Haumann und Weingarten: Hotels und Gastronomie brauchen umgehend effektive Unterstützung – viele Betriebe akut gefährdet
Zur prekären wirtschaftlichen Lage und der angekündigten staatlichen Unterstützung von Hotel- und Gastronomiebetrieben haben sich der rheinland-pfälzische DEHOGA-Präsident Gereon Haumann und der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten in einem heutigen Arbeitsgespräch intensiv ausgetauscht:
In der AZ vom vergangenen Samstag hatte Joe Weingarten sein Unverständnis über die Klage Kreuznacher Gastronomen über fehlende Hilfen des Bundes geäußert. Er verwies hierbei auf die von der Bundesregierung zugesagte „Novemberhilfe“ und die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf Abschlagzahlungen von bis zu 10.000 €.
„Alles richtig“, sagt Haumann, „bis lang aber noch graue Theorie“. Und verweist auf das noch nicht abschließend geklärte entsprechende Antragsverfahren, und fehlende verbindliche Verwaltungsvorschriften. Die Novemberhilfe benötigen die Betriebe – mal ganz unabhängig von dem Namen des Hilfsprogramms als „Novemberhilfe“ nicht morgen oder übermorgen, sondern heute. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung die besonderen Liquiditätsnöte der gastgewerblichen Betriebe nach dem zweiten Lockdown erkannt haben; jetzt geht es schlicht darum, dass diese Hilfe auch den Betrieben ankommt“, so DEHOGA-Präsident Gereon Haumann. Ein Hinweis auf eine „Einrichtung eines Onlineportals bis voraussichtlich“ zur letzten Novemberwoche ist ernüchternd, und wann es dann tatsächlich zu der Auszahlung der „Novemberhilfe“ kommen wird, weiterhin ungewiss.
Weingarten verwies in dem Gespräch auf die Zusage des Bundeswirtschaftsministers, ab 25. November das Antragsverfahren unbürokratisch zu eröffnen. Der Bundestagsabgeordnete und Haumann stimmten in der Bewertung der kritischen Lage der Unternehmen und ihrer Handlungsmöglichkeiten überein: „Klagebefugt ist in Rheinland-Pfalz – anders als in manch anderen Bundesländern – ausschließlich der einzelne Unternehmer.
Haumann verwies darauf, dass viele DEHOGA-Mitgliedsbetriebe Klagen vorbereitet haben: „Für die Erfolgsaussicht einer solchen Klage ist für die Bewertung des Kriterium der Angemessenheit einer Beschränkung der eigenen unternehmerischen Betätigung die dafür gewährte Hilfe in die rechtliche Bewertung zu berücksichtigen. Eine Entschädigungszahlung in Höhe von 75% des Vorjahres-Monatsumsatzes ist – zumindest für den Lockdown-Monat November – für viele der betroffenen Unternehmen eine zu beachtende Größenordnung.“ Ob Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden, könne abschließend auch erst bewertet werden, wenn die konkrete Verwaltungsvorschriften für dieses politisch verkündete Hilfsprogramm vorliegen. „Ob es dann Klagen aus Branchenbetrieben gegen die Schließung der Betriebe geben wird, bleibt abzuwarten“, so Haumann.
Haumann und Weingarten teilen die Sorge, dass die Corona-Krise viele mittelständische Betriebe in die Insolvenz treiben könne. „Dies ist umso dramatischer, als nach Überzeugung vieler Marktkenner wir für 2021 einen starken „Boom“ für den Tourismus in Rheinland-Pfalz erwarten dürfen“, stimmen beide überein. Das Urlaubsverhalten der Deutschen werde sich gravierend ändern; Urlaub könne unter Aspekten wie Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit verstärkt innerhalb von Deutschland, und hier verstärkt in dem diese Komponenten aufs Beste vereinenden Rheinland-Pfalz stattfinden.
„Die Betriebe, die wir bis zum Frühjahr verlieren, die werden Rheinland-Pfalz ab der Saison 2021 – und dann für viele Jahre – fehlen. Hier droht neben der Dramatik für das einzelne Unternehmen, das in Folge der Corona-Pandemie schließen muss, ein immenser gesamtwirtschaftlicher Schaden für das Land“, so Präsident Gereon Haumann. Weingarten unterstützt ihn in dieser Frage: „Wir müssen alles tun, um diesen Schaden für unser Land zu vermeiden.“