Wichtige Entscheidung steht an

Nach dem SPD-Bundesparteitag im Dezember, der einen umfassenden Leitantrag mit Schwer­­punktzielen für die Gesamtpartei beschlossen hat, traf sich die SPD-Bundestags­fraktion am 9. und 10. Januar 2020 in Berlin zu einer Klausurtagung und hat dort ihre Schwerpunktziele für 2020 vereinbart.
Ich will Euch über die Ergebnisse informieren und verweise dazu auch auf die beiliegende Dokumentation der Fraktion mit ausführlichen Erläuterungen. Wir haben uns insbesondere mit sozialdemokratischer Wirtschafts- und Klimapolitik, dem modernen Sozialstaat und guter Arbeit, mit Rechtspolitik, Verbraucherschutz und Transparenz sowie Europa und Internationa­lem beschäftigt. Im Kern stand dabei die Frage, welche Ziele wir bis 2021 errei­chen und um­setzen können.
Ich selbst habe mich an der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt. Wir hatten eine intensive Diskussion mit hohem Konsens. Sowohl den Befürwortern einer noch aktiveren Klimapolitik, wie auch denjenigen, die sich für einen starken Wirtschaftsstandort einsetzen, war klar, dass wir diese beiden Themen zusammenbringen müssen. Dazu bedarf es zweier Kernmaßnahmen: zum einen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, zum anderen einer Investitions- und Innovationsoffensive für die 20er Jahre.
Denn nur mit neuen innovativen Produkten können wir im notwendigen Maß Energie und Ressourcen einsparen und uns gleichzeitig die Märkte der Zukunft erschließen. Das ist auch im Interesse der SPD. Denn wir müssen die Menschen ansprechen, die in hoher Sorge um die Klimasituation unserer Welt sind.
Aber wir müssen auch für die Fachkräfte in der Industrie, im Handwerk und im Verkehrsbereich konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Arbeitsplätze zu erhalten und ihnen neue Perspektiven zu geben. Die SPD-Fraktion hat dazu vereinbart, dass wir bis zum Sommer 2020 für diese gemein­same Klima- und Innovationspolitik konkrete Positionen erarbeiten wollen, um damit auch eine Basis für den kommenden Bundestagswahlkampf zu haben.
Der zweite Schwerpunkt war die Rentenpolitik. Da sind wir übereingekommen, mit aller Kraft die Umsetzung der Grundrente vorrangig zu behandeln, denn die Grundrente ist ja noch nicht in trockenen Tüchern und muss erst mit der Union noch in Gesetze gegossen werden. Wenn das erreicht ist, werden wir uns Konzepten der langfristigen Rentenstabilisierung widmen.

Noch ein Wort zur aktuellen Bundestagsarbeit in dieser Woche: Da steht eine wichtige Entscheidung zur künftigen Regelung der Organspende an. Ich will Euch sagen, warum ich dabei die sogenannte doppelte Widerspruchslösung unterstützen werde:

 

Die Entscheidung über eine Rechtsgrundlage für die Organspende ist ein schwieriges ethisches, medizinisches und juristisches Problem. Es ist deshalb richtig, dass bei der Bundestagsentscheidung hierüber nicht fraktionsweise abgestimmt, sondern die Ent­schei­dung jedem einzelnen Parlamentarier und seinem Gewissen überlassen ist. Es ist auch verständlich, dass es dazu unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Beschlussvorschläge gibt.

Organspende ist ein hohes Gut
Ich akzeptiere und verstehe die Bedenken, die es hinsichtlich einer grundsätzlichen Verpflichtung des oder der Einzelnen zur Organspende gib. Das ist eine Verpflichtung, die massiv in Grundrechte eingreift. Der Staat erhält eine Regelungskompetenz, die über das Leben des einzelnen Menschen hinaus geht und festlegt, was mit ihm nach seinem Tod passieren kann.
Man muss abwägen. Die Hilfe für das Leben und Überleben anderer Menschen durch eine vereinfachte Organspende ist gleichfalls ein hohes Gut. Und obwohl das grund­sätz­liche Interesse bei einer hohen Zahl von Menschen zur Organspende da ist, sinkt aktuell die konkrete, durch einen Organspenderausweis dokumentierte Bereitschaft dazu. Und selbstverständlich darf niemand gegen seinen dokumentierten Willen zu einer Organspende gezwungen werden. Die konkrete Entscheidung obliegt heute, wenn vorab keine klare Regelung getroffen ist, oftmals den Angehörigen eines hirntoten Menschen, für die das eine enorme Belastung ist. Das ist keine gute Situation.
Ich habe über das Thema, den Bedarf nach Spenderorganen, die medizinischen Grenzen zwischen Leben und Tod und die Grundrechteabwägung des Einzelnen und der Gemeinschaft, Gespräche mit Medizinern und Juristen geführt und mich über die verschiedenen, im Bundestag zur Abstimmung anstehenden Modelle geführt. Letztlich habe ich mich auch gefragt, welche Regelungen ich für meine Familie und mich möchte.
Danach war ich mir im Klaren: Leben zu retten, zu verlängern und zu erleichtern, sollte, wenn es medizinisch möglich ist, im Vordergrund stehen. Und ich bin überzeugt von der Ethik der betroffenen Mediziner, die nicht leichtfertig den Tod eines Menschen erklären werden. Deshalb ist die Widerspruchslösung, nach der eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende bestehen wird und gleichzeitig immer die Möglichkeit besteht, dies für sich persönlich durch den Eintrag in ein Register auszuschließen oder auf eine andere Weise seinen Widerspruch zu dokumentieren, nach meiner Meinung die richtige Lösung. Ich werde für den entsprechenden Gesetzentwurf stimmen.
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen zu meinem ersten Bundestagsbericht im Dezember. Ich hoffe auch dieses Mal kann ich Euch ein wenig über unsere Arbeit informieren und zu Diskussionen anregen. Ich biete gerne an, zu den heute ange­spro­chenen Themen – oder auch zu anderen – persönlich in Eure Ortsvereine zu kommen und mit Euch darüber zu diskutieren.