Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mir ist die ländliche Struktur unseres Bundeslands, unserer Region sehr bewusst. Ebenfalls bewusst ist mir, dass die aktuelle Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei vielen Menschen Ängste auslöst. Daher habe ich mich zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium auch schon mehrfach kritisch medienöffentlich geäußert.

Lassen Sie mich dennoch Gelegenheit nutzen, kurz die Fakten zusammenzufassen:

Der aktuelle GEG-Entwurf der Bundesregierung sieht eine 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe vor: Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, in Wohn- und Nichtwohngebäuden) mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Rein fossile Heizungen werden in neuen Gebäuden künftig nicht mehr eingebaut. Allerdings besteht auch nach dem bisherigen Gesetzesentwurf keine generelle Austauschpflicht für Heizungen: Vorhandene Gas- und Ölheizungen können weitergenutzt werden. Erst ab 2045 dürfen gemäß der Gesetzesvorlage dann keine fossilen Heizkessel mehr betrieben werden.

Reparaturen sind weiterhin möglich: Geht eine Heizung kaputt, muss niemand von heute auf morgen seine Heizung ersetzen. Die 65-Prozent Erneuerbare Energien-Vorgabe greift nur dann, wenn es sich um einen Neubau handelt, eine Heizung irreparabel kaputt ist oder sich die Eigentümer freiwillig für einen Austausch ent-scheiden. Im Falle von irreparablen Defekten (Heizungshavarien) gelten weitreichende Übergangsfristen und Ausnahmen:

– So beispielsweise eine Übergangsfrist von drei Jahren (bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren), in der mit fossilen Heizungen weitergeheizt werden kann. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.

– Eigentümerinnen und Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen oder mit Etagenheizung selbst bewohnen, sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

– Sollte die 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe aus wirtschaftlichen Gründen individuell nicht umsetzbar sein, kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden.

Soweit die wesentlichen Fakten zur Gesetzesvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die nun in das parlamentarische Verfahren geht.

In den nun anstehenden parlamentarischen Verhandlungen ist mir und der SPD-Bundestagsfraktion Folgendes wichtig:

– eine soziale Staffelung der Förderung

– Überprüfung der Umsetzungsfristen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2024 muss nicht heißen, dass jede Regelung dann bereits greifen muss. Anders als im Neubau sind für Bestandsbauten auch längere Übergangsfristen denkbar.

– eine starre Altersgrenze von Gebäudeeigentümern halten wir für ungeeignet, vielmehr sollte die individuelle Situation der Hauseigentümerinnen und -eigentümer betrachtet werden.

– Handlungsmöglichkeiten der Bürger:innen erweitern: Wir wollen, dass die 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Pflicht durch alle erneuerbaren Erfüllungsmöglichkeiten erbracht werden können (das schließ auch Biomasse und Holz ein).

– Bei einer Umsetzung der Pflicht durch den Anschluss an Netze (Wärme- und Wasserstoffnetze) brauchen wir an- gemessene Übergangszeiträume, um diese Option auch in der Praxis handhabbar zu machen.

Wie Sie sehen, ist der jetzige Gesetzesentwurf lediglich ein Baustein im Gesetzgebungsprozess. Ich werde mich dafür einsetzen, möglichst viele Veränderungen in Berlin durchzusetzen, die die Belange der Menschen im ländlichen Raum angemessen berücksichtigen.

Herzliche Grüße

Dr. Joe Weingarten, MdB