel besser laufen, als darüber geredet wird.

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Veranstaltung des Kreisbauernverbandes Birkenfeld

Die Landwirtschaft muss ihren Beitrag leisten

Wir können es uns nicht leisten, eine Landwirtschaft auf Kosten der Umwelt zu betreiben. Der Schutz der Böden vor Erosion und Überdüngung, eine Viehhaltung, die das Tierwohl berücksichtigt und der Schutz von Grundwasser, Bächen und Flüssen sind unverzichtbar. Sie kann man nicht wegdemonstrieren. Weiterlesen

Die Landwirtschaft leistet heute nur noch einen kleinen Beitrag zur Volkswirtschaft unseres Landes: Nur rund zwei Prozent der Beschäftigten arbeiten dort noch. Aber gerade die naturverträgliche Produktion, der Schutz unserer Kulturlandschaften und unserer Umwelt ist ohne aktive mittelständische landwirtschaftliche Betriebe kaum möglich. Es ist daher richtig und angemessen, wenn sich ihre Interessenvertreter an die Politik wenden, um Hilfe einzufordern. Aber es ist auch klar: Die Landwirtschaft muss ihren Beitrag leisten.

Die Verschärfung der Düngeverordnung ist kein deutscher Alleingang. Sie ist die Umsetzung von Beschlüssen, die die Europäische Union getroffen hat. Und ich sage es auch klar: Die Grundrichtung dieser Beschlüsse ist richtig. Wir müssen die Nitratbelastung der Böden senken. Das fordert von den Landwirten kurzfristig Anstrengungen, ist aber auch für sie mittel- und langfristig von Vorteil. Denn nur eine Lebensmittelproduktion, die das Vertrauen der Menschen in den Natur- und Tierschutz besitzt und natürliche Grundlagen, ist auf Dauer überlebensfähig.

Dazu muss in moderne Technik investiert werden, gerade bei der Gülleaufbereitung, sammlung und –ausbringung. Deswegen ist die Hilfe der Bundesregierung für Investitionen in die Betriebe richtig – und die Proteste eines Teils der Bauernlobby dagegen kindisch. Ohnehin wird bei medienwirksamen Protesten oft der Bogen überspannt: Wenn ich sehe, dass bei Protestdemonstrationen in Berlin nagelneue Traktoren für 20 Millionen Euro um das Brandenburger Tor stehen, wirkt mancher Protest nicht mehr so ganz glaubhaft.

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Vorschriften und Verfahren in Deutschland

Deutschland bewegt sich

Die Aussage von Wirtschaftsminister Dr. Wissing, dass es in Deutschland eine große Zahl von Vorschriften und Verfahrenshemmnissen gibt, ist richtig. Seine Darstellung, dass nichts da­gegen unternommen wird, ist es nicht. Weiterlesen

Der Wirtschaftsminister hat bei den Bad Kreuznacher Wirtschaftsjunioren auf die überaus lange Verfahrensdauer bei großen, für unsere Infrastruktur wichtigen Baumaßnahmen hingewiesen. Er hat nur nicht erwähnt, dass die Große Koalition in Berlin aktuell Maß­nahmen ergriffen hat, um genau das zu ändern.

Denn just an dem Tag, an dem Wissing seine Rede hielt, hat der Bundestag, was auch in den Ländern bekannt ist, das Maßnahmengesetzevorbereitungsgesetz (MgvG) beschlossen. Sein Ziel ist der zügige Ausbau der Netze umweltfreundlicher Verkehrs­träger wie Schiene und Wasserstraße. Mit dem neuen Gesetz wollen wir ausprobieren, ob wir die Verfahren durch „Bauen per Gesetz“ beschleunigen können. Der Rechtsweg wird dadurch teilweise verkürzt, die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger blei­ben erhalten und das Parlament bekommt mehr Spielräume für alternative Planungen.

Die im beschlossenen Gesetz enthaltene Projektliste umfasst 14 Verkehrsvorhaben mit zentraler Bedeutung für das Gesamtverkehrssystem. Anstelle eines Planfest­stellungs­beschlusses als Verwaltungsakt tritt bei diesen Bauvorhaben ein auf die jeweilige Maßnahme bezogenes Baugesetz, verabschiedet durch den Deutschen Bundestag. Entsprechend steht der normale Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte nicht offen. Gegen Bundesgesetze können Betroffene nur vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Der Bundestag hat bei solchen Maßnahmegesetzen nicht nur eine Gesetzgebungs- sondern auch Umsetzungsfunktion. Die fachlich zuständigen und die regional betroffe­nen Abgeordneten werden den Planungsprozess von Beginn an begleiten. Basierend auf dem Abschlussbericht der Planungsbehörden wird das Parlament eine eigenständige Entscheidung zu vorgelegten Varianten treffen und dabei auch die Einwände der Betroffenen in besonderem Maße berücksichtigen.

Dabei hat der Bundestag wesentlich mehr Spielraum für pragmatische Konsensfindung als die Planungsbehörden, die die engen Grenzen des Bau-, Haushalts- und Immissionsrechts nicht verlassend dürfen. Im Ergebnis sollen Planungsprozesse in Form von Maßnahmengesetzen schneller sein, deutlich konstruktiver verlaufen und für mehr Akzeptanz sorgen.

Wir erhoffen uns von diesem Gesetz auch Hinweise auf eine grundlegende Verfahrens­beschleu­nigung, die auch an anderer Stelle, bei kleineren Vorhaben, einfließen können. Das mag einigen nicht schnell genug gehen, aber wir leben in einem Rechtsstaat und müssen die Anwohner- und Beteiligteninteressen genauso wie Vorgaben des Umwelts­chutzes ausdrücklich schützen. Das hat mit ‚Schnarchmodus‘ nichts zu tun. Deutschland bewegt sich wie immer vorsichtig. Aber es bewegt sich.

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Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Erhebliche Verbesserungen für den ÖPNV

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ beschlossen. Das GVFG ermöglicht es Kommunen und Ländern, Schienenprojekte zu finanzieren und Straßen zu erneuern. Dafür stehen ab nächstes Jahr eine Milliarde Euro, ab 2025 zwei Milliarden Euro im Jahr bereit. Projekte können mit bis zu 90 Prozent bezuschusst werden. Weiterlesen

„Gerade für uns im ländlichen Raum ist das Gemeindefinanzierungsgesetz ein wichtiger Schritt“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD). Als Beispiel nennt er die Stadt Mainz als Oberzentrum für Rheinhessen und das benachbarte Naheland, wo die angedachte Citybahn über das GVFG finanziert werden könnte. Die Entscheidung, für welche Projekte Geld beantragt wird, fällt vor Ort. Das Gesetz stellt das Geld bereit, um diese zu finanzieren und so einem Abhängen des ländlichen Raums entgegen zu wirken.

Im Koalitionsvertrag 2018 hatten sich SPD und Union auf eine Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geeinigt. Bisher umfasste der Etat knapp 333 Millionen Euro im Jahr. „Mit der nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des GVFG werden wir die Zielsetzung aus dem Koalitionsvertrag nochmals deutlich übertreffen“, sagt Weingarten. Auch neu ist, dass über das GVFG nun die Grunderneuerung von Straßen und der Bau von Straßenbahnstrecken finanziert werden kann.

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Förderung der Landwirtschaft

Positives Signal an die Landwirte

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass Landwirte mit einer Milliarde Euro darin unterstützt werden, ihre Düngung zu modernisieren, um den Nitratausstoß zu verringern. „Das ist zum einen eine konkrete Hilfe für Landwirte, damit diese den notwendigen Schritt zur Verbesserung unserer aller Lebensqualität schaffen“, sagt der lokale Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD). „Es ist zum anderen aber auch ein Signal, dass wir verstanden haben: Die Landwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für den Standort Deutschland und die Landwirte haben in ihrer wichtigen Arbeit die Unterstützung durch die Politik verdient.“

Das Geld solle nicht mit der Gießkanne verteilt werden, betont Weingarten. Es gehe darum, den Landwirten zu helfen, die sich an der Modernisierung beteiligen. Geld gegen öffentliche Leistung sei ein faires Prinzip, das es auszubauen gelte.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin ermahnt Weingarten: „Julia Klöckner darf die Landwirte nicht als Vorwand nutzen, um einen Kleinkrieg gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung zu führen. Dazu ist das Thema zu schade.“ Der Koalitionsausschuss habe ihr nun alle Hilfen gegeben, die vorhandenen Aufgabenstellungen in einem Ausgleich aller Interessen zu lösen. „Damit soll sie jetzt endlich anfangen.“

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Bericht aus dem Bundestag

Wichtige Entscheidung steht an

Nach dem SPD-Bundesparteitag im Dezember, der einen umfassenden Leitantrag mit Schwer­­punktzielen für die Gesamtpartei beschlossen hat, traf sich die SPD-Bundestags­fraktion am 9. und 10. Januar 2020 in Berlin zu einer Klausurtagung und hat dort ihre Schwerpunktziele für 2020 vereinbart.
Ich will Euch über die Ergebnisse informieren und verweise dazu auch auf die beiliegende Dokumentation der Fraktion mit ausführlichen Erläuterungen. Wir haben uns insbesondere mit sozialdemokratischer Wirtschafts- und Klimapolitik, dem modernen Sozialstaat und guter Arbeit, mit Rechtspolitik, Verbraucherschutz und Transparenz sowie Europa und Internationa­lem beschäftigt. Im Kern stand dabei die Frage, welche Ziele wir bis 2021 errei­chen und um­setzen können.
Ich selbst habe mich an der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt. Wir hatten eine intensive Diskussion mit hohem Konsens. Sowohl den Befürwortern einer noch aktiveren Klimapolitik, wie auch denjenigen, die sich für einen starken Wirtschaftsstandort einsetzen, war klar, dass wir diese beiden Themen zusammenbringen müssen. Dazu bedarf es zweier Kernmaßnahmen: zum einen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, zum anderen einer Investitions- und Innovationsoffensive für die 20er Jahre.
Denn nur mit neuen innovativen Produkten können wir im notwendigen Maß Energie und Ressourcen einsparen und uns gleichzeitig die Märkte der Zukunft erschließen. Das ist auch im Interesse der SPD. Denn wir müssen die Menschen ansprechen, die in hoher Sorge um die Klimasituation unserer Welt sind.
Aber wir müssen auch für die Fachkräfte in der Industrie, im Handwerk und im Verkehrsbereich konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Arbeitsplätze zu erhalten und ihnen neue Perspektiven zu geben. Die SPD-Fraktion hat dazu vereinbart, dass wir bis zum Sommer 2020 für diese gemein­same Klima- und Innovationspolitik konkrete Positionen erarbeiten wollen, um damit auch eine Basis für den kommenden Bundestagswahlkampf zu haben.
Der zweite Schwerpunkt war die Rentenpolitik. Da sind wir übereingekommen, mit aller Kraft die Umsetzung der Grundrente vorrangig zu behandeln, denn die Grundrente ist ja noch nicht in trockenen Tüchern und muss erst mit der Union noch in Gesetze gegossen werden. Wenn das erreicht ist, werden wir uns Konzepten der langfristigen Rentenstabilisierung widmen.

Noch ein Wort zur aktuellen Bundestagsarbeit in dieser Woche: Da steht eine wichtige Entscheidung zur künftigen Regelung der Organspende an. Ich will Euch sagen, warum ich dabei die sogenannte doppelte Widerspruchslösung unterstützen werde:

 

Die Entscheidung über eine Rechtsgrundlage für die Organspende ist ein schwieriges ethisches, medizinisches und juristisches Problem. Es ist deshalb richtig, dass bei der Bundestagsentscheidung hierüber nicht fraktionsweise abgestimmt, sondern die Ent­schei­dung jedem einzelnen Parlamentarier und seinem Gewissen überlassen ist. Es ist auch verständlich, dass es dazu unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Beschlussvorschläge gibt.

Organspende ist ein hohes Gut
Ich akzeptiere und verstehe die Bedenken, die es hinsichtlich einer grundsätzlichen Verpflichtung des oder der Einzelnen zur Organspende gib. Das ist eine Verpflichtung, die massiv in Grundrechte eingreift. Der Staat erhält eine Regelungskompetenz, die über das Leben des einzelnen Menschen hinaus geht und festlegt, was mit ihm nach seinem Tod passieren kann.
Man muss abwägen. Die Hilfe für das Leben und Überleben anderer Menschen durch eine vereinfachte Organspende ist gleichfalls ein hohes Gut. Und obwohl das grund­sätz­liche Interesse bei einer hohen Zahl von Menschen zur Organspende da ist, sinkt aktuell die konkrete, durch einen Organspenderausweis dokumentierte Bereitschaft dazu. Und selbstverständlich darf niemand gegen seinen dokumentierten Willen zu einer Organspende gezwungen werden. Die konkrete Entscheidung obliegt heute, wenn vorab keine klare Regelung getroffen ist, oftmals den Angehörigen eines hirntoten Menschen, für die das eine enorme Belastung ist. Das ist keine gute Situation.
Ich habe über das Thema, den Bedarf nach Spenderorganen, die medizinischen Grenzen zwischen Leben und Tod und die Grundrechteabwägung des Einzelnen und der Gemeinschaft, Gespräche mit Medizinern und Juristen geführt und mich über die verschiedenen, im Bundestag zur Abstimmung anstehenden Modelle geführt. Letztlich habe ich mich auch gefragt, welche Regelungen ich für meine Familie und mich möchte.
Danach war ich mir im Klaren: Leben zu retten, zu verlängern und zu erleichtern, sollte, wenn es medizinisch möglich ist, im Vordergrund stehen. Und ich bin überzeugt von der Ethik der betroffenen Mediziner, die nicht leichtfertig den Tod eines Menschen erklären werden. Deshalb ist die Widerspruchslösung, nach der eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende bestehen wird und gleichzeitig immer die Möglichkeit besteht, dies für sich persönlich durch den Eintrag in ein Register auszuschließen oder auf eine andere Weise seinen Widerspruch zu dokumentieren, nach meiner Meinung die richtige Lösung. Ich werde für den entsprechenden Gesetzentwurf stimmen.
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen zu meinem ersten Bundestagsbericht im Dezember. Ich hoffe auch dieses Mal kann ich Euch ein wenig über unsere Arbeit informieren und zu Diskussionen anregen. Ich biete gerne an, zu den heute ange­spro­chenen Themen – oder auch zu anderen – persönlich in Eure Ortsvereine zu kommen und mit Euch darüber zu diskutieren.

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Abstimmung über künftige Regelung der Organspende

Ich respektiere, aber bedauere die Entscheidung

Der Deutsche Bundestag hat sich heute nach einer würdevollen und fachlich intensiven Debatte gegen die „Doppelte Widerspruchslösung“ ausgesprochen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagen hat. Ich respektiere diese Entscheidung, bedauere sie aber auch. Denn mit dem beschlossenen Antrag wird sich die Situation nicht wesentlich verbessern. Wir werden weiterhin den Bedarf an Organspenden nicht erfüllen können. Dies wiederum bedeutet für viele Betroffene schweres Leid und eine Gefahr für ihr Leben.

Der heutige Beschluss, die Organisation der freiwilligen Organspende zu verbessern, verbessert die Situation nur unwesentlich. Wir werden weitere Schritte benötigen, um mehr Menschen zu der Entscheidung zu bewegen, als Organspender zur Verfügung zu stehen. Dabei denke ich vor allem an die Abläufe in den Krankenhäusern. Angehörige und soweit möglich Betroffene müssen offener und vor allem frühzeitiger angesprochen werden.

Im Ausschuss Digitale Agenda sollten wir die Reform der digitalen Verwaltung nutzen, um die Hürden abzubauen, die organisatorisch im Weg stehen, wenn jemand Organspender werden möchte. Die Entscheidung an sich fällt vielen Menschen aus gut nachvollziehbaren Gründen schwer. Deswegen sollte der Staat alles Mögliche tun, um sie den Interessierten zu erleichtern. Auch sollten Gesundheitsministerium, Krankenkassen, Ärzteschaft, Pflegepersonal und alle beteiligten Kräfte aufklären, um die Akzeptanz der und die Bereitschaft zur Organspende zu steigern.

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Abstimmung zur Regelung der Organspende

Ich unterstütze die Widerspruchs­lösung

Zu der am Donnerstag, dem 16. Januar 2020, im Deutschen Bundestag zur Entscheidung anstehenden Frage der künftigen Regelung der Organspende erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Die Entscheidung über die künftige Rechtsgrundlage für die Organspende ist ein schwieriges ethisches, medizinisches und juristisches Problem. Es ist deshalb richtig, dass bei der Bundestagsentscheidung hierüber nicht fraktionsweise abgestimmt, sondern die Ent­schei­dung jedem einzelnen Parlamentarier und seinem Gewissen überlassen ist. Es ist auch verständlich, dass es dazu unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Beschlussvorschläge gibt.

Ich akzeptiere und verstehe die Bedenken, die es bei anderen Kollegen hinsichtlich einer grundsätzlichen Verpflichtung des oder der Einzelnen zur Organspende gib. Das ist eine Verpflichtung, die massiv in Grundrechte eingreift. Der Staat erhält eine Regelungskompetenz, die über das Leben des einzelnen Menschen hinaus geht und festlegt, was mit ihm nach seinem Tod passieren kann.

Man muss abwägen. Die Hilfe für das Leben und Überleben anderer Menschen durch eine vereinfachte Organspende ist gleichfalls ein hohes Gut. Und obwohl das grund­sätz­liche Interesse bei einer hohen Zahl von Menschen zur Organspende da ist, sinkt aktuell die konkrete, durch einen Organspenderausweis dokumentierte Breitschaft dazu. Und selbstverständlich darf niemand gegen seinen dokumentierten Willen zu einer Organspende gezwungen werden. Die konkrete Entscheidung obliegt heute, wenn vorab keine klare Regelung getroffen ist, oftmals den Angehörigen eines hirntoten Menschen, für die das eine enorme Belastung ist. Das ist keine gute Situation.

Ich habe über das Thema, den Bedarf nach Spenderorganen, die medizinischen Grenzen zwischen Leben und Tod und die Grundrechteabwägung des Einzelnen und der Gemeinschaft Gespräche mit Medizinern und Juristen geführt und mich über die verschiedenen, im Bundestag zur Abstimmung anstehenden Modelle informiert. Letztlich habe ich mich auch gefragt, welche Regelungen ich für meine Familie und mich möchte.

Danach war ich mir im Klaren: Leben zu retten, zu verlängern und zu erleichtern, sollte, wenn es medizinisch möglich ist, im Vordergrund stehen. Und ich bin überzeugt von der Ethik der betroffenen Mediziner, die nicht leichtfertig den Tod eines Menschen erklären werden. Deshalb ist die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, nach der eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende bestehen wird und gleichzeitig immer die Möglichkeit besteht, das für sich persönlich durch den Eintrag in ein Register auszuschließen oder auf eine andere Weise seinen Widerspruch zu dokumentieren, die richtige Lösung. Ich stimme ihr zu und unterstütze den entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag auch als Mitantragsteller.

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