Bericht aus Berlin: Februar 2021

Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Liebe Genossinnen und Genossen,

neben dem Wahlkampf zur Landtagswahl – bei der ich ein gutes Gefühl für das Ergebnis am 24. März habe-  beschäftigt uns alle weiterhin und mehr denn je die Bewältigung der Coro­na-Pandemie. Der aktuelle Lockdown macht für Viele das Leben sehr schwierig. Geschlossene Geschäfte und Restaurants, Homeschooling, kaum Möglichkeiten der Freizeit­gestaltung, schwier­ige Arbeitsbedingungen, zurück gehende Einkommen. Ich weiß, dass das auch für viele von Euch nicht einfach ist. Aber ich sehe aus den Mails, Briefen und Anrufen, die täglich bei mir eingehen, dass der Rückhalt für die vielen Einschränkun­gen mehrheitlich noch da ist, aber auch, dass die Menschen erschöpft sind und sich fragen, wie lange das noch geht.

Im Moment stagnieren die Ansteckungszahlen – oder sind, am vergangenen Wochenende, wieder leicht gestiegen -, aber die hoch gefährlichen Mutationen des Erregers nehmen rasant zu. Niemand weiß genau, wie sich das auf die Infizierten-Zahlen auswirken wird. Ich gehe davon aus, dass wir auch noch bis weit in den März mit erheblichen Einschränkun­gen leben müssen.

Letztlich müssen wir uns aktuell auf zwei Dinge konzentrieren. Die möglichst schnelle Impfung einer Vielzahl von uns allen und die wirtschaftliche Hilfen für diejenigen Betriebe, Organisatio­nen und Vereine, die aufgrund staatlicher Auflagen weiter schließen müssen. Das alles flankiert durch eine große Zahl einfacher Schnelltests. Zu zwei Punkten möchte ich Euch deshalb meine Sicht der Dinge aus Berliner Erfahrungen gerne darlegen: zur Impfstoffbeschaffung und zu den Wirtschaftshilfen.

In der Impfvorbereitung haben die Länder, Kommunen und Kreise Großartiges geleistet. 450 Impfzentren sind bundesweit aus dem Nichts geschaffen worden und die Abläufe dort funktionieren überwiegend sehr gut. Das Gleiche gilt für die mobile Impfeinrichtun­gen. Danke an alle kommunal Verantwortlichen, an die freiwilligen Ärzte und medizi­nische Hilfskräfte, an die Angehörigen der Hilfsorganisationen und die Mitarbeiter/innen der mobile Impftrupps, die dort mitwirken.

Aber wir sollten die Dinge auch nicht beschönigen: die Beschaffung der Impfstoffe durch die EU war nicht optimal, war zu zögerlich und vielleicht auch von Sparsamkeit am fal­schen Platz geprägt. Aber man muss sich auch vor schnellen Vergleichen hüten, die aktu­elle höheren Impfraten in anderen Ländern erfolgen aufgrund von kriegsrecht­lichen Regeln (USA), der reinen Konzentration auf Erstimpfungen (Großbritannien) oder nach Gesetzen einer ständig unter Bedrohung stehenden, militärisch geprägten Gesell­schaft (Israel). Da sollte uns der demokratische Prozess in der EU, auch wenn er langsam und schwerfällig ist, lieber sein.

Und: Bei aller berechtigten Kritik am Impfstoffmanagement, sollten wir nach meiner Über­zeugung eines nicht aus den Augen verlieren: Vor einem halben Jahr war noch überhaupt nicht absehbar, ob und wann wir einen Impfstoff haben würden, der geeignet ist, hinreichend vor Covid-19 zu schützen. Dass nun gleich mehrere Impfstoffe zur Verfügung stehen, zuallererst ein hoch wirksamer der rheinland-pfälzischen Firma Biontech, sollte uns bei aller Kritik auch erleichtern.

Mich erreichen auch zum Abfluss von zugesagten Unterstützungszahlungen viele Anfragen und auch unsere Zeitungen sind voll von Unternehmen, die über Probleme berichten, Man kann den Eindruck bekommen, dass die Wirtschaftshilfen überwiegend nicht funktio­nieren. Das ist aber nicht so:

Die Novemberhilfen (die ja immer Hilfen für den November waren, nie Hilfen im Novem­ber) laufen seit dem 27. November. Mittlerweile sind bundesweit für auf der Basis von rund 345.000 Anträgen 3,8 Milliarden Euro von 5,2 Milliarden beantragten Mittel ausge­zahlt.

Bei den Dezemberhilfen, die seit 05. Januar beantragt werden können, sind bisher 306.000 Anträge mit einem Volumen von 4,8 Milliarden Euro gestellt worden, davon sind 2,9 Milliarden Euro ausgezahlt.

Anträge für die Überbrückungshilfe III sind seit dem 10. Februar möglich. Hier sind bis zum vergangenen Wochenende 11.500 Anträge gestellt worden und rund 140 Millionen Euro Abschlagszahlungen geleistet.

Soloselbständige können seit dem 16. Februar eine erweiterte Hilfe beantragen und ein­malig eine Neustarthilfe von 7.500 Euro erhalten. Bis zum vergangenen Wochenende wur­den hier 29.000 Anträge mit einem Volumen von rund 170 Millionen Euro gestellt und schon 68,2 Millionen Euro ausgezahlt.

In Rheinland-Pfalz sieht es tendenziell ähnlich aus. Die Investitions- und Struktur­bank (ISB) in Mainz, die in unserem Land die Programme im Auftrag des Bundes abwickelt, hat bisher von den Novemberhilfen 145 Millionen Euro an 12.400 Unternehmen gezahlt, bei den Dezemberhilfen waren es 35 Millionen an 7.300 Unternehmen. Da sind 57 Prozent der Fälle, bis zum Ende der Woche sollen es 90 Prozent sein.

Insgesamt sind seit Beginn der Einschränkungen vom Bund mehr als 80 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden, dazu kommt das Kurzarbeitergeld von –bis Anfang Februar, der laufende Monat ist noch nicht abgerechnet – mehr als 23 Milliarden Euro.

Das sind beeindruckende Zahlen, aber sie können nicht verschleiern, dass für viele kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere aus Gastronomie und Hotellerie, aus dem Einzelhandel und aus dem Kultur- und Veranstaltungsbereich, die Not groß ist und Existenzen auf dem Spiel stehen. Ich bin täglich mit solchen Situationen konfrontiert und versuche zu helfen, wo es geht. Ich kann Euch da nur bitten: Wenn Ihr Kenntnis von Unter­nehmen habt, die bei beantragten Hilfen nicht weiter kommen, wo es immer noch nicht zu längst beantragten Zahlungen gekommen ist oder ähnliches. Wendet Euch an meine Büros in Idar-Oberstein und Bad Kreuznach: Wir versuchen zu helfen, wo wir können!

Neben diesen weithin dominierenden Themen möchte ich Euch noch eine Nachricht in eigener Sache übermitteln. Ich freue mich sehr, dass die SPD-Bundestagsfraktion mich in der Nachfolge von Thomas Hitschler in den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages entsandt hat, weil es einerseits Ausweis des Vertrauens in mich und meine Arbeit ist und ich andererseits die hohe Bedeutung, die das Militär in der Nahe-Region hat, fortan in Berlin vertreten kann. Standorte wie Idar-Oberstein sind seit Jahrzehnten Ausweis der hohen militärischen und technologischen Kompetenz unserer Bundeswehr. Zudem wird die Bundeswehr in den nächsten Jahrzehnten großen Herausforderungen gegenüber stehen, da Deutschland, eingebunden in EU und NATO, mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt übernehmen wird müssen. Ich freue mich, daran fort­an mitzuarbeiten.

Nicht zuletzt darf der große Einsatz, den die Bundeswehr aktuell jenseits von militärischen Aufgaben in den Gesundheitsämtern leistet, nicht unerwähnt bleiben. Davon habe ich mich persönlich überzeugen können und dafür, wie für das Wirken der Bundeswehr insgesamt, wünsche ich mir mehr gesellschaftliche Anerkennung.

Ich freue mich zudem immer, wenn ich Meldungen über Probleme und Missstände, die ich durch meine Gespräche im Wahlkreis – auch wenn sie aktuell viel zu oft digital stattfinden müssen – erhalte, in Berlin ansprechen und zu Lösungen bringen kann. So bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Reha-Kliniken auf Grund der Tatsache, dass viele Eingriffe aktuell wegen Corona verschoben wurden, enorme Einnahmeeinbußen zu ver­zeich­nen haben und dies den Gesundheitsstandort an der Nahe gefährdet. Daraufhin habe ich mich an Gesundheitsminister Spahn gewandt und daran mitgewirkt, dass Unter­stützungs­zahlungen auch für unsere Vorsorge- und Rehakliniken verlängert worden.

Anderer Fall, gleiches Prinzip: Betreiber von Obdachloseneinrichtungen sind an mich herangetreten, weil ihre Bewohnerinnen und Bewohner in der Coronavirus-Testverord­nung zunächst nicht berücksichtigt wurden. Auch hier konnte nach Intervention nach­ge­bessert werden, sodass jetzt diese besonders gefährdete Personengruppe besser geschützt werden kann.

Lasst mich zu guter Letzt noch einen Ausblick auf die Themen werden, die in den Ausschüssen, in denen ich mitarbeite in den nächsten beiden Sitzungswochen von Bedeutung sind:

Im Digitalausschuss werden wir uns mit der Datenstrategie der Bundesregierung beschäf­tigen. Da geht es zum einen um die Frage, wie die Vielzahl von Daten, die täglich in unse­rer Gesellschaft anfallen, einerseits vernünftig wirtschaftlich genutzt werden können, ander­erseits hinreichend anonymisiert und geschützt werden können.

Im Wirtschaftsausschuss stehen der Jahreswirtschaftsbericht und die Fortführung der Corona-Hilfen im Mittelpunkt der Diskussionen, außerdem wird es eine Anhörung zum Stand und zu den Perspektiven des deutsch-russischen Verhältnisses geben.

Im Verteidigungsausschuss stehen neben Rüstungsfragen auch die Ziele und Inhalte meh­rerer Einsatzmissionen der Bundeswehr zur Diskussion. Zu einem der kritischsten Ein­sätze, dem in Mali im Sahel in Zentralafrika, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion jetzt klar positioniert: militärisch allein ist dieser Konflikt nicht zu lösen. Wir wollen mehr Aufbauhilfe, insbesondere in der Landwirtschaft und im Gewerbe, mehr Bildung, vor allem für Frauen, und den Aufbau verlässlicher staatlicher Strukturen, um endlich Frieden in diese Region zu bekommen.

Ich kann Euch, wenn Euch das interessiert, zu all diesen Themen gerne Unterlagen über­senden, bitte fragt einfach per Email danach. Ein Papier füge ich diesem Bericht von mir aus bei: den Beschluss des Parteivorstandes aus seiner Jahresauftaktklausur zum Thema „Zukunftsmissionen für unser Land“. Ich halte das für ein sehr gutes Papier. Es formu­liert das Ziel, Deutschland bis 2050 als klimaneutrales Industrieland zu erhalten, bis 2030 das modernste Mobilitätssystem in Europa aufzubauen, digitale Souveränität in unserem Land und in ganz Europa zu erreichen und eine gute und moderne Gesundheits­versorgung für uns alle zu erreichen.

Das sind ehrgeizige Ziele, gewiss. Und mir ist völlig bewusst, dass wir viel Arbeit hinein stecken müssen, damit diese optimistischen Ziele auch in unserer Region, an der Nahe, im Hunsrück, an der Mosel und am Rhein, verwirklicht werden. Aber es sind die richti­gen Ziele. Wir verbinden damit die Erkenntnis, dass unsere Wirtschaft sich im Klimawan­del verändern muss, mit einer positiven Vision für Arbeitsplätze, Umwelt, Bildung und Gesundheit. Und immer dann, wenn wir nicht nur auf Missstände hinwei­sen, sondern die Menschen überzeugen konnten und ihnen eine positive Vorstellung von unserer Wirt­schaft und Gesellschaft geben konnten, waren wir stark und erfolgreich. Das können wir mit diesen Zukunftsmissionen auch sein.

Ich sende Euch herzliche Grüße. Bleibt gesund und kämpft weiter für einen Wahlerfolg mit Malu Dreyer und Euren Landtagskandidat/innen am 14. März in Mainz!

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Bericht aus Berlin: Revue 2020 & Ausblick 2021

Liebe Genossinnen und Genossen,

dieser Bericht aus Berlin ist der letzte in dem ereignisreichen Jahr 2020. Ich will ihn nutzen, um einen kurzen Blick zurück auf dieses ungewöhnliche Jahr zu werfen und ein paar Dinge anzusprechen, die vor uns liegen. Wohl kein Ereignis der letz­ten Jahrzehnte hat uns als Gesellschaft vor so große Herausforderungen gestellt, wie die Corona-Pandemie. Das betrifft nicht nur die offensichtliche gesundheit­liche Bedrohung, sondern auch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und – das dürfen wir nicht unterschätzen – die seelischen Belastungen, die diese Pandemie uns aufbürdet.

Wir alle kennen mittlerweile in unserem näheren oder weiteren Umfeld Menschen, die an Corona erkrankt sind, deren Arbeitsplatz bedroht ist, die sich finanziell einschränken müssen oder die an der Isolation und mangelnden menschlichen Kontakten leiden. Für die Abmilderung der ökonomischen Folgen hat die Bundesregierung – meist auf Druck der SPD-Fraktion – mit verlängertem und verbessertem Kurzarbeitergeld, mit diversen Unternehmenshilfen und vielem mehr reagiert; ich habe darüber ja mehrfach berichtet. Aktuell müssen wir, gerade mit Blick auf das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel, noch einmal besonders stark sein. Es wird dieses Jahr leider nicht das Weihnachtsfest, nicht das Silvester sein, wie wir es kennen und uns wünschen. Auch wenn ich weiß, dass das für die meisten von Euch selbstverständlich ist: Ich bitte Euch, haltet Euch an die geltenden Beschränkungen, um die Pflege- und Unterstützungskräfte, die Ärztinnen und Ärzte, die gerade in den Krankenhäusern Großes leisten, nicht noch weiter zu belasten und natürlich vor allem, um selbst gesund zu bleiben!

Die  Corona-Pandemie hat uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig der Öffent­liche Gesundheitsdienst als Teil der Daseinsvorsorge ist. Dass der Staat Sorge dafür trägt, dass eine gute Versorgung mit Krankenhäusern, ambulanten Not- und Bereit­schafts­diensten und gut ausgebildetem medizinischen Personal – insbesondere auch im ländlichen Raum – sicher bleibt, ist wichtig wie nie. Gut, dass wir als SPD uns entschieden gegen Standortschließungen von Krankenhäusern und die Trends von Dezentralisierung und Privatisierung stellen. Denn dieser Kampf ist noch lange nicht vorbei. Eine leistungsfähige wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist gerade für unsere ländlichen Räume auch in Zukunft unverzichtbar.

Es geht dabei nicht nur um die Krankenhäuser oder die ärztlichen Bereitschafts­dienste: Mit einer Reihe von Maßnahmen haben wir in Berlin in diesem Jahr die Gesundheitsämter gestärkt, die Finanzierung der technischen Modernisierung vorangetrieben, die Personalversorgung erhöht und eine finanzielle Besserstellung des Personals vorangetrieben. Allerdings will ich auch nicht verhehlen, dass es hier noch Verbesserungsbedarf gibt: Es kann nicht sein, dass noch immer Gesundheitsämter mit ihrer individuellen Software arbeiten und mangelnde Vernetzung und fehlende Schnittstellen zu verzögerter Datenübertragung und Kommunikation zwischen den Ämtern und zwischen ihnen und dem Robert-Koch-Institut führt. Gerade jetzt wäre eine gute digitale Infrastruktur nötig, um Kontakte zwischen Corona-Infizierten schnell und zielgenau nachzuverfolgen. Geld, dass der Bund bereitstellt, muss auch schnell abgerufen werden und zu spürbaren Verbesserungen führen. Zugegeben sind hier nicht alle Bundesländer gleich schnell in der Umsetzung, sodass dies auch für 2021 eine Herausforderung bleibt.

Die Aufgabe, die mit der Massenimpfung gegen Covid 19 vor uns steht, ist in unse­rer Geschichte ohne Beispiel: bis zu 80 Millionen Menschen gesundheitlich zu über­prüfen und zu impfen, ist eine enorme Herausforderung. Der Impfstoff ist ent­wickelt und freigegeben und er wird in den nächsten Wochen und Monaten auch in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Nachdem in den ersten Wochen vor allem die mobilen Impfteams zum Einsatz kommen, um die über 80 jährigen Bewoh­ner/innen der Pflegeheime und die dort Beschäftigten vorrangig zu impfen, werden die Impfzentren – nach meiner persönlichen Einschätzung – Mitte Januar in der Lage sein, ihre Aufgabe voll aufzunehmen. Doch es muss uns klar sein: die Impfung von vielen Millionen Menschen wird sich sicher über mindestens ein halbes Jahr hin­ziehen und – auch dies meine persönliche Einschätzung – nur dann umfassend funktionieren, wenn wir die Hausärzte und ihre Praxen in die Impfung mit einbeziehen. Den Be­schäftigten in den Lage-, Test- und Impfzentren, die in den letzten Wochen aufgebaut wurden, gilt unser besonderer Dank: was ich da an Aufbau­leistungen in den letzten Wochen gesehen habe, hat mich sehr beein­druckt.

Die Corona-Pandemie hat uns auch gezeigt, welche Bedeutung die Digitalisierung der Schulen hat. Auch da steht noch Arbeit vor uns: Von den vom Bund bereit gestellten 5 Milliarden Euro sind bislang nur rund 16 Millionen abgeflossen. Gerade jetzt, wo die Pandemie uns wieder dazu zwingt, den Präsenzunterricht weitest­gehend einzustellen, ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer schnellstmöglich mit Hardware und Software, aber auch mit einer verlässlichen IT-Betreuung auszustatten. Dass das Land Rheinland-Pfalz jetzt an den Schulen Stellen für IT-Koordinatoren einrichtet ist genau richtig. Der Bund muss da mit dem notwendigen Geld unterstützen.

Neben der Pandemie und der damit verknüpften Gesundheitsversorgung gab es in diesem Jahr auch noch andere wichtige Themen: Die Industriegesellschaft, wie wir sie kennen, verändert sich und wird sich weiter verändern müssen. Verbrennungs­moto­ren und herkömmliche Antriebstechniken weichen zunehmend Elektromobi­li­tät und anderen Antriebstechniken, dazu kommt die Digitalisierung. Diese Veränderungen betreffen nicht nur grundsätzlich die Unternehmen, sondern konkret auch die Beschäftigten. Dieser Transformationsprozess, schreitet unauf­haltsam voran und es liegt an uns als Sozialdemokraten, diesen Prozess mit zu gestalten – andernfalls stoppt der Prozess nicht, er läuft nur ohne uns und ohne unseren Einfluss weiter.

Ich will meinen „Weihnachtsbericht“ nicht nutzen, um im Detail alles aufzuzählen, was der Koalition in Berlin gelungen ist und was häufig erst durch unseren massiven Druck auf den Weg gebracht werden konnte. Aber einiges wird in den nächsten Wochen und Monaten spürbar werden: Ab 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag für die Normaleinkommen abgeschafft. Wir haben die Grund­rente eingeführt, die für viele nach 35 Jahren Pflichtbeiträgen eine deutliche Gerechtigkeitslücke schließt und eine eigenständige Rente ermöglicht und wir erhöhen das Kindergeld um 15€. Zudem entlasten wir Alleinerziehende und stärken Menschen mit Behinderungen finanziell. Ich weiß, es ist immer mehr möglich, aber gerade mit Blick auf jene, die nach der Bundestagswahl 2017 kritisch waren wegen der Zusammenarbeit mit der Union, kann man sagen: Wir haben einiges geschafft!

Nun noch ein kurzer Vorausblick auf das neue Jahr 2021. Wir stehen vor einem Superwahljahr, das uns mit den Landtagswahlen im März und der Bundestagswahl im September vor besonders große Herausforderungen stellt. In Mainz werden wir unter der Führung von Malu Dreyer die Erfolgsgeschichte des Landes seit 1991 um ein weiteres Kapitel verlängern, davon bin ich überzeugt. Und dann geht es im Bund darum, nach der großen Krise die Weichen zu stellen für eine technisch innovative, nachhaltige und sozial gerechte Weiterentwicklung unseres Landes zu tun. Ich bin fest davon überzeugt, dass wirtschaftlicher Erfolg und eine gerechte, zusammen­halten­de Gesellschaft einander bedingen und dass wir mit diesem Gedanken einen erfolgreichen Bundestagswahlkampf 2021 machen werden.

In diesem Zusammenhang freut es mich besonders, dass mit Michael Maurer für meinen bisherigen Betreuungswahlkreis 200 ein aussichtsreicher und bekannter Kandidat für die Bundestags­wahl 2021 vorge­schla­gen wurde! Mir macht der Austausch mit den Genossinnen und Genossen an der Mosel, im Hunsrück, am Rhein und in der Eifel große Freude und ich werde Euch auch im Bundestags­wahl­kampf unterstützen, wo immer ich das kann.

Gerne nutze ich auch mein letztes Rundschreiben für 2020 noch einmal, um auf unsere Präsenz in der Region hinzuweisen: Seit dem 1. Dezember 2020 ist Peter Frey, ehemaliger Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach-Land, inder Gymnasialstraße 2 in Bad Kreuznach, gerne für Eure Anliegen ansprechbar. Gleiches gilt natürlich auch weiter für mein Büro in Idar-Oberstein. Beide Büros stehen für Terminvereinbarungen und Anliegen unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: joe.weingarten.wk@bundestag.de. Und, darauf sind wir als Team beson­ders stolz, seit wenigen Tagen gibt es eine neue, zeitgemäße Homepage, auf die ich Euch gerne hinweisen möchte. Ihr könnt mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort direkt kontaktieren, habt Zugriff auf aktuelle Termine und politische Vorhaben sowie Zugriff auf meine Pressemitteilungen und vieles mehr. Ich würde mich freuen, wenn Ihr unter joe-weingarten.de einmal vorbeischaut! Auf Eure Rückmeldungen bin ich gespannt!

Zum Abschluss wünsche ich Euch von Herzen, auch unter diesen Umständen, ein besinnliches Weihnachtsfest, entspannte Tage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021. Auch im Namen von Jan, Mateo und Soraya aus Berlin, Rouven und Sonja aus Idar-Oberstein, Mario aus Mainz und Peter aus Bad Kreuznach, vor allem:

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Euer

Dr. Joe Weingarten MdB

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Bericht aus Berlin: Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Liebe Genossinnen und Genossen,


das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt. Ich habe dazu hunderte von Mails und Briefen erhalten und sehr viele Einzelgespräche geführt. Von maßloser Kritik und aggressiver Hetze bis zu deutlicher Unterstützung war alles dabei. Ich bin mir bewusst, dass auch in Eurem Umfeld, in den Familien, Betrieben, Vereinen, über das Gesetz gesprochen und manches hinterfragt wird. Das zeigen mir die vielen Anfragen und Hinweise, die ich von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dazu bekommen habe. Um Euch zu informieren und auch für Diskussionen und Gespräche mit Argumenten auszustatten, widme ich den heutigen Bericht aus Berlin ganz diesem Gesetz.

Die derzeitige Lage ist in jeglicher Hinsicht außergewöhnlich: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach einem vergleichsweise entspannten Sommer wieder eine deutliche Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals ohne erkennbare Symptome und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lässt sich im Vorhinein nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen (nach Schätzungen rund 40 Prozent unserer Gesellschaft) sind darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Aber auch jüngere Menschen haben teilweise mit massiven Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu kämpfen, die es zu verhindern gilt. Politik ist verantwortlich dafür, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Deswegen müssen wir handeln.

Nach dem in dieser Frage eher problemlosen Sommer stehen wir seit Oktober vor einer zweiten Infektionswelle. Trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes besonders gefährdeter Gruppen ist es gerade dort zu einer Zunahme der schweren Verläufe und Todesfälle gekommen. Die Überlastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen droht. Aktuell sterben in Deutschland täglich rund 200 Menschen an dem Virus.

Darüber sind die mit den Infektionen verbundenen hohen Krankenstände und vielen Quarantänefälle auch für unsere Wirtschaft extrem belastend und gefährden die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Trotz alledem ist es richtig, dass die Schutzmaßnahmen immer wieder überprüft werden müssen. Dabei dürfen uns nicht nur gesundheitspolitische Ziele leiten, sondern auch die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Denn was wir schon beschlossenen haben und gegebenenfalls noch beschließen werden, bringt erhebliche Schwierigkeiten für die Menschen mit sich, gefährdet Existenzen und greift drastisch in Freiheitsrechte ein.

Ich habe es immer für bedenklich gehalten, dass solche staatlichen Eingriffe nur sehr ungenau vom Bundestag beschlossen, sondern im Wesentlichen von der Bundes- und den Landesregierungen verordnet wurden. Das macht die Maßnahmen an sich nicht falsch, aber es war an der Grenze unseres Verfassungsstaates, wieviel Macht da ohne aus meiner Sicht ausreichende Legitimation an Gesprächsrunden wie die Ministerpräsidentenkonferenzen mit der Kanzlerin verlagert wurde. Gut, dass wir das jetzt ändern.

Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Rechtssicherheit und parlamentarische Kontrolle zu erreichen. Es schafft für Bundes- und Landesregierungen konkrete rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich im Kampf gegen die Pandemie bewegen dürfen. Die leider notwendigen massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten müssen, haben jetzt eine klare gesetzliche Grundlage und beruhen auf einem Beschluss des Bundestages. Jetzt ist klar, wer für die Regelungen zu Abstandsgeboten, zu Restaurantschließungen, aber auch zu grundrechtssensiblen Bereichen wie der Einschränkung der Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit letztlich verantwortlich ist: der Deutsche Bundestag. Das ist richtig so.

Ziele der Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind ein effektiverer Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung und mehr Rechtssicherheit. Dazu wird in dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz in einem neuen § 28a konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen. Die bislang geltende Generalklausel sah entgegen der Kritik viel mehr Entscheidungsspielraum für die Bundesregierung vor. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion Druck gemacht und verlangt von der Bundesregierung eine regelmäßige Berichtspflicht über die Entwicklung der Pandemie.
Darüber hinaus werden Anpassungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen, um

  • die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser und die Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie besser zu unterstützen.
  •  mehr finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, die zunehmend COVID-19-Patienten behandeln müssen und dafür die notwendigen personellen und sachlichen Kapazitäten bereithalten müssen.
  • eine Impfstrategie zum 16. Dezember vorzubereiten und die Testkapazitäten zu erhöhen.

Durch welche Änderungen sollen die Grundrechte in der Pandemie geschützt werden? Statt der schon angesprochenen Generalklausel sieht der neue § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen vor, die einzeln oder zusammen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden können. Das sind beispielsweise schon bekannte Instrumente wie die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Untersagungen von Sportveranstaltungen oder Schließungen der Gastronomie und Hotellerie.


Das Gesetz legt außerdem fest, die Schwere von Maßnahmen vom Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Hierdurch schaffen wir endlich einen klareren Rechtsrahmen: Die Landesregierungen erhalten so konkretere rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich bewegen dürfen, und das Corona-Krisenmanagement wird für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestaltet. Das Gesetz schafft also keine Willkür, sondern verhindert sie ausdrücklich.
Außerdem regelt das Gesetz besonders grundrechtssensible Bereiche wie die Religions- oder Versammlungsfreiheit oder die Anordnung von Kontaktbeschränkungen. Auch diese Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn kein milderes Mittel erfolgsversprechend ist. Zudem wird klargestellt, dass die Länder bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit zu berücksichtigen haben und dass Schutzmaßnahmen nur angeordnet werden können, solange und soweit es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist.


Die Maßnahmen sind in Zukunft auch grundsätzlich auf zunächst vier Wochen zu befristen und können nur mit einer erneuten Entscheidung der Landesregierung verlängert werden. Befristungen sorgen dafür, dass regelmäßig neu die Verhältnismäßigkeit überprüft wird. Diese Verbesserungen des Grundrechtsschutzes sind entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen.
In sozialen Netzwerken werden Vergleiche zu dem Ermächtigungsgesetz gezogen, das die Nationalsozialisten 1933 im Reichstag beschließen ließen. Das ist unhistorisch, Unsinn und eine Verhöhnung der NS-Opfer. Dieser Vergleich ist für uns Sozialdemokratinnen und -demokraten in jeder Hinsicht unerträglich. Außerdem ist er auch inhaltlich falsch: Das Parlament macht den Landesregierungen mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Gegenteil strengere Vorgaben, als dies bislang der Fall war. Es handelt sich also eher um ein Begrenzungsgesetz. Ein Beispiel hierfür: die Streichung des viel zu weit gefassten § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, der dem Bundesgesundheitsminister bislang weitreichende Befugnisse eingeräumt hatte. Die Befugnisse der Regierung werden also deutlich reduziert.


Die Maßnahmen sind auch nicht auf Dauer angelegt. Die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz zu ergreifen, gilt nur so lange, wie für Deutschland eine epidemische Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt wird. Diese gilt aktuell bis zum 31.03.2021.

Durch eine Änderung im 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird für die epidemische Lage nationaler Tragweite in der Gesetzesänderung zudem festgelegt, dass sie nur gilt, solange entweder die WHO weiterhin eine Pandemie ausgerufen hat oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in Deutschland stattfindet. Das Vorliegen dieser Bedingungen bleibt jederzeit rechtlich überprüfbar.

Stimmt es, dass es eine Impfpflicht geben soll? – Nein. Eine Impfpflicht wird im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz nicht geregelt und ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Gesetz. Es stimmt auch nicht, dass mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz der Einsatz der Bundeswehr im Innern neu geregelt wird. Auch im bisher geltenden Infektionsschutzgesetz gab es die angesprochene Vorschrift, § 54 a IfSG „Vollzug durch die Bundeswehr“, bereits. Hierbei geht es nicht darum, dass die „Bundeswehr im Rahmen einer Pandemie in Deutschland gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt“ werden soll. Die Vorschrift richtet sich ausschließlich nach innen, in die Bundeswehr hinein. Zweck der Vorschrift ist es, den Infektionsschutz von Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.

Ich hoffe, dass ich Euch mit meinen Ausführungen helfen konnte, Ziel und Inhalt der Reform etwas besser einzuordnen. In den letzten Wochen habe ich die kritischen Gegenargumente, sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen, als auch auf Kriterien wie die 50-Personen-Grenze pro 100.000 Einwohner als Auslöser für staatliche Maßnahmen intensiv durchgearbeitet und verschiedenste medizinische, juristische und wirtschaftspolitische Stellungnahmen studiert. Am Ende bin ich überzeugt: Es ist nicht perfekt, aber richtig, was wir tun. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu und die Ermächtigungen, die das Gesetz für die staatlichen Behörden enthält, sind angemessen.

Als Bundestagsabgeordneter aus einem ländlichen Wahlkreis sind mir auch die in dem Gesetz enthaltenen Ausgleichszahlungen für durch die Pandemie entstandene Kosten und Mindereinnahmen von Krankenhäusern wichtig. In der Nahe-Region gibt es Häuser, deren finanzielle Decke auch so schon dünn genug ist. Sie müssen erhalten bleiben – gerade in einer Pandemie.

Die im Gesetz beschlossenen Regeln für die Impfungen sind mir ebenfalls wichtig: Es gibt keine Impfpflicht, aber es darf auch nicht einen Fall geben, in dem ein Mensch keinen Impfstoff erhält, weil es ihm an finanziellen Mitteln mangelt.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin darauf achten, dass wir die Pandemie mit aller Notwendigkeit bekämpfen, aber stets auch die Folgen der staatlichen Maßnahmen im Auge behalten!


Herzliche Grüße und bleibt gesund!


Dr. Joe Weingarten, MdB

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Bericht aus Berlin: Kernaufgaben der Sozialdemokratie

Liebe Genossinnen und Genossen,

die letzte Woche im Deutschen Bundestag hat dazu gedient, dass wir uns inhaltlich auf die kommende Bundestagswahl und das vorerst letzte Regierungsjahr vorberei­tet haben. Sowohl der „Seeheimer Kreis“ der pragmatisch orientierten SPD-Bundes­tags­abgeordneten, dem ich angehöre, als auch die Gesamtfraktion haben sich dazu in Klausurtagungen in Berlin getroffen und mehrere Papiere verabschie­det, von denen ich Euch heute zwei wesentliche vorstellen möchte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dem beiliegenden Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ ein grundsätzliches Konzept zur Zukunft des Sozialstaates beschlossen. Kernforderung ist eine bürgernahe Hilfe „aus einer Hand“, ohne dass Menschen mit mehreren Stellen für Ihre Anträge kon­fron­tiert werden. Dazu gehören eine veränderte Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Hilfen für Familien und Kinder, aber auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere Sozialunternehmen.

Das Seeheimer-Papier „Innere Sicherheit: Kernaufgabe der Sozialdemokratie“ betont die Rolle eines funktionsfähigen Staates auch im Bereich der Inneren Sicherheit. Dazu gehört ein präventiver Ansatz, die Verhinderung zerfallender Stadt­viertel oder von Leerständen und die konsequente Verfolgung aller Regel­ver­stöße, vom organisierten Ladendiebstahl bis zur Geldwäsche. Das Papier benennt auch organi­sier­te, grenzüberschreitende Strukturen als Quelle von Kriminalität. Selbstverständlich ist für uns auch eine geordnete Zuwanderung und eine lücken­lose Grenzsicherung Deutschlands und Europas.

Wichtig für unsere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist neben diesen perspek­tivi­schen Papieren auch das konkrete Regierungshandeln. Und da möchte ich ausdrücklich auf den Gesetzentwurf für ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ ver­weisen, das in dieser Woche von den Fraktionen beraten werden wird. Das Programm soll – auch als Konsequenz aus den Erfahrungen in der Corona-Pandemie – Investitionen in die Krankenhäuser sicherstellen.

Eigentlich sind dafür die Länder zuständig, aber angesichts der drängenden Fragen im Bereich der Notfallkapazi­täten, der Digitalisierung und der IT-Sicherheit stellt der Bund für diese Bereiche 3 Milliarden Euro zur Verfügung um – in Kombination mit Landesmitteln – Investitio­nen von 4,3 Milliarden Euro zu ermöglichen. Neben den Notfallkapazitäten sollen davon elektronische Dokumentationen profitieren, dazu digitale Medikationspläne und die Telemedizin. Das löst noch nicht all unsere Probleme im Kranken­haus­wesen, vor allem auf dem Land, aber es ist ein weiterer Schritt, den ich als Digitalpolitiker im Deutschen Bundestag ausdrücklich begrüße.

Auf diesem Weg werden wir weiter machen: einerseits unsere inhaltlichen Ziele weiter schärfen, andererseits mit konkreten Schritten das Leben der Menschen verbessern. Wir sind auf einem guten Weg.

 

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten

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