Zu zwei Förderbescheiden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Breitbandausbau im Kreis Bad Kreuznach erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert den Breitbandausbau im Kreis Bad Kreuznach mit insgesamt rund 10 Millionen Euro. Die veranschlagten Gesamtkosten des Breitbandausbaus im Kreis Bad Kreuznach betragen rund 16,8 Millionen Euro. Damit fördert der Bund mehr als die Hälfte der Gesamtkosten. Das bestätigte der Projektträger für die Durchführung des Förderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus, Atene Kom GmbH gegenüber Weingarten.
Der Bundestagsabgeordnete zeigte sich erleichtert über die finanzielle Unterstützung des Bundes: „Gerade im ländlichen Raum ist eine vernünftige Breitbandverbindung wichtig. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welchen Wert eine qualitativ hochwertige Internetverbindung für alle Bürgerinnen und Bürger hat. Wir kommen langsam auf die Zielgerade beim Ausbau.“ Mit den jetzt bewilligten Bundesmitteln kann die Breitbandversorgung in insgesamt 65 Ortsgemeinden des Kreises verbessert werden.
Weingarten weiter: „Ich setze mich, seit dem ich in den Bundestag eingezogen bin, dafür ein, dass der ländliche Raum konsequent mit Breitbandinfrastruktur ausgestattet wird. Die Investitionen des Bundes in den Raum Bad Kreuznach ist ein wichtiger Schritt für den gesamten Infrastrukturausbau im Naheland.“
Zum Hintergrund:
Die in einem Teil der Presse bereits genannte Fördersumme von 700.000 Euro bei Gesamtkosten von 1,4 Millionen Euro umfasst nur einen der beiden zeitgleich an den Kreis KH gegangenen Bescheide (832.5/3-20 09RP300591). Mit ihm sollen unterversorgte Adressen in insgesamt 20 Ortgemeinden erschlossen werden. Zeitgleich erging ein zweiter Bescheid über Fördermittel in Höhe von 9,24 Millionen Euro zu Gesamtkosten von 15,4 Millionen Euro (832.5/3-20 09RP300590). Damit sollen unversorgte Adressen in weiteren 45 Ortsgemeinden erschlossen werden. Begründet ist das nach Angaben der Kreisverwaltung KH in zwei unterschiedlichen Anträgen des Kreises, einmal bezogen auf eine allgemeine Bedarfsmeldung der Kommunen, einmal bezogen auf eigene Recherchen zu kleineren Abdeckungslücken.