Zu den von der Bundesregierung beschlossenen zusätzlichen Unterstützungen für spezielle Gaststätten und Brauereien erklärt der SPD-Bundestagsab­geordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen bei Unternehmenshilfen für spezielle Gaststätten und Brauereien, die bislang nicht ausreichend unterstützt werden konnten. Die jetzt beschlossenen Nachbesserungen bei den November- und Dezemberhilfen kommen vor allem Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften zu Gute. „Das ist auch eine Erleichterung für etliche Betroffene an der Nahe“, erklärte Weingarten.

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außer­ordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember 2020 ver­bessert und vereinfacht. “Jetzt ist der Gaststättenanteil alleine, unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens, antragsberechtigt.“ erläuterte Weingarten.

Die neue Regelung gilt auch für andere Betriebe, die eine Gaststätte als Teil ihres Geschäftes betreiben, beispielsweise Cafés in Buchläden. Bislang waren solche Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember nur dann antragsberechtigt, wenn 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes auf den vom Lockdown betroffenen Teil entfielen, erläuterte Weingarten. Jetzt werden Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, nun so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. „Damit wird eine Forderung erfüllt, die auch aus der Region an mich gestellt wurde,“ betonte der SPD-Abgeordnete.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III gibt es ebenfalls Verbesserungen: „Hier können Brauereigaststätten abgelaufenes Fassbier analog zu den Abschreibungen des Einzel­handels für Saisonware und verderbliche Ware angeben und erhalten die Kosten erstattet,“ betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete. „Das erleichtert die schwierige Situation der Brauereien, auch wenn klar ist: Es sind nur teilweise Hilfen. Es wird erst grundsätzlich besser, wenn mindestens die Außengastronomie wieder eröffnet wird und dort Umsatz möglich ist. Danach sieht es, angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen, im Moment leider nicht aus“, bedauerte Weingarten.