Investitionen der KfW in Bad Kreuznach

Wichtiger Partner

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr zusammen 58,4 Millionen Euro in Projekte in Bad Kreuznach (Stadt und Kreis zusammen) investiert. Davon floss mit 22,2 Millionen Euro ein großer Teil in Projekte der Energiewende. Weiterlesen

„Die KfW ist ein wichtiger Partner für Kommunen und kommunale Wirtschaft“ sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten. So förderte die KfW im vergangenen Jahr den Raum Bad Kreuznach mit 9 Millionen Euro an Unternehmerkrediten und Förderprogrammen. Zusätzlich stellte die KfW 3,6 Millionen Euro an Kapital und Krediten speziell für Gründer bereit.

Wohnraum förderte die Bank im Raum Bad Kreuznach mit 18,3 Millionen Euro. Wovon 7,1 Millionen Euro als „Baukindergeld“ ausgegeben wurden. Die Anstalt meldet eine erhöhte Nachfrage nach diesem Programm. Bundesweit habe es im vergangenen Jahr 185 000 Förderzusagen im Gesamtwert von 4 Milliarden Euro gegeben. Wobei über 60 Prozent der Antragssteller über ein Jahreseinkommen von unter 40 000 Euro verfügten.

„Das zeigt, dass das Baukindergeld ein gutes und qualifiziertes Instrument ist, um gerade Familien mit schwachem Einkommen zu Wohneigentum zu verhelfen“, sagt Weingarten. Er erinnert an die Zweifel und negative Kommentare, mit der die Einführung des Programms verbunden war: „Es lohnt sich, wenn der Rauch der politischen Debatte verflogen ist, noch einmal auf Projekte zu schauen. Dann zeigt sich, dass Dinge oft viel besser laufen, als darüber geredet wird.

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Veranstaltung des Kreisbauernverbandes Birkenfeld

Die Landwirtschaft muss ihren Beitrag leisten

Wir können es uns nicht leisten, eine Landwirtschaft auf Kosten der Umwelt zu betreiben. Der Schutz der Böden vor Erosion und Überdüngung, eine Viehhaltung, die das Tierwohl berücksichtigt und der Schutz von Grundwasser, Bächen und Flüssen sind unverzichtbar. Sie kann man nicht wegdemonstrieren. Weiterlesen

Die Landwirtschaft leistet heute nur noch einen kleinen Beitrag zur Volkswirtschaft unseres Landes: Nur rund zwei Prozent der Beschäftigten arbeiten dort noch. Aber gerade die naturverträgliche Produktion, der Schutz unserer Kulturlandschaften und unserer Umwelt ist ohne aktive mittelständische landwirtschaftliche Betriebe kaum möglich. Es ist daher richtig und angemessen, wenn sich ihre Interessenvertreter an die Politik wenden, um Hilfe einzufordern. Aber es ist auch klar: Die Landwirtschaft muss ihren Beitrag leisten.

Die Verschärfung der Düngeverordnung ist kein deutscher Alleingang. Sie ist die Umsetzung von Beschlüssen, die die Europäische Union getroffen hat. Und ich sage es auch klar: Die Grundrichtung dieser Beschlüsse ist richtig. Wir müssen die Nitratbelastung der Böden senken. Das fordert von den Landwirten kurzfristig Anstrengungen, ist aber auch für sie mittel- und langfristig von Vorteil. Denn nur eine Lebensmittelproduktion, die das Vertrauen der Menschen in den Natur- und Tierschutz besitzt und natürliche Grundlagen, ist auf Dauer überlebensfähig.

Dazu muss in moderne Technik investiert werden, gerade bei der Gülleaufbereitung, sammlung und –ausbringung. Deswegen ist die Hilfe der Bundesregierung für Investitionen in die Betriebe richtig – und die Proteste eines Teils der Bauernlobby dagegen kindisch. Ohnehin wird bei medienwirksamen Protesten oft der Bogen überspannt: Wenn ich sehe, dass bei Protestdemonstrationen in Berlin nagelneue Traktoren für 20 Millionen Euro um das Brandenburger Tor stehen, wirkt mancher Protest nicht mehr so ganz glaubhaft.

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Vorschriften und Verfahren in Deutschland

Deutschland bewegt sich

Die Aussage von Wirtschaftsminister Dr. Wissing, dass es in Deutschland eine große Zahl von Vorschriften und Verfahrenshemmnissen gibt, ist richtig. Seine Darstellung, dass nichts da­gegen unternommen wird, ist es nicht. Weiterlesen

Der Wirtschaftsminister hat bei den Bad Kreuznacher Wirtschaftsjunioren auf die überaus lange Verfahrensdauer bei großen, für unsere Infrastruktur wichtigen Baumaßnahmen hingewiesen. Er hat nur nicht erwähnt, dass die Große Koalition in Berlin aktuell Maß­nahmen ergriffen hat, um genau das zu ändern.

Denn just an dem Tag, an dem Wissing seine Rede hielt, hat der Bundestag, was auch in den Ländern bekannt ist, das Maßnahmengesetzevorbereitungsgesetz (MgvG) beschlossen. Sein Ziel ist der zügige Ausbau der Netze umweltfreundlicher Verkehrs­träger wie Schiene und Wasserstraße. Mit dem neuen Gesetz wollen wir ausprobieren, ob wir die Verfahren durch „Bauen per Gesetz“ beschleunigen können. Der Rechtsweg wird dadurch teilweise verkürzt, die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger blei­ben erhalten und das Parlament bekommt mehr Spielräume für alternative Planungen.

Die im beschlossenen Gesetz enthaltene Projektliste umfasst 14 Verkehrsvorhaben mit zentraler Bedeutung für das Gesamtverkehrssystem. Anstelle eines Planfest­stellungs­beschlusses als Verwaltungsakt tritt bei diesen Bauvorhaben ein auf die jeweilige Maßnahme bezogenes Baugesetz, verabschiedet durch den Deutschen Bundestag. Entsprechend steht der normale Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte nicht offen. Gegen Bundesgesetze können Betroffene nur vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Der Bundestag hat bei solchen Maßnahmegesetzen nicht nur eine Gesetzgebungs- sondern auch Umsetzungsfunktion. Die fachlich zuständigen und die regional betroffe­nen Abgeordneten werden den Planungsprozess von Beginn an begleiten. Basierend auf dem Abschlussbericht der Planungsbehörden wird das Parlament eine eigenständige Entscheidung zu vorgelegten Varianten treffen und dabei auch die Einwände der Betroffenen in besonderem Maße berücksichtigen.

Dabei hat der Bundestag wesentlich mehr Spielraum für pragmatische Konsensfindung als die Planungsbehörden, die die engen Grenzen des Bau-, Haushalts- und Immissionsrechts nicht verlassend dürfen. Im Ergebnis sollen Planungsprozesse in Form von Maßnahmengesetzen schneller sein, deutlich konstruktiver verlaufen und für mehr Akzeptanz sorgen.

Wir erhoffen uns von diesem Gesetz auch Hinweise auf eine grundlegende Verfahrens­beschleu­nigung, die auch an anderer Stelle, bei kleineren Vorhaben, einfließen können. Das mag einigen nicht schnell genug gehen, aber wir leben in einem Rechtsstaat und müssen die Anwohner- und Beteiligteninteressen genauso wie Vorgaben des Umwelts­chutzes ausdrücklich schützen. Das hat mit ‚Schnarchmodus‘ nichts zu tun. Deutschland bewegt sich wie immer vorsichtig. Aber es bewegt sich.

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