Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Erhebliche Verbesserungen für den ÖPNV

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ beschlossen. Das GVFG ermöglicht es Kommunen und Ländern, Schienenprojekte zu finanzieren und Straßen zu erneuern. Dafür stehen ab nächstes Jahr eine Milliarde Euro, ab 2025 zwei Milliarden Euro im Jahr bereit. Projekte können mit bis zu 90 Prozent bezuschusst werden. Weiterlesen

„Gerade für uns im ländlichen Raum ist das Gemeindefinanzierungsgesetz ein wichtiger Schritt“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD). Als Beispiel nennt er die Stadt Mainz als Oberzentrum für Rheinhessen und das benachbarte Naheland, wo die angedachte Citybahn über das GVFG finanziert werden könnte. Die Entscheidung, für welche Projekte Geld beantragt wird, fällt vor Ort. Das Gesetz stellt das Geld bereit, um diese zu finanzieren und so einem Abhängen des ländlichen Raums entgegen zu wirken.

Im Koalitionsvertrag 2018 hatten sich SPD und Union auf eine Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geeinigt. Bisher umfasste der Etat knapp 333 Millionen Euro im Jahr. „Mit der nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des GVFG werden wir die Zielsetzung aus dem Koalitionsvertrag nochmals deutlich übertreffen“, sagt Weingarten. Auch neu ist, dass über das GVFG nun die Grunderneuerung von Straßen und der Bau von Straßenbahnstrecken finanziert werden kann.

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Förderung der Landwirtschaft

Positives Signal an die Landwirte

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass Landwirte mit einer Milliarde Euro darin unterstützt werden, ihre Düngung zu modernisieren, um den Nitratausstoß zu verringern. „Das ist zum einen eine konkrete Hilfe für Landwirte, damit diese den notwendigen Schritt zur Verbesserung unserer aller Lebensqualität schaffen“, sagt der lokale Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD). „Es ist zum anderen aber auch ein Signal, dass wir verstanden haben: Die Landwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für den Standort Deutschland und die Landwirte haben in ihrer wichtigen Arbeit die Unterstützung durch die Politik verdient.“

Das Geld solle nicht mit der Gießkanne verteilt werden, betont Weingarten. Es gehe darum, den Landwirten zu helfen, die sich an der Modernisierung beteiligen. Geld gegen öffentliche Leistung sei ein faires Prinzip, das es auszubauen gelte.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin ermahnt Weingarten: „Julia Klöckner darf die Landwirte nicht als Vorwand nutzen, um einen Kleinkrieg gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung zu führen. Dazu ist das Thema zu schade.“ Der Koalitionsausschuss habe ihr nun alle Hilfen gegeben, die vorhandenen Aufgabenstellungen in einem Ausgleich aller Interessen zu lösen. „Damit soll sie jetzt endlich anfangen.“

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Bericht aus dem Bundestag

Wichtige Entscheidung steht an

Nach dem SPD-Bundesparteitag im Dezember, der einen umfassenden Leitantrag mit Schwer­­punktzielen für die Gesamtpartei beschlossen hat, traf sich die SPD-Bundestags­fraktion am 9. und 10. Januar 2020 in Berlin zu einer Klausurtagung und hat dort ihre Schwerpunktziele für 2020 vereinbart.
Ich will Euch über die Ergebnisse informieren und verweise dazu auch auf die beiliegende Dokumentation der Fraktion mit ausführlichen Erläuterungen. Wir haben uns insbesondere mit sozialdemokratischer Wirtschafts- und Klimapolitik, dem modernen Sozialstaat und guter Arbeit, mit Rechtspolitik, Verbraucherschutz und Transparenz sowie Europa und Internationa­lem beschäftigt. Im Kern stand dabei die Frage, welche Ziele wir bis 2021 errei­chen und um­setzen können.
Ich selbst habe mich an der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt. Wir hatten eine intensive Diskussion mit hohem Konsens. Sowohl den Befürwortern einer noch aktiveren Klimapolitik, wie auch denjenigen, die sich für einen starken Wirtschaftsstandort einsetzen, war klar, dass wir diese beiden Themen zusammenbringen müssen. Dazu bedarf es zweier Kernmaßnahmen: zum einen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, zum anderen einer Investitions- und Innovationsoffensive für die 20er Jahre.
Denn nur mit neuen innovativen Produkten können wir im notwendigen Maß Energie und Ressourcen einsparen und uns gleichzeitig die Märkte der Zukunft erschließen. Das ist auch im Interesse der SPD. Denn wir müssen die Menschen ansprechen, die in hoher Sorge um die Klimasituation unserer Welt sind.
Aber wir müssen auch für die Fachkräfte in der Industrie, im Handwerk und im Verkehrsbereich konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Arbeitsplätze zu erhalten und ihnen neue Perspektiven zu geben. Die SPD-Fraktion hat dazu vereinbart, dass wir bis zum Sommer 2020 für diese gemein­same Klima- und Innovationspolitik konkrete Positionen erarbeiten wollen, um damit auch eine Basis für den kommenden Bundestagswahlkampf zu haben.
Der zweite Schwerpunkt war die Rentenpolitik. Da sind wir übereingekommen, mit aller Kraft die Umsetzung der Grundrente vorrangig zu behandeln, denn die Grundrente ist ja noch nicht in trockenen Tüchern und muss erst mit der Union noch in Gesetze gegossen werden. Wenn das erreicht ist, werden wir uns Konzepten der langfristigen Rentenstabilisierung widmen.

Noch ein Wort zur aktuellen Bundestagsarbeit in dieser Woche: Da steht eine wichtige Entscheidung zur künftigen Regelung der Organspende an. Ich will Euch sagen, warum ich dabei die sogenannte doppelte Widerspruchslösung unterstützen werde:

 

Die Entscheidung über eine Rechtsgrundlage für die Organspende ist ein schwieriges ethisches, medizinisches und juristisches Problem. Es ist deshalb richtig, dass bei der Bundestagsentscheidung hierüber nicht fraktionsweise abgestimmt, sondern die Ent­schei­dung jedem einzelnen Parlamentarier und seinem Gewissen überlassen ist. Es ist auch verständlich, dass es dazu unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Beschlussvorschläge gibt.

Organspende ist ein hohes Gut
Ich akzeptiere und verstehe die Bedenken, die es hinsichtlich einer grundsätzlichen Verpflichtung des oder der Einzelnen zur Organspende gib. Das ist eine Verpflichtung, die massiv in Grundrechte eingreift. Der Staat erhält eine Regelungskompetenz, die über das Leben des einzelnen Menschen hinaus geht und festlegt, was mit ihm nach seinem Tod passieren kann.
Man muss abwägen. Die Hilfe für das Leben und Überleben anderer Menschen durch eine vereinfachte Organspende ist gleichfalls ein hohes Gut. Und obwohl das grund­sätz­liche Interesse bei einer hohen Zahl von Menschen zur Organspende da ist, sinkt aktuell die konkrete, durch einen Organspenderausweis dokumentierte Bereitschaft dazu. Und selbstverständlich darf niemand gegen seinen dokumentierten Willen zu einer Organspende gezwungen werden. Die konkrete Entscheidung obliegt heute, wenn vorab keine klare Regelung getroffen ist, oftmals den Angehörigen eines hirntoten Menschen, für die das eine enorme Belastung ist. Das ist keine gute Situation.
Ich habe über das Thema, den Bedarf nach Spenderorganen, die medizinischen Grenzen zwischen Leben und Tod und die Grundrechteabwägung des Einzelnen und der Gemeinschaft, Gespräche mit Medizinern und Juristen geführt und mich über die verschiedenen, im Bundestag zur Abstimmung anstehenden Modelle geführt. Letztlich habe ich mich auch gefragt, welche Regelungen ich für meine Familie und mich möchte.
Danach war ich mir im Klaren: Leben zu retten, zu verlängern und zu erleichtern, sollte, wenn es medizinisch möglich ist, im Vordergrund stehen. Und ich bin überzeugt von der Ethik der betroffenen Mediziner, die nicht leichtfertig den Tod eines Menschen erklären werden. Deshalb ist die Widerspruchslösung, nach der eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende bestehen wird und gleichzeitig immer die Möglichkeit besteht, dies für sich persönlich durch den Eintrag in ein Register auszuschließen oder auf eine andere Weise seinen Widerspruch zu dokumentieren, nach meiner Meinung die richtige Lösung. Ich werde für den entsprechenden Gesetzentwurf stimmen.
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen zu meinem ersten Bundestagsbericht im Dezember. Ich hoffe auch dieses Mal kann ich Euch ein wenig über unsere Arbeit informieren und zu Diskussionen anregen. Ich biete gerne an, zu den heute ange­spro­chenen Themen – oder auch zu anderen – persönlich in Eure Ortsvereine zu kommen und mit Euch darüber zu diskutieren.

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Abstimmung über künftige Regelung der Organspende

Ich respektiere, aber bedauere die Entscheidung

Der Deutsche Bundestag hat sich heute nach einer würdevollen und fachlich intensiven Debatte gegen die „Doppelte Widerspruchslösung“ ausgesprochen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagen hat. Ich respektiere diese Entscheidung, bedauere sie aber auch. Denn mit dem beschlossenen Antrag wird sich die Situation nicht wesentlich verbessern. Wir werden weiterhin den Bedarf an Organspenden nicht erfüllen können. Dies wiederum bedeutet für viele Betroffene schweres Leid und eine Gefahr für ihr Leben.

Der heutige Beschluss, die Organisation der freiwilligen Organspende zu verbessern, verbessert die Situation nur unwesentlich. Wir werden weitere Schritte benötigen, um mehr Menschen zu der Entscheidung zu bewegen, als Organspender zur Verfügung zu stehen. Dabei denke ich vor allem an die Abläufe in den Krankenhäusern. Angehörige und soweit möglich Betroffene müssen offener und vor allem frühzeitiger angesprochen werden.

Im Ausschuss Digitale Agenda sollten wir die Reform der digitalen Verwaltung nutzen, um die Hürden abzubauen, die organisatorisch im Weg stehen, wenn jemand Organspender werden möchte. Die Entscheidung an sich fällt vielen Menschen aus gut nachvollziehbaren Gründen schwer. Deswegen sollte der Staat alles Mögliche tun, um sie den Interessierten zu erleichtern. Auch sollten Gesundheitsministerium, Krankenkassen, Ärzteschaft, Pflegepersonal und alle beteiligten Kräfte aufklären, um die Akzeptanz der und die Bereitschaft zur Organspende zu steigern.

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Abstimmung zur Regelung der Organspende

Ich unterstütze die Widerspruchs­lösung

Zu der am Donnerstag, dem 16. Januar 2020, im Deutschen Bundestag zur Entscheidung anstehenden Frage der künftigen Regelung der Organspende erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Die Entscheidung über die künftige Rechtsgrundlage für die Organspende ist ein schwieriges ethisches, medizinisches und juristisches Problem. Es ist deshalb richtig, dass bei der Bundestagsentscheidung hierüber nicht fraktionsweise abgestimmt, sondern die Ent­schei­dung jedem einzelnen Parlamentarier und seinem Gewissen überlassen ist. Es ist auch verständlich, dass es dazu unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Beschlussvorschläge gibt.

Ich akzeptiere und verstehe die Bedenken, die es bei anderen Kollegen hinsichtlich einer grundsätzlichen Verpflichtung des oder der Einzelnen zur Organspende gib. Das ist eine Verpflichtung, die massiv in Grundrechte eingreift. Der Staat erhält eine Regelungskompetenz, die über das Leben des einzelnen Menschen hinaus geht und festlegt, was mit ihm nach seinem Tod passieren kann.

Man muss abwägen. Die Hilfe für das Leben und Überleben anderer Menschen durch eine vereinfachte Organspende ist gleichfalls ein hohes Gut. Und obwohl das grund­sätz­liche Interesse bei einer hohen Zahl von Menschen zur Organspende da ist, sinkt aktuell die konkrete, durch einen Organspenderausweis dokumentierte Breitschaft dazu. Und selbstverständlich darf niemand gegen seinen dokumentierten Willen zu einer Organspende gezwungen werden. Die konkrete Entscheidung obliegt heute, wenn vorab keine klare Regelung getroffen ist, oftmals den Angehörigen eines hirntoten Menschen, für die das eine enorme Belastung ist. Das ist keine gute Situation.

Ich habe über das Thema, den Bedarf nach Spenderorganen, die medizinischen Grenzen zwischen Leben und Tod und die Grundrechteabwägung des Einzelnen und der Gemeinschaft Gespräche mit Medizinern und Juristen geführt und mich über die verschiedenen, im Bundestag zur Abstimmung anstehenden Modelle informiert. Letztlich habe ich mich auch gefragt, welche Regelungen ich für meine Familie und mich möchte.

Danach war ich mir im Klaren: Leben zu retten, zu verlängern und zu erleichtern, sollte, wenn es medizinisch möglich ist, im Vordergrund stehen. Und ich bin überzeugt von der Ethik der betroffenen Mediziner, die nicht leichtfertig den Tod eines Menschen erklären werden. Deshalb ist die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, nach der eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende bestehen wird und gleichzeitig immer die Möglichkeit besteht, das für sich persönlich durch den Eintrag in ein Register auszuschließen oder auf eine andere Weise seinen Widerspruch zu dokumentieren, die richtige Lösung. Ich stimme ihr zu und unterstütze den entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag auch als Mitantragsteller.

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