Andere Fahrtzeiten notwendig

Der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten nimmt nach einer gemeinsamen Besichtigung der Langenlonsheimer Bahnübergänge mit Ortsbürgermeister Bernhard Wolf zur geplanten Wiederaufnahme des Güterverkehrs auf der Huns­rückbahn-Strecke durch das Unternehmen WRS Stellung:

Mit Ortsbürgermeister Bernhard Wolf habe ich mich über die Situation an den innerörtlichen Bahnübergängen in Langenlonsheim informiert. Ich verstehe den erheblichen Unmut, der entstanden ist, weil ab Mitte Dezember auf der Hunsrückbahn, beginnend in Langenlonsheim, ab morgens 3.30 Uhr Güterzüge fahren sollen, die vor jedem Übergang aus Sicherheitsgründen Warnsignale abgeben.

Ich halte das für ein undurchführbares Konzept. In Langenlonsheim gibt es drei ungesicherte und einen beschrankten Bahnübergang auf rund einem Kilometer Fahrtstrecke, zwei davon in unmittelbarer Nähe eines Seniorenheimes. Die Lärmbelästigung in den Nachtstunden ist unzumutbar für die Anlieger. Davon sind auch weitere Anliegergemeinden der Strecke, vor allem im Guldenbachtal, betroffen. Insofern schließe ich mich der vom Verbandsgemeinderat gefassten Resolution gegen den beabsichtigten Güterverkehr an.

Klar ist: Güterzüge dürfen und sollen auf dieser Strecke grundsätzlich fahren. Aber nicht um halb vier in der Nacht unter den genannten Bedingungen. Da muss sich das Transportunternehmen WRS eine andere Lösung einfallen lassen.

In der öffentlichen Diskussion ist es notwendig, dieses Thema von der generellen Frage der Wiederertüchtigung und Modernisierung der Hunsrückbahn-Strecke zu trennen. Hier setze ich mich dafür ein, dass für alle Beteiligten transparent wird, wie der Stand des Planfeststellungsverfahrens ist und was die Ziele und Auswirkungen der Reaktivierung sind. Für mich gilt: Eine verstärkte Nutzung der Hunsrückbahn für den Güter- und Personentransport ist eine verkehrs- und klimapolitische Chance, die wir nutzen sollten. Aber das darf nicht zu Lasten der Anwohner gehen. Sicherheit und Lärmschutz für sie müssen durch verkehrslenkende und bauliche Maßnahmen gewahrt werden.

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