Keine Generalvollmacht für Spahn

Zur Diskussion um die Befugnisse von Bund und Ländern, Verwaltung und Parla­ment in der Bekämpfung der Corona-Pandemie nimmt der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten Stellung:

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt – neben den medizinischen und administrativen Fragen – auch eine Herausforderung für unser politisches System dar. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird drastisch in Freiheitsrechte der Bürger, aber auch von Unternehmen, Vereinen und der Zivilgesellschaft eingegriffen. Die im letzten halben Jahr verordneten Beschränkungen der Freiheitsrechte bedürfen aber nicht nur einer klaren inhaltlichen Begründung, sie müssen auch angemessen und nachvollziehbar sein. Dazu muss deutlicher werden, wer zu was befugt ist.

Ob die Beschränkungen angesichts des Verlaufs der Infektionszahlen noch verschärft werden müssen, ist offen, aber aus jetziger Sicht wahrscheinlich. Nach meiner Einschätzung werden bestimmte Maßnahmen bis mindestens Mitte nächsten Jahres in einem heute noch nicht zu bestimmenden Umfang weiter gelten müssen. Dabei müssen wir aus den letzten Monaten lernen. Für das weitere Vorgehen sollten drei Leitlinien gelten:

  1. Der Föderalismus kommt in der Pandemie-Krise an seine Grenzen. Die Vielzahl der landesunterschiedlichen Regelungen ist für die Bürger kaum noch nachvollziehbar. Sie ist inhaltlich kaum begründbar und – siehe Reisebeschränkungen aus Risikogebieten – teilweise nicht mehr vernünftig umsetzbar. Wir brauchen hier klare, bundeseinheitliche Regelungen.

  1. Wir müssen in längeren Zeiträumen denken. Die Kurzfristigkeit der Maßnahmen, etwa in der Unterstützung von Unternehmen, macht eine vernünftige Planung nahezu unmöglich. Sinnvoll wäre, die Bund-/Länder-Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und für einen Zeitraum bis mindestens 30. Juni 2021 fortzuschreiben. Dabei sollte es das Ziel sein, dass die Ländermaßnahmen die Programme des Bundes dort ergänzen, wo eine genaue Kenntnis der lokalen Verhältnisse notwendig ist, etwa bei der Unterstützung von Hotellerie und Gastronomie.

  1. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die politischen Grundlinien werden von unmittelbar gewählten Volksvertretern festgelegt. Die informellen Absprache-Runden zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hat aber mittlerweile ein Ausmaß und eine Detailfreude erreicht, die die Gewichtungen in unserem Bundesstaat zu verschieben droht. Über die Grundlinien der Pandemie-Politik muss der Bundestag entscheiden.

Diese Fragen müssen insbesondere mit der anstehenden Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes über den 31. März 2021 hinaus geklärt werden. Hier darf es keine Generalvollmacht für den Bundesgesundheitsminister geben, über die weitere Beschränkung von Freiheitsrechten auf dem Verordnungswege ohne Beteiligung des Bundestages zu entscheiden. Der Bundestag ist wiederum in der Pflicht, schnell und entschlossen über notwendige Maßnahmen zu entscheiden. Wir haben im April und Mai dieses Jahres bewiesen, dass wir das auch können.