Zu notwendigen Fristverlängerungen bei Anträgen zur Modernisierung und zum Ausbau von Kindertagesstätten erklärt der SPD Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat sich an Bundesfamilien­ministerin Franziska Giffey gewandt und sie gebeten, die Fristen zur Vergabe von Bundes­mitteln aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ an die Kommunen zu verlängern. Mehrere Kommunen aus dem Nahe-Land hatten sich an Weingarten gewandt und um diese Unter­stützung gebeten.

Der Abgeordnete wies darauf hin, dass die Unterstützung der Städte und Gemeinden beim Ausbau der Kindertagestätten ein zentrales politisches Anliegen der SPD und der Großen Koalition sei: „Deswegen wird der Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro investieren.“ Für Rheinland-Pfalz stehen rund 239 Millionen Euro Bundesmittel und 180 Millionen Euro des Landes zur Verfügung. Unterstützt werde neben der Qualitäts­ver­besserung in der Betreuung der Kinder auch die bauliche Verbesserung von Kinder­tages­stätten, etwa zur Schaffung von Küchen im Rahmen der Ganztagsbetreuung.

Probleme gibt es für die Kommunen aufgrund der kurzen Fristsetzung der Anträge. Ob­wohl die die Antragsunterlagen für die baulichen Förderprogramme erst Mitte November vorlagen, müssen die entsprechenden Anträge mit Bau- und Architekten­beschreibungen bis Ende Januar vorliegen, inklusive einer Berechnung der Folgekosten der Baumaß­nahmen. „Das ist schon unter normalen Bedingungen kaum zu schaffen“, so der SPD-Abgeordnete, „aber erst recht nicht in Pandemiezeiten, wo viele Beschäftigte im Home­office sind und auch Bau- und Architektenbüros um Weihnachten und Neujahr herum geschlossen waren.“

In der Verbandsgemeinde Kirner Land, die mit mehreren geplanten Baumaßnahmen betroffen sei, habe es dazu eine Besprechung mit Bürgermeister Thomas Jung, den Fach­ämtern der Verbandsgemeindeverwaltung, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden Kirn, Monzingen und Hochstetten-Dhaun sowie der Evangelischen Kirchen­gemeinde gegeben, in der ihm nachdrücklich der hohe Termindruck geschildert wurde. „Ich habe mich dazu umgehend an die Bundesfamilienministerin gewandt und sie gebeten, die Fristen zu erweitern, um auch eine spätere Antragstellung zu ermöglichen oder eine Anschlussfinanzierung im Rahmen eines weiteren Programmes in Aussicht zu stellen.“ Denn der ungünstigste Fall wäre, wenn die Kommunen mit hohem Aufwand Anträge erarbeiten und dann wegen eines Fristablaufs auf Planungskosten von hundert­tausend Euro oder mehr sitzen bleiben, “ bemerkte Weingarten. „Das wäre nicht im Sinne der Qualitätsverbesserung bei den Kindertagesstätten, die wir ja alle gemeinsam wollen.“