Corona-Schnelltets in Obdachloseneinrichtungen notwendig!
Zur Notwendigkeit einer Intervention des Bundesgesundheitsministers, damit auch Obdachloseneinrichtungen in ausreichendem Maß Corona-Schnelltests bekommen, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:
Der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten (SPD) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgefordert, Obdachlosenheime in der Corona-Teststrategie stärker zu berücksichtigen und ihnen ausreichend Testmöglichkeiten zu geben. Auslöser waren Berichte über fehlende Schnelltests in der Eremitage in Bretzenheim.
Weingarten appelliert in einem Schreiben an Spahn, die besondere Situation der Menschen ohne Wohnung nicht zu vergessen: „Obdachlose Menschen werden besonders durch das Corona-Virus bedroht, da sie in den kalten Wintermonaten darauf angewiesen sind Obdachlosenunterkünfte in Anspruch zu nehmen.“ Trotz strenger Hygienemaßnahmen sei die Corona-Gefahr in Obdachlosenheimen groß. „Die Bewohnerinnen und Bewohner wechseln häufig und durch Suchterkrankungen oder geschwächte Immunsysteme sind obdachlose Menschen besonders gefährdet, einen schweren oder gar tödlichen Verlauf des Corona-Virus zu bekommen.“
Weingarten weist darauf hin, dass es aktuell nicht möglich ist, diese Gefahr durch verpflichtende Schnelltests einzudämmen, denn in Obdachlosenheimen kann bislang nur nach dem Auftreten von Infektionen umfassend getestet werden. Darauf hatte die Leitung der Eremitage in Bretzenheim hingewiesen. „Das ist ein Fehler in den Vorschriften, den wir schnell korrigieren sollten.“
Weingarten weiter: „Es darf nicht sein, dass die Schwächsten in unserer Gesellschaft in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministers nicht ausreichend berücksichtigt werden.“ Es müsse, so Weingarten, selbstverständlich sein, dass besonders gefährdeten Menschengruppen vom Staat geholfen wird – gerade wenn sie keine Lobby haben. Der Bundestagsabgeordnete fordert: „Die Testverordnung muss von Gesundheitsminister Spahn so angepasst werden, dass auch Obdachlosenheime präventive Schnelltests durchführen können. Nicht erst, wenn die Krankheit schon aufgetreten ist.“