230 Millionen Euro für die Wirtschafts- und Strukturförderung an der Nahe

Zu den aktuell veröffentlichten Förderzahlen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Kreise Birkenfeld und Bad Kreuznach im Jahr 2020 erklärt der Bundestags­abgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) des Bundes hat im vergangenen Jahr mit mehr als rund 230 Millionen Euro Projekte und Unternehmen in der Nahe-Region unterstützt, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten. Davon flossen rund 52 Millionen Euro in Vorhaben der Energieeffizienz und in den Ausbau erneuer­barer Energien privater Kunden, aber auch fast 12 Millionen Euro in die Gründungsförderung an der Oberen und Unteren Nahe. „Ich bin sehr froh über diese vielfältigen Hilfen bei der Weiterent­wick­lung unserer Region,“ betonte der Abgeordnete. „Die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind nicht nur konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel, sondern stärken auch die regionalen Unternehmen durch Investitionen. Und die Gründungsförderung hilft uns beim Strukturwandel.“

„Die KfW ist ein wichtiger Partner für die regionale Wirtschaft,“ betonte Weingarten. So förderte die Kredit­anstalt im vergangenen Jahr im Kreis Bad Kreuznach Unternehmen mit mehr als 85 Millionen Euro an Unternehmerkrediten und Förderprogrammen, im Kreis Birkenfeld erhielten Betriebe rund 46 Millionen Euro. Wohnraum förderte die bundeseigene Bank im Kreis Bad Kreuznach mit ca. 28 Millionen Euro, im Kreis Birkenfeld mit rund 9 Millionen Euro. „Auch das ist ein erheblicher Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot“, betonte der SPD-Abgeordnete. Zusätzlich wurde die kommunale und soziale Infrastruktur in Birkenfeld 2020 mit knapp einer Million Euro unterstützt, in den Kreis  Bad Kreuznach flossen dazu rund 10 Millionen Euro.

Insgesamt gingen rund 68 Millionen Euro KfW-Mittel in den Kreis Birkenfeld, rund 163 Millionen Euro in den Kreis Bad Kreuznach. „Das sind gute Zahlen für unsere Region, die einerseits den technologischen Wandel unterstützen und Arbeitsplätze sichern, andererseits nützliche Hilfe in der Krise leisten“, freute sich der SPD-Abgeordnete.

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Gute Beschlüsse für Familien, Gastronomie, Kultur und Unternehmen

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Die Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses seien begrüßenswert, äußert der Bundestagsabgeordnete für die Nahe-Region.

„Besonders der einmalige Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ist eine angemessene Unterstützung für die Familien, die corona-bedingt besonders großen Belastungen ausgesetzt sind.“  Zudem zeige die Erfahrung aus dem letzten Jahr, dass viele Familien diesen Bonus direkt verkonsumiert hätten, sodass die Maßnahme auch konjunkturell stimulierend wirke, so Weingarten weiter.

Ebenfalls begrüßenswert sei die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie bis Ende des Jahres 2022. „Die Restaurants leiden aktuell besonders. Gut, dass über die Ausgleichszahlungen hinaus hier auch eine längerfristige steuerliche Erleichterung geschaffen wird, sobald die Restaurants wieder regulär öffnen können“, findet Weingarten.

Zudem hebt der Abgeordnete zwei weitere Beschlüsse vor: Zum einen sei die Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 bzw. 20 Mio. Euro eine geeignete Maßnahme, die Liquidität von Unternehmen zu stärken.

Zum anderen lobt Weingarten die Aufstockung des Programms „Neustart Kultur“ um 1 Milliarde Euro: „Wir alle spüren die Lücke, die das erlahmte kulturelle Leben in uns hinterlässt. Mit dieser Unterstützung können wir mit dazu beitragen, dass nach Ende der Einschränkungen Kunst und Kultur wegen zerstörter Existenzen nicht dauerhaft verstummen. Das ist mir ein großes Anliegen“, schließt Weingarten seine Stellungnahme.

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Verlängerung der Unterstützung für Rehakliniken wegen der Covid-19-Pandemie

Zu der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, Ausgleichszahlungen für den Betrieb von Reha-Kliniken während der Pandemie zu verlängern, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Nachdem der rheinland-pfälzische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten sich erneut bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine verlängerte finanzielle Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Vorsorge- und Rehakliniken eingesetzt hat, reagiert das Bundesgesundheitsministerium und verlängert die Ausgleichszahlungen bis zunächst 28. Februar 2021.

„Es ist gut, dass die Kliniken nun erst mal einen weiteren Monat Planungssicherheit haben.“, so Weingarten. „Schließlich werden trotz der aktuell rückläufigen Infektionszahlen weiterhin elektive Eingriffe verschoben, um Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten“, ergänzt Weingarten.

„Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung auch der Gesundheitsstandort an der Nahe mit seinen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen gestärkt wird“, schließt Weingarten sein Statement.

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B 421 Kellenbachtalradweg: Klarheit über Linienführung und Finanzierung notwendig- Schreiben an das Landesverkehrsministerium

Zum Planungsstand des Kellenbachtalradwegs an der B 421 und seinem diesbezüg­lichen Schreiben an das Landesverkehrsministerium erklärt der Bundestagsabge­ordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat Verkehrsstaatsekretär Andy Becht im Mainzer Wirtschafts- und Verkehrsministerium um einen Sachstandsbericht zum Ausbau des geplanten Radweges an der B 421 im Kellenbachtal gebeten. „Die Planungen laufen jetzt schon einige Jahre und wir brauchen Klarheit über die weiteren Planungsschritte und die Finanzierbarkeit“, erklärte Weingarten. Die Simmertaler Ortsbürgermeisterin Christine Bleisinger und ihr Vorgänger, SPD-Kreistagsmitglied Werner Speh, hatten den Abgeordneten bei einem Besuch in Simmertal gebeten, die weitere Planung zu unterstützen und in Mainz entsprechend nachzuhaken.

Weingarten sieht bei dem derzeitigen Stand der Planungen noch Handlungs­bedarf. So sind die Ortsgemeinden Heinzenberg und Brauweiler mit dem geplanten Verlauf der Streckenführung offenbar nicht einverstanden und wünschen eine Alternativroute auf ihren Gemarkungen. Auch die Wasserwirtschaft bei der SGD Nord hatte Einwendungen und verlangte einen 10-Meter-Abstand zum Gewässer. Die danach geplante neue Streckenführung – wie auch die ursprüngliche Variante – werden aber von Grundstückseigentümern auf der Gemarkung Brauweiler und der betroffenen Ortsgemeinde abgelehnt.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land hat den LBM Anfang Januar 2021 darum gebeten, die ursprüngliche Linienführung, wie mit der SGD-Nord abgestimmt, weiter zu planen. „Die Einschätzung des Ministeriums wäre vor diesem Hintergrund hilfreich, denn der Konflikt in Brauweiler ist ja nicht gelöst“, so Weingarten. Überdies spricht er auch die weitere Streckenführung zwischen Kellenbach und Gehlweiler an. Im Dezember hatte der LBM in Bad Kreuznach zu diesem Streckenabschnitt erklärt, dass es dort „noch kein konkretes Realisierungsfenster“ gäbe. „Aber auch da brauchen wir Klarheit über die nächsten Schritte“, merkte Weingarten an.

Schließlich stellte der SPD-Bundestagsabgeordnete die Frage nach der Finanzierung des Projekts: „Die Diskussion läuft ja schon einige Jahre. Da ist es, abgesehen vom Planungsfortschritt, auch notwendig, dass das Verkehrsministerium Klarheit über die Finanzierungsperspektiven schafft. Die Planung sollte bald umgesetzt werden. Denn der Radweg durchs Kellenbachtal kann das touristische Radwegenetz im Hunsrück mit dem an der Nahe und weiter bis an den Glan verbinden und so einen wichtigen Baustein für den künftigen Radtourismus auch in unserer Region bilden,“ hofft der Bundestagsabgeordnete.

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Haumann-Äußerungen sind unsachlich und falsch

Zu parteipolitischen Äußerungen des rheinland-pfälzischen DEHOGA-Chefs Gereon Haumann in der AZ vom 28. Januar 2021 erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat Äußerungen des rheinland-pfälzischen DEHGOA-Chefs Gereon Haumann (CDU), wonach Bundesfinanzminister Olaf Scholz aus „parteipolitischem Kalkül“ über Finanzhilfen an Gastronomen ent­schieden habe, als „unsachlich und falsch“ zurück gewiesen. „Ich bin höchst erstaunt, dass hier ein Lobbyist Unsicherheit in seine Branche trägt, anstatt für die DEHOGA-Mitglieder im sachlichen Dialog mit der Politik weitere Verbesserungen des beste­hen­den Förderverfahrens zu erreichen“, erklärte Weingarten.

Der Bundestagsabgeordnete wies darauf hin, dass die finanziellen Grundlagen der wirtschaftlichen Hilfen in Abstimmung zwischen Bundesfinanz- und Bundeswirt­schaftsministerium entschieden wurden: „Die konkrete Ausgestaltung ist dann Sache von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier“ erläuterte er. Im Dialog mit dessen Ministerium sei es den Regierungsfraktionen von Union und SPD gelungen, stete Verbesserungen und Konkretisierungen bei den Hilfsmaßnahmen zu erreichen. Daran beteilige sich Weingarten im Wirtschaftsausschuss des Bundestages seit Monaten. „Aber es ist doch logisch: je verfeinerter ein System ist, umso komplizierter wird es.“

Die von Haumann vorgeschlagene Orientierung an den Vorjahres-Steuerbescheiden löse das Problem nicht, da auch dort die Einzelfallgerechtigkeit nicht automatisch gegeben sei: „Manche Gastronomiebetriebe hatten im letzten November einen guten Umsatz, andere einen schlechten.“ Denn die Lage sei differenziert: „Ich kenne eine Reihe von Gastronomen, die in der Kombination von Kurzarbeitergeld und einem Ersatz von 75 % ihrer Vorjahresumsätze im November und Dezember gut zurecht­kommen, auch wenn das Geld erst einige Wochen später eintrifft.“ Insgesamt sei die Auszahlungslage gut: „Aus der seit 27.11. beantragten Novemberhilfe sind bislang bundesweit bei rund 320.000 Anträgen rund 2,5 Milliarden Euro ausgezahlt worden, von den seit 5. Januar laufenden Abschlagzahlungen für die Dezemberhilfe bei rund 235.000 Anträgen rund 1,4 Milliarden Euro,“ erläuterte der Bundestagsabgeordnete.

Weingarten präzisierte Probleme im Einzelfall: „In etlichen Fällen, die konkret an mich heran getragen wurden, hat sich bei eingehender Prüfung gezeigt, dass Anträge unvollständig waren, Angaben fehlten oder es schlicht keine Grundlage für eine Förderung gab.“ Da sei beispielsweise die Einschaltung eines Steuerberaters sehr sinnvoll. „Dessen Kosten sind ja auch Betriebsausgaben, die wieder abgesetzt werden können.“ Hier könne auch die DEHOGA ihren Mitgliedern konkret helfen. „Letztlich geht es um Steuergelder, deren Verwendung auch nachvollziehbar sein muss.“

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Ausgleichszahlungen für Rehakliniken müssen verlängert werden!

Zu notwendigen Verlängerungen von Ausgleichszahlungen für den Betrieb von Reha-Kliniken in der Corona-Pandemie erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat das Bundesgesundheits­mini­sterium aufgefordert, die Ausgleichszahlungen für Reha- und Vorsorgekliniken aus Mitteln des Schutzschirmes der Deutschen Rentenversicherung weiter zu führen. „Das ist auch für die Rehabilitationsmedizin in Bad Kreuznach von Bedeutung“, erklärte Weingarten. „Die Reha-Kliniken sind bundesweit immer noch in ihrem Betrieb eingeschränkt und erleiden Verluste.“

Nachdem der Abgeordnete sich bereits im November erfolgreich bei Bundesminister Jens Spahn für finanzielle Unterstützungen der von der Corona-Pandemie betroffenen Vorsorge- und Rehakliniken eingesetzt hat, sprach er das Ministerium erneut an, nachdem Gesundheits-Staatssekretär Gebhart ihn darauf hingewiesen hatte, dass die Ausgleichs­zahlungen zunächst nur bis Ende Januar befristet sind und eine Verlängerung noch offen sei.

„Es ist gut, dass wir aufgrund des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes des Bundes Ausgleichs­zahlungen an diejenigen Einrichtungen leisten, die auf Grund von Corona-bedingt verschobenen Eingriffen nun weniger Patienten und weniger Einnahmen haben“, so Weingarten. „Schließlich brauchen wir diese Kliniken spätestens dann, wenn der reguläre OP-Betrieb wieder Fahrt aufnimmt.“ Weingarten ist sich sicher, dass die Covid-19-Pandemie uns noch weitere Monate intensiv beschäftigen wird und somit auch aufschiebbare Eingriffe wegen der Überlastung der Kliniken weiter verschoben werden: „Wir brauchen aber ein breit funktionierendes Gesundheits­system nach der Krise, wenn viele jetzt verschobene Behandlungen nachgeholt werden. Und dazu gehört auch der Reha-Bereich als wichtiger Teil der Gesund­heitsinfrastruktur an der Nahe.“ Deshalb habe er sich bei Gesundheitsminister Spahn für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen an Reha- und Vorsorge­einrichtungen eingesetzt, um den Kliniken eine wirtschaftliche Basis in der noch andauernden Krise zu erhalten, so Weingarten abschließend.

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Schließung des Zentrallagers Wittlich –
ALDI SÜD muss Transparenz und Perspektiven schaffen

Zur geplanten Schließung des ALDI SÜD-Zentrallagers in Wittlich und an weiteren Standorten hat sich der Abgeordnete Dr. Weingarten (SPD) an die Geschäftsleitung der Unternehmensgruppe ALDI SÜD gewandt

Die ALDI-SÜD-Unternehmensgruppe hat für mehrere Standorte, u.a. in Altenstadt (Iller), Ketch, Montabaur sowie auch am Standort Wittlich im Betreuungswahlkreis des Abgeordneten Weingarten, angekündigt, die örtlichen Zentrallager zu schließen, was allein am Standort Wittlich ca. 130 Arbeitsplätze betrifft.

„Es ist selbstverständlich Teil unternehmerischer Freiheit, Standortentscheidungen auf Grund betriebswirtschaftlicher Kennziffern neu zu treffen. Allerdings ist zu erwarten, dass die politisch Verantwortlichen dies nicht aus der Presse erfahren.“

Zudem äußert der Abgeordnete die Erwartung, dass ALDI Süd sich zeitnah um eine Anschlussbeschäftigung in anderen Unternehmensbereichen kümmert. „Das gebietet die soziale Verantwortung eines gut aufgestellten Unternehmens, zumal der Standort Wittlich schon Ende Juni 2021 schließen soll.“

Um dieser Auffassung Nachdruck zu verleihen, hat sich Weingarten gemeinsam mit seinen Fraktionskolleginnen und –kollegen Lothar Binding (SPD), Karl-Heinz Brunner (SPD) und Gabi Weber (SPD), in deren Wahlkreisen ebenfalls Standorte geschlossen werden sollen, an die ALDI-SÜD-Unternehmensleitung gewandt, um bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Politik, Unternehmensleitung und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretung Perspektiven für die Standorte und vor allem die Beschäftigten zu erörtern.

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Auch in Obdachloseneinrichtungen
kann jetzt präventiv getestet werden!

Zur neuen Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten begrüßt die Anpassung der Corona­virus-Testverordnung, die am 16. Januar in Kraft getreten ist. In der Neufassung wurde auch eine Forderung Weingartens an Bundesgesundheitsminister Spahn erfüllt: nunmehr können auch Obdachlosenunterkünfte ihre Bewohnerinnen und Bewohner präventiv testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium Weingarten mitgeteilt.

Nach Medienberichten zu der prekären Coronavirus Test-Situation in den Obdachlosenheimen hatte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete gegenüber der Bundesregierung für die Einbeziehung von Obdachlosenunterkünfte in die Testung ein­gesetzt, um sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten besser zu schützen. Das Fehlen einer solchen Grundlage war vor allem von der Eremitage in Bretzenheim kritisiert worden.

Weingarten zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Bundesgesundheitsministers: „In der Krise müssen wir gerade die verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft schützen. Deshalb freue ich mich, dass Obdachloseneinrichtungen nun in die Testverordnung aufgenommen wurden.“

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Abgeschriebene Kleidung darf nicht vernichtet werden!

Zu den Ergebnissen der Besprechung der Ministerpräsident/innen mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten begrüßt die Entscheidung der Regierungs­chefs, die bisher vereinbarten Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die nach wie vor uneindeutige Zahlenlage bei den Infektionen sowie die Bedrohung durch verschiedene, höchstwahrscheinlich ansteckendere Mutationen des Virus ließen keine andere Wahl, so Weingarten.

„Ich sehe aber hinsichtlich der beschlossenen Wirtschaftshilfen noch offene Fragen“, erklärt Weingarten. So sei es grundsätzlich gut, den stationären Einzelhandel durch ver­ein­­fachte Sofortabschreibungen für unverkäufliche Saisonware zu unterstützen, weil die Geschäfte seit Mitte Dezember geschlossen sind und das wichtige Weihnachtsgeschäft teilweise unmöglich wurde. Aber, bedauert Weingarten, bislang versäume es das Bundeswirtschaftsministerium, das konkrete Vorgehen dabei präzise darzulegen: „Wer soll das eigentlich alles kontrollieren?“  Auch in einer Sondersitzung des Wirtschafts­ausschusses Tage konnte Bundeswirtschafts­minister Peter Altmaier (CDU) hier bislang keine Transparenz schaffen: „Es ist aber wichtig, klare Kriterien vorzugeben, die einerseits schnelle Hilfe ermöglichen, andererseits aber auch verhindern, dass schon lange unverkäufliche Ladenhüter jetzt über Abschreibungen dem Steuerzahler aufgebürdet werden.“ Zudem, so betont der Abgeordnete, müsse unbedingt verhindert werden, dass jetzt abgeschriebene und vom Steuerzahler finanzierte  Winterkleidung in großem Maße entsorgt werde, während Bedürftige diese dringend benötigen könnten. „ Diese Ware darf nicht vernichtet werden. So etwas würde nun wirklich niemand verstehen“, so Weingarten.

Der Bundestagsabgeordnete rief dazu auf, diese Kleidung Bedürftigen im In- und Ausland zukommen zu lassen. „Vielen Obdachlosen oder auch den Menschen in den Flüchtlingsunterkünften auf dem Balkan fehlt es jetzt in diesen Wintermonaten an warmer Kleidung.“ Die Menschen könnten die hier nicht verkaufbaren Kleidungsstücke gut brauchen, betont Weingarten und forderte die Bundesregierung auf, sich über eine entsprechende Verteilung Gedanken zu machen und gemeinsam mit den Länderverwaltungen einen Vorschlag zu erarbeiten.

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Hunsrückquerbahn: Klares Signal des Bundesverkehrsministers
zugunsten der Reaktivierung fehlt noch

Zur Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zur Reaktivierung der
Hunsrückquerbahn erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Eine Förderung des Personenverkehrs auf der Hunsrückquerbahn zwischen Langen­lonsheim und Hermeskeil nach einer Reaktivierung der Strecke aus Mitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs­gesetzes (GVFG) ist grundsätzlich möglich. Das hat der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Staatsekretär Enak Ferlemann, dem Bundestagsabgeordneten Joe Weingarten zuge­sagt. Voraussetzung ist, dass der Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit vorliegt. „Wie das aber genau berechnet werden soll, bleibt weiterhin offen“, bedauert Weingarten.

Weingarten hatte, auch im Namen der regionalen Landtagsabgeordneten Bettina Brück, Benedikt Oster und Markus Stein, das Bundesverkehrsministerium darum gebeten, die Rahmenbedingungen für zukünftige Nutzen-Kosten-Kalkulationen für eine Bundesförderung im Sinne des ländlichen Raumes offener zu gestalten, damit auch dort Personen- und Güterverkehr wieder verstärkt möglich wird. In seiner Antwort konnte das Bundesverkehrsministerium dazu noch keine klare Aussage treffen: „Das dazu gehörige Berechnungsverfahren zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit wird gegenwärtig weiterentwickelt und fortgeschrieben“, heißt es in der Stellungnahme an den Bundestagsabgeordneten.

Weingarten bedauert, dass in diesem Punkt weiter Unklarheit herrscht: „Aber das Bundesverkehrsministerium weist in seiner Stellungnahme zumindest ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierungsregelungen mittlerweile auch außerhalb von Verdichtungsräumen eine gute Basis für den Einsatz von Bundesmitteln geben und zeigt die dazu notwendigen nächsten Schritte auf.“

Grundsätzliche Voraussetzung für die Reaktivierung einer Schienenstrecke sei nach Aussage des Verkehrsministeriums, dass für diese Strecke ein verkehrlicher Bedarf nachgewiesen werde. Für die Hunsrückquerbahn sei dafür der Beleg, dass eine langfristige Bestellung von Schienenpersonennahverkehr durch den in Rheinland-Pfalz dafür zuständigen Träger, im Fall der Hunsrückquerbahn den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, erfolge.

Sofern das Land diesen Schritt gehe, sei eine anteilige Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinan­zierungsgesetz (GVFG) möglich. „Da ohne eine Förderung nach dem GVFG ein regelmäßiger Personenverkehr auf der Hunsrückquerbahn kaum möglich sein wird, sollten die im Zweckverband vertretenen Landkreise dort eine entsprechende Diskussion anstoßen, fordert Weingarten: „Aus Klimaschutz- und Verkehrsgründen wäre das eine vernünftige Maßnahme.“

Der Bundestagsabgeordnete fordert auch alle Beteiligten dazu auf, die notwendigen Schritte zu einem regelmäßigen Personenverkehr von der aktuellen Diskussion um die Rahmenbedingungen des Güterverkehrs auf der Hunsrückquerbahn durch WRS zu trennen: „Beides dient der Reaktivierung, aber das sind zwei verschiedene Prozesse.“

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