Gesundheitsdaten zeitgemäß übertragen

Appell an Landrat Dr. Schneider: Digitale Datenübertragung umsetzen

Zur Frage der digitalen Übertragung von Patientendaten an das Gesund­heitsamt im Kreis Birkenfeld nimmt der SPD-Bundestags­abgeordnete Dr. Joe Weingarten Stellung:

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD) appelliert an den Birkenfelder Landrat Dr. Matthias Schneider die Datenübermittlung von Fax auf digital umzustellen: „Wenn Ärzte und Labore einen Corona-Fall an das Gesundheitsamt melden wollen, müssen sie das heute immer noch per Fax machen. Niedergelassene Ärzte aus dem Kreis Birkenfeld haben dies auch mir gegenüber deutlich beklagt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.

Weingarten weiter: „Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen und weil mehr getestet wird, muss eine schnellere und sichere Datenübermittlung zur Verfügung stehen. Das Fax ist antiquiert und langsam.“ Ärzte in der Region sind sich mit Weingarten einig, dass es durch die Informationsübermittlung per Fax zu unnötigen Verzögerungen und Problemen bei der Kontaktverfolgung kommt.

„Wir müssen die Pandemie besser in den Griff bekommen. Das wird aber unnötig erschwert, wenn dauerhaft auf Geräte aus den Neunzigern des vergangen Jahrhunderts zurückgegriffen wird“, betont der Abgeordnete. Zumal eine Software für digitale Datenübertragung in den Arztpraxen zur Verfügung steht.

Weingarten appelliert aus diesem Grund an Landrat Schneider, schnellstmöglich die Kommunikation zwischen dem Kreis-Gesundheitsamt und den Ärzten beziehungsweise Testzentren auf Datenübertragung per Computer umzustellen: „Was jetzt schon technisch möglich ist, muss umgehend gemacht werden. Wir müssen handlungsfähig bleiben, wenn die Fallzahlen noch weiter ansteigen sollten.“

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Rahmenbedingungen für Corona-Hilfen sind bekannt

Haumann sollte helfen und nicht nur Bedenken äußern

Zum Artikel “Keine Anträge auf Entschädigung“ in der Allgemeinen Zeitung, Bad Kreuznach, vom 13. November 2020 nimmt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten wie folgt Stellung:

Die Aussage von Udo Braun, dass die Gastronomen im Hinblick auf die Novemberhilfe noch „völlig in der Luft“ hingen, ist nicht zutreffend. Die wesentlichen Rahmenbedingungen des Programms sind seit zwei Wochen bekannt.

Danach können alle Unternehmen, Selbstständige oder Vereine, die von den Schließungsverfügungen betroffen sind (dazu gehören alle Hotels und Gastro­nomiebetriebe), eine Unterstützung beantrage. Das gilt ebenso für alle Unternehmen, die nachweislich oder regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit geschlossenen Unternehmen machen, etwa Wäschereien, die für Hotels waschen.

Sie bekommen 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Zuschuss. Soloselbstständige können auch einen durchschnittlichen Jahresumsatz angeben. Die von Herrn Braun genannten „bis zu 75 Prozent“ beziehen sich auf Großunternehmen, weil die Beihilfen auf 4 Millionen Euro im Einzelfall gedeckelt sind. Davon sind mittelständische Hotels oder Gaststätten aber nicht betroffen.

Es ist richtig, dass die Anträge bei Umsätzen über 5.000 Euro über Steuerberater eingereicht werden sollen, um Missbrauch und eine hohe Zahl von falsch ausgefüllten Anträgen wie bei der ersten Soforthilfe im Frühjahr 2020 zu verhindern. Diese Kosten sind aber ihrerseits wieder förderfähig beziehungsweise steuerlich anrechenbar. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Um die Einnahmeverluste schnell auszugleichen, hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier angekündigt, schon ab 25. November 2020 Anträge und Abschlagszahlungen von 5.000 oder 10.000 Euro zu ermöglichen. Schneller kann es gar nicht gehen.

Ich bin irritiert über die Äußerungen von Dehoga-Präsident Gereon Haumann in diesem Zusammenhang: Erst kündigt er vollmundig Klagen gegen die Schließungsverfügungen des Landes an, um kurz darauf kleinlaut einzu­räumen, dass das angesichts der Hilfen gar nicht notwendig ist. Jetzt stellt er öffentlich Bedenken in den Raum, anstatt seine Mitglieder effizient und schnell über die kommenden Hilfen zu informieren und sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

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Aus Ergebnissen der US-Wahl lernen

Erleichterung, aber keine Entwarnung

Zum Ausgang der Präsidentenwahlen in den USA erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

 

Die Wahl von Joe Biden zum US-Präsidenten ist eine Erleichterung für die ganze Welt, nicht nur für die USA. Es besteht Hoffnung, dass sich die emotionale, aggressive und ausschließlich auf das eigene Wohl ausgerichtete Politik der Vereinigten Staaten unter dem neuen Präsidenten wieder in Richtung auf gemeinsames Handeln, internationale Kooperation und sachliche Diskussionen wandelt. Für uns bedeutet das die konkrete Hoffnung, dass die künftige Stationierung von US-Truppen in Rheinland-Pfalz sachlich diskutiert und der Trumpsche Abzugsbefehl so nicht bestehen bleibt.

Aber das Ergebnis der Wahlen bedeutet nicht, dass alle Probleme zwischen den USA und Europa gelöst sind. Auch Joe Biden wird die Interessen der Vereinigten Staaten knallhart vertreten. Unabhängig vom jeweiligen Präsidenten verstehen sich die USA zunehmend nicht nur als Partner, sondern als Konkurrenten wirtschaftlich starker Staaten wie Deutschland. Das gilt insbesondere für die technologische Vorherrschaft und die Verteidigung. Insofern besteht kein Anlass für Entwarnung.

Deutschland muss daher international größere Anstrengungen unternehmen, auch in Zukunft: Wir werden mehr Ressourcen in unsere Verteidigung stecken müssen, wir müssen in moderne Daten- und Energietechnik investieren und wir werden unsere internationalen Interessen klarer definieren und durchsetzen müssen. Deutschlands politischer Einfluss in der Welt muss steigen, vor allen in den Bereichen, in denen wir jetzt schon führend sind: im Aufbau tragfähiger Strukturen in den Krisenstaaten Afrikas, einer weltweit abgestimmten Klimapolitik und der Eindämmung von Migrationsströmen. Wer eine Bevormundung durch die USA ablehnt, muss selber Verantwortung übernehmen.

Als Sozialdemokrat sage ich auch: Lasst uns aus den US-Wahlergebnissen lernen! Die Menschen, nicht nur in den USA, stehen unter hohem Druck angesichts der immer schnelleren Veränderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung. Wir müssen aufpassen, dass wir die Menschen nicht durch immer neue Forderungen, etwa in der Klimapolitik, weiter verängstigen und den Rechtspopulisten in die Arme treiben. Und wir müssen gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Staat funktioniert: Bildung, soziale Sicherheit und eine funktioniere Infrastruktur sind die besten Schritte gegen rechte Aggressionen. Die Sicht eint uns mit den US-Demokraten.

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Ausweise werden sicherer

Passbilder auch weiterhin in Fotostudios möglich

Zum heutigen Beschluss des Bundestags-Innenausschusses zur erhöhten Sicherheit bei Pässen und Ausweisen nimmt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten Stellung:

Fotos für neue Pässe und Ausweise können auch weiterhin in privaten Fotostudios erstellt werden, Eine entsprechende Regelung hat heute der Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, Sie wird am 5. November im Bundestag als Gesetz beschlossen. Damit wird auch einer Forderung von Fotostudios aus der Nahe-Region entsprochen, für die solche Fotos einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts darstellen. Diese Regelung ist Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, sie wird im August 2021 in Kraft treten.

Notwendig geworden ist diese Gesetzesänderung aufgrund der zunehmenden Zahl von Fälschungen biometrischer Lichtbilder in Pässen und Ausweisen. Insbesondere geht es darum, das sogenannte „Morphing“ (Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen Gesamtbild) zu verhindern. Deshalb ist eine zusätzliche Absicherung durch Fingerabdrücke im Ausweis notwendig.

Nach dem ursprünglichen Vorschlag im Gesetzesentwurf Anfang des Jahres sollten die biometrischen Passfotos für die Erstellung von Ausweisen künftig ausschließlich direkt vor Ort in der Behörde aufgenommen werden. Dagegen gab es massive Kritik durch den betroffenen Fotofachhandel und die Berufsverbände.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Kritik ernst genommen und sich dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden. Künftig werden die Bürgerinnen und Bürgern die Wahl haben, ob sie die Lichtbilder im Fotohandel oder bei der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen wollen. Der Fotofachhandel sowie andere Dienstleister werden somit auch in Zukunft Lichtbilder für Pässe und Personalausweise anfertigen können. Ich bin sehr zufrieden damit, dass hier eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.

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In eigener Sache: Homeoffice während Corona-Maßnahmen

Wahlkreisbüro MdB Dr. Joe Weingarten im Homeoffice

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage, arbeitet das Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Dr. Joe Weingarten (SPD), ab dem 2. November im Homeoffice.

„Zum Eigenschutz und natürlich zum Schutz Anderer werden wir unsere Arbeit von Zuhause aus weiterführen“, erklärt Wahlkreisreferent Rouven Voigt.

„Das Infektionsgeschehen in Idar-Oberstein und der gesamten Region ist mittlerweile so hoch, so dass das mobile Arbeiten mehr als sinnvoll ist.“

Voigt und seine Kollegen Sonja Mzyk und Mario Thurnes werden wie gewohnt weiterhin montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein.

Das Team von Dr. Weingarten appelliert an alle, sich an die neuen Maßnahmen zu halten und persönliche Kontakte zu begrenzen, um somit die Infektionskurve wieder nach unten zu drücken.

„Wir wünschen allen Corona-Patienten schnelle und beste Genesung, sowie allen anderen, dass sie gesund bleiben“, so Weingarten und sein Team.

Erreichbarkeit:

Per Post:

Wahlkreisbüro Dr. Joe Weingarten, MdB

Hauptstraße 404

55743 Idar-Oberstein

Per Telefon:

06781 5089233

Per Mail:

joe.weingarten.wk@bundestag.de

 

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Ausbau der B 41 muss zügig vorangehen

Die Bundestagsabgeordneten Antje Lezius (CDU) und Dr. Joe Weingarten (SPD) wenden sich gemeinsam an Verkehrsminister Scheuer.

Der ortsdurchfahrtsfreie Ausbau der B 41 bei Martinstein stockt. Das Land Rheinland-Pfalz hat zwar die Planung und die Unterlagen zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens erarbeitet, die Einleitung des Verfahrens jedoch zunächst zurückgestellt und dem Bundesverkehrsministerium zur erneuten Bewertung vorgelegt. Daher wenden sich die Bundestagsabgeordneten für die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld Antje Lezius (CDU) und Dr. Joe Weingarten (SPD) heute mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

 

„Der Ausbau der B 41 muss zügig vorangehen. Es ist ein wichtiges Projekt für unsere Region. Deswegen setzen wir uns beim Bundesverkehrsminister dafür ein, dass eventuell noch nötige Bewertungen möglichst schnell durchgeführt werden“, so Lezius.

 

Dr. Joe Weingarten bekräftigt: „Für das Nahe-Land ist es von großer Bedeutung, eine qualitativ hochwertige Anbindung zur A 61 und A 62 und damit in die Ballungszentren der Region zu haben. Uns ist sehr wichtig, dass das Nadelöhr in Martinstein schnellstmöglich geschlossen wird.“

 

Die B 41 als Verbindung zwischen der A 61 am Rhein und der A 62 im Saarland auszubauen, ist erklärtes Ziel von Bund und Land. Seit Dezember 2016 steht der Ausbau der B 41 als vordringlich eingestuftes Projekt im Bundesverkehrswegeplan.

 

Ein breites Bündnis aus Politik und Gesellschaft setzt sich seit Jahren für die Ortsumfahrung Martinstein ein. Es ist die letzte problematische Ortsdurchfahrt auf der Stecke zwischen Idar-Oberstein und Mainz. Aufgrund einer bisher schlechten Verkehrsanbindung leidet die Region der mittleren und oberen Nahe unter einer mangelhaften wirtschaftlichen Entwicklung und den damit verbunden Bevölkerungsverlusten.

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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Harte, aber notwendige Maßnahmen

Zu den heutigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Minister­präsi­dent/innen der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie nimmt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten Stellung:

Die Entwicklung der Covid-Pandemie ist besorgniserregend. Die Steigerung der Fallzahlen ist drastischer als im Frühjahr, die Lage ist sehr ernst. Deswegen sind die gefassten Beschlüsse hart, aber notwendig. Die Ansteckungsketten müssen unterbrochen, die Nachverfolgung der Ansteckung muss flächendeckend wieder ermöglicht werden.

Deswegen ist es richtig, die persönlichen Kontakte der Menschen jetzt für einen beschränkten Zeitraum herunter zu fahren. Länger zu warten, hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Vorweihnachtszeit einen kompletten Lockdown erfordert. Das müssen wir vermeiden.

Ich bin erleichtert, dass es gelungen ist, Schulen, Kindertagesstätten und Betriebe offen zu halten. Sie zu schließen, hätte weitgehende wirtschaftliche Schäden nach sich gezogen. Zugleich ist es eine äußerst harte Maßnahme, die Gastronomiebetriebe, die Kultureinrichtungen und den Tourismus, die sich gerade wieder etwas zu erholen begannen, nun zu schließen.

Bei allen Gesprächen der letzten Tage zu dem Thema habe ich keinen Abgeordneten getroffen, der leichten Herzens für eine Beschränkung der Gastronomie und der Kultureinrichtungen ist. Wir alle sind uns der Probleme, die der Beschluss der Regierungschefs in diesem Punkt mit sich bringt, bewusst. Aber aus meiner Sicht gab es dazu angesichts der dramatisch steigenden Fallzahlen keine Alternative. Das ist umso bitterer, als für mich offensichtlich ist, dass die Gastronomie- und Kulturbetriebe auf dem Land, mit ihren mittlerweile ausgefeilten Hygienekonzepten, nicht das zentrale Problem sind. Das liegt vielmehr in dem weiter weniger disziplinierten Verhalten der Menschen in den Großstädten mit ihren vielen, oftmals nicht dokumentierten und damit nachvollziehbaren Freizeitkontakten in Restaurants und Bars.

Wie ernst die Politik aber die Lage der betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen, Einrichtungen, Vereine und Selbständigen nimmt, zeigt die Bereitschaft, erstmals an sie direkte Zahlungen für Betriebsverluste im November 2020 zu leisten und dafür 10 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen damit drei Viertel ihrer Umsätze aus dem November letzten Jahres als pauschale Hilfe bekommen. Das wird die wirtschaftlichen Schäden für diese Betriebe begrenzen.

Gut, dass jetzt schnell, klar und bundeseinheitlich gehandelt wird. Das ist eine deutliche Verbesserung. Für mich ist aber auch klar, dass die mit den Beschlüssen einher gehenden enormen Freiheitseinschränkungen nicht allein von Regierungsstellen getroffen werden können. Ich erwarte, dass der Deutsche Bundestag dazu Stellung nehmen kann und damit auch die Legitimation dieser Maßnahmen erhöht. Dabei bin ich überzeugt davon, dass sich dafür eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten aussprechen wird.

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Keine Generalvollmacht für Spahn

Keine Generalvollmacht für Spahn

Zur Diskussion um die Befugnisse von Bund und Ländern, Verwaltung und Parla­ment in der Bekämpfung der Corona-Pandemie nimmt der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten Stellung:

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt – neben den medizinischen und administrativen Fragen – auch eine Herausforderung für unser politisches System dar. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird drastisch in Freiheitsrechte der Bürger, aber auch von Unternehmen, Vereinen und der Zivilgesellschaft eingegriffen. Die im letzten halben Jahr verordneten Beschränkungen der Freiheitsrechte bedürfen aber nicht nur einer klaren inhaltlichen Begründung, sie müssen auch angemessen und nachvollziehbar sein. Dazu muss deutlicher werden, wer zu was befugt ist.

Ob die Beschränkungen angesichts des Verlaufs der Infektionszahlen noch verschärft werden müssen, ist offen, aber aus jetziger Sicht wahrscheinlich. Nach meiner Einschätzung werden bestimmte Maßnahmen bis mindestens Mitte nächsten Jahres in einem heute noch nicht zu bestimmenden Umfang weiter gelten müssen. Dabei müssen wir aus den letzten Monaten lernen. Für das weitere Vorgehen sollten drei Leitlinien gelten:

  1. Der Föderalismus kommt in der Pandemie-Krise an seine Grenzen. Die Vielzahl der landesunterschiedlichen Regelungen ist für die Bürger kaum noch nachvollziehbar. Sie ist inhaltlich kaum begründbar und – siehe Reisebeschränkungen aus Risikogebieten – teilweise nicht mehr vernünftig umsetzbar. Wir brauchen hier klare, bundeseinheitliche Regelungen.

  1. Wir müssen in längeren Zeiträumen denken. Die Kurzfristigkeit der Maßnahmen, etwa in der Unterstützung von Unternehmen, macht eine vernünftige Planung nahezu unmöglich. Sinnvoll wäre, die Bund-/Länder-Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und für einen Zeitraum bis mindestens 30. Juni 2021 fortzuschreiben. Dabei sollte es das Ziel sein, dass die Ländermaßnahmen die Programme des Bundes dort ergänzen, wo eine genaue Kenntnis der lokalen Verhältnisse notwendig ist, etwa bei der Unterstützung von Hotellerie und Gastronomie.

  1. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die politischen Grundlinien werden von unmittelbar gewählten Volksvertretern festgelegt. Die informellen Absprache-Runden zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hat aber mittlerweile ein Ausmaß und eine Detailfreude erreicht, die die Gewichtungen in unserem Bundesstaat zu verschieben droht. Über die Grundlinien der Pandemie-Politik muss der Bundestag entscheiden.

Diese Fragen müssen insbesondere mit der anstehenden Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes über den 31. März 2021 hinaus geklärt werden. Hier darf es keine Generalvollmacht für den Bundesgesundheitsminister geben, über die weitere Beschränkung von Freiheitsrechten auf dem Verordnungswege ohne Beteiligung des Bundestages zu entscheiden. Der Bundestag ist wiederum in der Pflicht, schnell und entschlossen über notwendige Maßnahmen zu entscheiden. Wir haben im April und Mai dieses Jahres bewiesen, dass wir das auch können.

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Nächtlicher Lärm an der Hunsrückbahn

Andere Fahrtzeiten notwendig

Der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten nimmt nach einer gemeinsamen Besichtigung der Langenlonsheimer Bahnübergänge mit Ortsbürgermeister Bernhard Wolf zur geplanten Wiederaufnahme des Güterverkehrs auf der Huns­rückbahn-Strecke durch das Unternehmen WRS Stellung:

Mit Ortsbürgermeister Bernhard Wolf habe ich mich über die Situation an den innerörtlichen Bahnübergängen in Langenlonsheim informiert. Ich verstehe den erheblichen Unmut, der entstanden ist, weil ab Mitte Dezember auf der Hunsrückbahn, beginnend in Langenlonsheim, ab morgens 3.30 Uhr Güterzüge fahren sollen, die vor jedem Übergang aus Sicherheitsgründen Warnsignale abgeben.

Ich halte das für ein undurchführbares Konzept. In Langenlonsheim gibt es drei ungesicherte und einen beschrankten Bahnübergang auf rund einem Kilometer Fahrtstrecke, zwei davon in unmittelbarer Nähe eines Seniorenheimes. Die Lärmbelästigung in den Nachtstunden ist unzumutbar für die Anlieger. Davon sind auch weitere Anliegergemeinden der Strecke, vor allem im Guldenbachtal, betroffen. Insofern schließe ich mich der vom Verbandsgemeinderat gefassten Resolution gegen den beabsichtigten Güterverkehr an.

Klar ist: Güterzüge dürfen und sollen auf dieser Strecke grundsätzlich fahren. Aber nicht um halb vier in der Nacht unter den genannten Bedingungen. Da muss sich das Transportunternehmen WRS eine andere Lösung einfallen lassen.

In der öffentlichen Diskussion ist es notwendig, dieses Thema von der generellen Frage der Wiederertüchtigung und Modernisierung der Hunsrückbahn-Strecke zu trennen. Hier setze ich mich dafür ein, dass für alle Beteiligten transparent wird, wie der Stand des Planfeststellungsverfahrens ist und was die Ziele und Auswirkungen der Reaktivierung sind. Für mich gilt: Eine verstärkte Nutzung der Hunsrückbahn für den Güter- und Personentransport ist eine verkehrs- und klimapolitische Chance, die wir nutzen sollten. Aber das darf nicht zu Lasten der Anwohner gehen. Sicherheit und Lärmschutz für sie müssen durch verkehrslenkende und bauliche Maßnahmen gewahrt werden.

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Corona-Beschlüsse der Regierungschefs

Gastronomie nicht im Stich lassen

Zu den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Ich begrüße die Beschlüsse der Runde der Regierungschefs. Der grundsätzliche Ansatz ist richtig: Wir müssen an den Stellen eingreifen, an denen sich der Virus verbreitet. Das sind im Wesentlichen private Feiern und die Gastronomie. Diese Grundsatzbeschlüsse müssen nun mit praktischen Regelungen versehen werden – am besten wäre es, wenn diese flächendeckend umgesetzt werden.

Ich teile die Ansicht, dass sich das Beherbergungsverbot als Thema erledigt, wenn wir zu einem starken, möglichst einheitlichen Maßnahmenpaket kommen, das an den richtigen Stellen ansetzt. Angesichts der Zahlen und der Möglichkeit des exponentiellen Wachstums sollten wir diese Maßnahmen zügig einführen und konsequent umsetzen.

Das wird die Gastronomie hart treffen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass Union und SPD angekündigt haben, die Förderungen für kleinere und mittelständische Unternehmen zu verlängern. Diese sollten künftig zielgerechter eingesetzt und für tatsächliche Umsatzeinbußen genutzt werden. Das wird notwendig sein, um Arbeitsplätze und Strukturen in Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft zu sichern.

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