Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Harte, aber notwendige Maßnahmen

Zu den heutigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Minister­präsi­dent/innen der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie nimmt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten Stellung:

Die Entwicklung der Covid-Pandemie ist besorgniserregend. Die Steigerung der Fallzahlen ist drastischer als im Frühjahr, die Lage ist sehr ernst. Deswegen sind die gefassten Beschlüsse hart, aber notwendig. Die Ansteckungsketten müssen unterbrochen, die Nachverfolgung der Ansteckung muss flächendeckend wieder ermöglicht werden.

Deswegen ist es richtig, die persönlichen Kontakte der Menschen jetzt für einen beschränkten Zeitraum herunter zu fahren. Länger zu warten, hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Vorweihnachtszeit einen kompletten Lockdown erfordert. Das müssen wir vermeiden.

Ich bin erleichtert, dass es gelungen ist, Schulen, Kindertagesstätten und Betriebe offen zu halten. Sie zu schließen, hätte weitgehende wirtschaftliche Schäden nach sich gezogen. Zugleich ist es eine äußerst harte Maßnahme, die Gastronomiebetriebe, die Kultureinrichtungen und den Tourismus, die sich gerade wieder etwas zu erholen begannen, nun zu schließen.

Bei allen Gesprächen der letzten Tage zu dem Thema habe ich keinen Abgeordneten getroffen, der leichten Herzens für eine Beschränkung der Gastronomie und der Kultureinrichtungen ist. Wir alle sind uns der Probleme, die der Beschluss der Regierungschefs in diesem Punkt mit sich bringt, bewusst. Aber aus meiner Sicht gab es dazu angesichts der dramatisch steigenden Fallzahlen keine Alternative. Das ist umso bitterer, als für mich offensichtlich ist, dass die Gastronomie- und Kulturbetriebe auf dem Land, mit ihren mittlerweile ausgefeilten Hygienekonzepten, nicht das zentrale Problem sind. Das liegt vielmehr in dem weiter weniger disziplinierten Verhalten der Menschen in den Großstädten mit ihren vielen, oftmals nicht dokumentierten und damit nachvollziehbaren Freizeitkontakten in Restaurants und Bars.

Wie ernst die Politik aber die Lage der betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen, Einrichtungen, Vereine und Selbständigen nimmt, zeigt die Bereitschaft, erstmals an sie direkte Zahlungen für Betriebsverluste im November 2020 zu leisten und dafür 10 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen damit drei Viertel ihrer Umsätze aus dem November letzten Jahres als pauschale Hilfe bekommen. Das wird die wirtschaftlichen Schäden für diese Betriebe begrenzen.

Gut, dass jetzt schnell, klar und bundeseinheitlich gehandelt wird. Das ist eine deutliche Verbesserung. Für mich ist aber auch klar, dass die mit den Beschlüssen einher gehenden enormen Freiheitseinschränkungen nicht allein von Regierungsstellen getroffen werden können. Ich erwarte, dass der Deutsche Bundestag dazu Stellung nehmen kann und damit auch die Legitimation dieser Maßnahmen erhöht. Dabei bin ich überzeugt davon, dass sich dafür eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten aussprechen wird.

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Keine Generalvollmacht für Spahn

Keine Generalvollmacht für Spahn

Zur Diskussion um die Befugnisse von Bund und Ländern, Verwaltung und Parla­ment in der Bekämpfung der Corona-Pandemie nimmt der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten Stellung:

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt – neben den medizinischen und administrativen Fragen – auch eine Herausforderung für unser politisches System dar. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird drastisch in Freiheitsrechte der Bürger, aber auch von Unternehmen, Vereinen und der Zivilgesellschaft eingegriffen. Die im letzten halben Jahr verordneten Beschränkungen der Freiheitsrechte bedürfen aber nicht nur einer klaren inhaltlichen Begründung, sie müssen auch angemessen und nachvollziehbar sein. Dazu muss deutlicher werden, wer zu was befugt ist.

Ob die Beschränkungen angesichts des Verlaufs der Infektionszahlen noch verschärft werden müssen, ist offen, aber aus jetziger Sicht wahrscheinlich. Nach meiner Einschätzung werden bestimmte Maßnahmen bis mindestens Mitte nächsten Jahres in einem heute noch nicht zu bestimmenden Umfang weiter gelten müssen. Dabei müssen wir aus den letzten Monaten lernen. Für das weitere Vorgehen sollten drei Leitlinien gelten:

  1. Der Föderalismus kommt in der Pandemie-Krise an seine Grenzen. Die Vielzahl der landesunterschiedlichen Regelungen ist für die Bürger kaum noch nachvollziehbar. Sie ist inhaltlich kaum begründbar und – siehe Reisebeschränkungen aus Risikogebieten – teilweise nicht mehr vernünftig umsetzbar. Wir brauchen hier klare, bundeseinheitliche Regelungen.

  1. Wir müssen in längeren Zeiträumen denken. Die Kurzfristigkeit der Maßnahmen, etwa in der Unterstützung von Unternehmen, macht eine vernünftige Planung nahezu unmöglich. Sinnvoll wäre, die Bund-/Länder-Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und für einen Zeitraum bis mindestens 30. Juni 2021 fortzuschreiben. Dabei sollte es das Ziel sein, dass die Ländermaßnahmen die Programme des Bundes dort ergänzen, wo eine genaue Kenntnis der lokalen Verhältnisse notwendig ist, etwa bei der Unterstützung von Hotellerie und Gastronomie.

  1. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die politischen Grundlinien werden von unmittelbar gewählten Volksvertretern festgelegt. Die informellen Absprache-Runden zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hat aber mittlerweile ein Ausmaß und eine Detailfreude erreicht, die die Gewichtungen in unserem Bundesstaat zu verschieben droht. Über die Grundlinien der Pandemie-Politik muss der Bundestag entscheiden.

Diese Fragen müssen insbesondere mit der anstehenden Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes über den 31. März 2021 hinaus geklärt werden. Hier darf es keine Generalvollmacht für den Bundesgesundheitsminister geben, über die weitere Beschränkung von Freiheitsrechten auf dem Verordnungswege ohne Beteiligung des Bundestages zu entscheiden. Der Bundestag ist wiederum in der Pflicht, schnell und entschlossen über notwendige Maßnahmen zu entscheiden. Wir haben im April und Mai dieses Jahres bewiesen, dass wir das auch können.

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Nächtlicher Lärm an der Hunsrückbahn

Andere Fahrtzeiten notwendig

Der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten nimmt nach einer gemeinsamen Besichtigung der Langenlonsheimer Bahnübergänge mit Ortsbürgermeister Bernhard Wolf zur geplanten Wiederaufnahme des Güterverkehrs auf der Huns­rückbahn-Strecke durch das Unternehmen WRS Stellung:

Mit Ortsbürgermeister Bernhard Wolf habe ich mich über die Situation an den innerörtlichen Bahnübergängen in Langenlonsheim informiert. Ich verstehe den erheblichen Unmut, der entstanden ist, weil ab Mitte Dezember auf der Hunsrückbahn, beginnend in Langenlonsheim, ab morgens 3.30 Uhr Güterzüge fahren sollen, die vor jedem Übergang aus Sicherheitsgründen Warnsignale abgeben.

Ich halte das für ein undurchführbares Konzept. In Langenlonsheim gibt es drei ungesicherte und einen beschrankten Bahnübergang auf rund einem Kilometer Fahrtstrecke, zwei davon in unmittelbarer Nähe eines Seniorenheimes. Die Lärmbelästigung in den Nachtstunden ist unzumutbar für die Anlieger. Davon sind auch weitere Anliegergemeinden der Strecke, vor allem im Guldenbachtal, betroffen. Insofern schließe ich mich der vom Verbandsgemeinderat gefassten Resolution gegen den beabsichtigten Güterverkehr an.

Klar ist: Güterzüge dürfen und sollen auf dieser Strecke grundsätzlich fahren. Aber nicht um halb vier in der Nacht unter den genannten Bedingungen. Da muss sich das Transportunternehmen WRS eine andere Lösung einfallen lassen.

In der öffentlichen Diskussion ist es notwendig, dieses Thema von der generellen Frage der Wiederertüchtigung und Modernisierung der Hunsrückbahn-Strecke zu trennen. Hier setze ich mich dafür ein, dass für alle Beteiligten transparent wird, wie der Stand des Planfeststellungsverfahrens ist und was die Ziele und Auswirkungen der Reaktivierung sind. Für mich gilt: Eine verstärkte Nutzung der Hunsrückbahn für den Güter- und Personentransport ist eine verkehrs- und klimapolitische Chance, die wir nutzen sollten. Aber das darf nicht zu Lasten der Anwohner gehen. Sicherheit und Lärmschutz für sie müssen durch verkehrslenkende und bauliche Maßnahmen gewahrt werden.

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Corona-Beschlüsse der Regierungschefs

Gastronomie nicht im Stich lassen

Zu den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Ich begrüße die Beschlüsse der Runde der Regierungschefs. Der grundsätzliche Ansatz ist richtig: Wir müssen an den Stellen eingreifen, an denen sich der Virus verbreitet. Das sind im Wesentlichen private Feiern und die Gastronomie. Diese Grundsatzbeschlüsse müssen nun mit praktischen Regelungen versehen werden – am besten wäre es, wenn diese flächendeckend umgesetzt werden.

Ich teile die Ansicht, dass sich das Beherbergungsverbot als Thema erledigt, wenn wir zu einem starken, möglichst einheitlichen Maßnahmenpaket kommen, das an den richtigen Stellen ansetzt. Angesichts der Zahlen und der Möglichkeit des exponentiellen Wachstums sollten wir diese Maßnahmen zügig einführen und konsequent umsetzen.

Das wird die Gastronomie hart treffen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass Union und SPD angekündigt haben, die Förderungen für kleinere und mittelständische Unternehmen zu verlängern. Diese sollten künftig zielgerechter eingesetzt und für tatsächliche Umsatzeinbußen genutzt werden. Das wird notwendig sein, um Arbeitsplätze und Strukturen in Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft zu sichern.

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Zulassungsprozess für Corona-Impfstoff beginnt

BNT162b2 – ein Signal der Hoffnung!


Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten zeigt sich erfreut über die Ankündigung der Firma BioNTech, den Zulassungsprozess für einen Corona-Impfstoff zu starten:

Als ein Signal der Hoffnung bezeichnet der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten die Ankündigung der Firma BioNTech, gemeinsam mit dem Pharmaunternehmen Pfizer das Zulassungsverfahren bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA für den möglichen Wirkstoff „BNT162b2“ gegen das neuartige Covid-19-Virus zu starten.

Das nun beginnende Rolling-Review-Verfahren sammle und werte Daten aus der klinischen Forschung fortlaufend aus. Es müsse zeigen, ob der entwickelte Impfstoff weiteren Überprüfungen standhalte und somit ein wichtiger Schritt sein könne, die Pandemie und deren Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft abzufedern.

Gleichzeitig warnt Weingarten ausdrücklich: „Die Pandemie ist auch im Falle einer zeitnahen Impfstoffentwicklung nicht sofort beendet. Wir müssen uns weiter an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten, um neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu vermeiden.“

„Nun aber bin ich erstmal vorsichtig optimistisch, dass BioNTech heute einen großen Schritt in Richtung Impfstoffentwicklung macht. Das ist auch für den Produktions­standort Idar-Oberstein ein gutes Signal“, schließt Weingarten sein Statement.

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Bund verweigert Kommunen Hilfe im Abbau der Altschulden

Antwort von Kanzleramtsminister Braun ist enttäuschend

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten hat eine Antwort des Bundeskanzleramtes auf sein Schreiben vom 3. September 2020 zur finanziellen Situation der Kommunen am Beispiel der Stadt Idar-Oberstein erhalten. Dazu erklärt er:

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten zeigt sich enttäuscht von einem Schreiben des Bundeskanzleramtes, das er zur Haushaltssituation der Kommunen am Beispiel der Stadt Idar-Oberstein erhalten hat.

Weingarten hatte auf Bitten von Oberbürgermeister Frank Frühauf die einstimmig gefasste Resolution des Idar-Obersteiner Stadtrates zur Altschuldenproblematik vom 24. August 2020 an Bundeskanzlerin Angela Merkel gesandt. In der Resolution wurde dargelegt, dass Idar-Oberstein – wie viele Kommunen – seine Schuldenlast nicht ohne gemeinsame Hilfe von Bund und Land abtragen kann. Der Stadtrat hatte eine Befreiung von den Altschulden auf der Basis entsprechender Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert. Weingarten hatte in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin diese Forderung ausdrücklich unterstützt.

In der von Bundesminister Helge Braun verfassten, jetzt eingegangenen Antwort verweist der Chef des Bundeskanzleramtes darauf, dass sich der Koalitionsausschuss im Juni 2020 für eine andere Lösung entschieden habe, wonach der Bund sich an den Unterkunftskosten für Arbeitssuchende in einem Umfang von 3,4 Milliarden Euro jährlich beteiligen wird. Der Bund trägt 2020 zudem hälftig die Kompensation der durch die Corona-Krise eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen, was den Kommunen in Rheinland-Pfalz nach Worten des Kanzleramtsministers weitere 412 Millionen Euro einbringt. Grundsätzlich sind nach Worten Brauns die Länder für die Kommunalfinanzen verantwortlich, deren Aufgabe es nun sei, eine angemessene Lösung für die Altschulden ihrer Kommunen zu finden.

„Ich finde es enttäuschend und sachlich unangemessen, dass der Kanzleramtsminister mit keinem Wort auf die Altschuldenprobleme, die Idar-Oberstein und andere Kommunen erdrücken, eingeht“, erklärt Weingarten. Die jetzt gegebenen Hilfen in der Corona-Krise seien zwar sinnvoll, trügen aber allenfalls dazu bei, dass die Situation nicht noch schlimmer wird.

„Dass die Koalition hier keine grundsätzliche Lösung gefunden hat, liegt ausschließlich daran, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Altschuldenhilfe blockiert hat. Das weiß Minister Braun ganz genau“, fügte der SPD-Bundestagsabgeordnete hinzu. Das könne so nicht bleiben.

„Das Verhalten der Union erinnert uns bitter an die Zeit der militärischen Konversion unserer Region nach 1990“, in der Bundeskanzler Kohl und die CDU/CSU ebenfalls Rheinland-Pfalz und seine Kommunen mit den Problemen alleine gelassen hätten. „Damals mussten wir die Lasten des Umbaus alleine stemmen – darunter leiden Städte wie Idar-Oberstein noch heute!“, fügte der SPD-Abgeordnete hinzu. Er kündigte an, dass die Frage der gemeinsamen Unterstützung von Bund und Land zur Bewältigung der Schuldenlast der Kommunen zu einem zentralen Thema der künftigen politischen Auseinandersetzungen werde.

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Veranstaltungswirtschaft in Coronazeiten

Kleine und mittelständische Unternehmen brauchen Planungssicherheit

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten hat sich erneut mit Vertretern der Veranstaltungswirtschaft getroffen: Yvonne Wuttke, die Kulturei Mainz; Tim Sandrock, Geschäftsführer von Flo-Service; Maximilian Dick, Geschäftsführer von Mecovent und Marco Sottile von den Schaustellerbetrieben Sottile & Barth. Zum Ergebnis des Gesprächs sagen sie:

Zentrales Thema des zweiten Treffens waren die Hilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen. Der Bund hat rund 25 Milliarden Euro zu diesem Zweck bereitgestellt. Von dem Geld war aber Ende des vergangenen Monats nur ein Bruchteil abgerufen worden.

„Der Bedarf bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen ist da“, sagt Weingarten. „Ich habe daher in dieser Frage Wirtschaftsminister Peter Altmaier angeschrieben. Wir brauchen einen einfacheren Zugang und eine effektivere Verteilung des Geldes, um so viele Strukturen und Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.“

Die Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sind für Weingarten ein wichtiges Thema in der Veranstaltungswirtschaft: „Die Hilfen können den Umsatzverlust nicht ausgleichen, sondern sie dienen dazu, eine schwierige Zeit zu überbrücken, um Strukturen und Arbeitsplätze zu retten.“

Aktuell steht die Frage an, ob die Hilfen verlängert werden. Die Runde sprach sich dafür aus. „Ein richtiger Schritt wäre es, die Hilfen bis zum Jahresende zu verlängern“, sagt Weingarten. „Besser wäre es aber, wenn der Bund Planungssicherheit schafft und die Hilfen auch über das Jahresende hinaus verlängert.“

„Die Zuschüsse sind und waren eine wichtige Hilfe, um durch die schwere Zeit zu kommen“, sagt Sandrock. Allerdings seien sie nur ein Ersatz: „Uns ist wichtig, dass wir wieder arbeiten können.“ Der Auftrag an die Politik sei, Veranstaltungen unter den notwendigen Hygieneauflagen zu ermöglichen. Sottile: „Dass dies möglich ist, beweisen wir, wenn wir die Chance dazu erhalten. Von Profis organisierte Veranstaltungen sind bisher nicht zu Spreading-Ereignissen ausgeartet.“

Thema des letzten Treffens im Juli war bereits die damals mangelhafte Bereitschaft von Verwaltungen, Veranstaltungen mit einem gut tragenden Hygienekonzept zu geneh­migen. In Gesprächen mit Verwaltungen im Wahlkreis Bad Kreuznach und Birkenfeld sei er mit diesem Anliegen auf Verständnis gestoßen, berichtete Weingarten der Runde. So sei eine Belebung des gesellschaftlichen Lebens erfolgt. Allerdings könne dieses angesichts der Gefährlichkeit des Corona-Virus nicht so sein, wie in normalen Zeiten: Veranstaltungen sind nur mit klaren und konsequent umgesetzten Hygienekonzepten möglich,“ erklärt der Abgeordnete.

Dick warb dafür, diesen Weg nicht zu verlassen: „Die Entscheidungen der Verwaltung müssen verhältnismäßig sein. Es ist niemandem zu vermitteln, wenn Treffen mit einem sinnvollen Hygienekonzept nicht erlaubt werden, während sich bei anderer Gelegenheit Menschen unter Bedingungen treffen, die eine Verbreitung des Virus fördern.“

Es gibt ein Bedürfnis, sich zu treffen und auch zu feiern, ist sich die Runde einig. „Es ist besser, diese Treffen so zu organisieren, dass sie unter entsprechenden Hygieneregeln möglich werden, deren Einhaltung von Profis garantiert wird“, sagt Wuttke. Diese Profis fänden sich in der Veranstaltungswirtschaft.

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Auszeichnung für Verbandsgemeinde Birkenfeld

Auszeichnung der VG Birkenfeld ist verdient

Die Verbandsgemeinde Birkenfeld erhält eine Auszeichnung im Rahmen des Programms 100% Klimaschutz des Bundesumweltministeriums. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der Klimaschutz ist auch eine Aufgabe der Kommunen. Deshalb ist es richtig, dass das Bundesumweltministerium mit dem Programm Masterplan 100% Klimaschutz Kommunen unterstützt hat, die ihre Treibhausgasemissionen um 95 Prozent und ihren Energieverbrauch um 50 Prozent senken wollen.

Die Verbandsgemeinde Birkenfeld ist deshalb von 2016 bis 2020 gefördert worden. „Die drastische Reduktion von klimaschädlichen Emissionen bleibt ein ambitioniertes, ein ehrgeiziges Ziel“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten. „Ich begrüße, dass die Verbandsgemeinde Birkenfeld dabei voran geht und in den letzten vier Jahren als eine von 22 Masterplan-Kommunen vom Bund mit mehr als 350.000 Euro unterstützt wurde, was 90 % der Projektkosten abgedeckt hat. Die Erfolge sind sichtbar. Die heutige Auszeichnung ist verdient!“

Die Verbandsgemeinde habe durch zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen, aber auch durch den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, bereits jetzt ein Drittel der Treibhausgasemissionen seit 1990 einsparen können, lobt Weingarten.

„Wir haben dabei einen wichtigen Standortvorteil in unserer Region: den Umwelt-Campus Birkenfeld.“ Auf dem ehemaligem Militärgelände wird heute innovativ an Energie- und Klimaschutzprojekten geforscht. „Es ist absolut zukunftsweisend, Unternehmen anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig Umweltbelastungen zu minimieren. Damit lassen sich Wirtschafts- und Umweltpolitik dauerhaft zusammen bringen“, so Weingarten.

Wichtig sei es nun, durch die Förderung angeschobene Projekte in der Verbandsgemeinde dauerhaft zu etablieren und vor allem neue Unternehmen anzusiedeln, resümiert Weingarten: „Das ist eine Aufgabe des nächsten Jahrzehnts. Heute freue ich mich aber erstmal über die Auszeichnung der Verbandsgemeinde Birkenfeld.“

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Deutscher Ehrenamtpreis wird vergeben

Das Ehrenamt spielt eine besondere Rolle im ländlichen Raum

Anlässlich der Abstimmung über den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises 2020 erklärt der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Ich begrüße, dass auch in diesem Jahr wieder der Publikumspreis des deutschen Engagementpreises vergeben wird. Insbesondere durch die Corona-Krise hat sich der Wert des Ehrenamts für die Gesellschaft gezeigt. „Als Abgeordneter der Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld freue ich mich besonders über die Nominierung des Projekts „‘Alte Welt‘ im Blick“ aus der Ortschaft Altenbamberg“, so Weingarten. Weingarten betont, dass die Nominierung des Projekts zeigt, wie wichtig das Engagement von Menschen im ländlichen Raum für das Leben in der eigenen Region sei.

Der Preisträger des mit 10.000 € dotierten Preises wird über eine öffentliche Online-Publikumsabstimmung bestimmt. Die Voten können zwischen dem 15. September und 27. Oktober unter www.deutscher-engagementpreis.de abgegeben werden. Die Preisverleihung wird am 3. Dezember in einem kleinen, dem Infektionsgeschehen entsprechenden, Rahmen in Berlin stattfinden. Weingarten begrüßt den Publikumspreis, da es besonders im Ehrenamt auf die öffentliche Anerkennung ankommt.

Wir werden in der Post-Corona-Zeit unsere Wertschätzung von ehrenamtlichen Engagement deutlicher zeigen müssen. Da gerade ländliche Regionen von einem starken zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt profitieren.

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Bund hilft Krankenhäusern bei der Modernisierung

Drei Milliarden für bessere Ausstattung von Krankenhäusern

Zu dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

„Das Krankenhauszukunftsgesetz stellt die Weichen für wichtige Zukunftsinvestitionen in den Kliniken“ so Weingarten. „Die gezielte Förderung moderner Notfallkapazitäten, der Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Krankenhäusern, aber auch wichtige Investitionen in die IT- und Cybersicherheit werden damit endlich möglich“, erläutert der Abgeordnete. „Wie wichtig eine gute Krankenhausinfrastruktur ist, habe die Corona-Pandemie gelehrt. Das Investitionspaket ist für die Krankenhäuser deshalb ein wichtiger Schritt nach vorne.“

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass der Nachholbedarf bei der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern groß sei: „Das gilt auch für Krankenhäuser unserer Region.“ Das Krankenhauszukunftsgesetz komme damit genau zur richtigen Zeit, um Krankenhäuser digital zukunftssicher aufzustellen.

Zudem begrüßt Weingarten, dass mit dem Gesetz die Grundlage geschaffen werde, ortsbezogene Hilfen für Corona bedingte Erlösausfälle von Krankenhäusern im Jahr 2020 zu ermöglichen: „Diese individuellen Lösungen sind praktikabel und lösungsorientiert“, so Weingarten.

Jetzt komme es aber darauf an, zu ermitteln, ob die Hilfen auch unter den besonderen Bedingungen der Krankenhäuser im ländlichen Raum zielgerichtet wirken und angemessen sind. Weingarten hat deshalb heute alle Krankenhäuser in der Nahe-Hunsrück-Region angeschrieben und um eine Einschätzung des beschlossenen Gesetzes und seiner jeweiligen örtlichen Auswirkungen gebeten. „Die Mittel, die jetzt da sind, müssen auch gezielt in die kleineren Krankenhäuser fließen. Dafür will ich mich einsetzen und suche den unmittelbaren Kontakt zu den Klinik-Verantwortlichen.“

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