Zu Tierexporten in Nicht-EU-Länder, den damit einhergehenden Verstößen gegen den Tierschutz und die Befassung des Bundesrates mit diesem Thema am 19. Februar 2021 erklärt der SPD-Bundestagsabge­ordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten schließt sich den Forderungen nach Exportverboten von Tieren in Nicht-EU-Staaten an, wenn dabei der Tierschutz nicht eingehalten wird. Er begrüßte eine entsprechende Bundesratsinitiative zum Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, der auch Rheinland-Pfalz zuge­stimmt hat.

Hintergrund ist, dass trotz zahlreicher Beschränkungen in Teilen der Bundesrepublik weiter­hin Tiertransporte auch in Drittstaaten genehmigen, obgleich nicht sicher­gestellt werden kann, dass der teilweise tagelange Transport der Tiere tierschutz­kon­form verlaufe. „Da muss die Bundesland­wirtschafts­ministerin eine klare Linie vertre­ten“, forderte Weingarten. „Der Umgang mit Tieren auf zum Teil tagelangen Transpor­ten, ohne ausreichend Wasser, Futter und Bewegung ist eine Quälerei, die schnell­stens abge­stellt werden sollte.“

Dabei dürfe es keine Kompromisse zu Lasten der Tiere geben: „Wenn den Veterinären vor Ort nicht bekannt ist, ob der Lebendtransport von Tieren auf der gesamten Reise tierschutzkonform erfolgt, muss der Export untersagt werden,“ forderte Weingarten. Dabei gehe es beispielsweise um extreme Temperaturen, denen die Tiere ausgesetzt seien, aber auch um mangelnde Ruhephasen während tagelanger Transpor­te und eine zweifelhafte Behandlung der Tiere an Verladehäfen und Zielorten.

Die Bundesrepublik müsse hier ein Vorbild sein und bei der EU Druck machen, da­mit die EU-Transportverordnung auch in allen Mitgliedsstaaten eingehalten wird, forderte der Bundestagsabgeordnete. Ferner, so Weingarten, sei es insbesondere mit Blick auf Drittstaaten wichtig, dass die Bundesregierung Tierversorgungsstellen vor Ort lückenlos prüfe und Tiertransport­routen besser überwache. Drittländer, in de­nen der Tierschutz nicht sichergestellt werden könne, müssten mit einem Export­verbot für Lebendtiere belegt werden. „Hier besteht dringen­der Handlungsbedarf, um das teilweise extreme Tierleid zu verhindern“, so Weingarten.