Zur anstehenden Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine Neuregelung der Suizidhilfe erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten: 

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten wird bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine Neuregelung der Suizidhilfe für den Gesetzentwurf des Abgeordneten Prof. Dr. Lars Castellucci stimmen, der Sterbehilfe zwar ermöglicht, aber das nur unter klar umrissenen Bedingungen.

„Dieser Gesetzentwurf sieht ein abgestuftes und ausgewogenes Schutzkonzept vor, das die Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit von Menschen tatsächlich gewährleistet“, begründet Weingarten seine Entscheidung. Assistierter Suizid werde unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, aber nicht gefördert. Ein Suizid müsse die Ausnahme bleiben, sei es doch eine unumkehrbare und außerordentlich schwierige Entscheidung, so Weingarten weiter. 

Hintergrund der Abstimmung im Deutschen Bundestag ist, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, betont habe, erläutert der Wahlkreisabgeordnete für das Naheland Weingarten. Dennoch dürfe Selbsttötung nicht zu einem Normalfall werden und Suizidassistenz nicht zu einer gewöhnlichen Dienstleistung. Dazu Weingarten: „Diesen Spagat regelt der Gesetzentwurf, für den ich stimmen werde, meiner Ansicht nach am besten.“

Der Gesetzentwurf ermöglicht den assistierten Suizid also, fördert ihn aber nicht. Anbieter geschäftsmäßiger Sterbehilfe machen sich dann strafbar, wenn sie sich nicht an ein Schutzkonzept aus psychiatrischer oder psychotherapeutischer Untersuchung, Beratung, Wartefristen und ein Mehraugenprinzip halten. „So schützen wir die Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere solcher, die sich selber nicht hinreichend schützen können“, erklärt Weingarten das Schutzkonzept.