Zur notwendigen Strafbarkeit der Fälschung von Impfdokumenten erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat sich dafür ausgesprochen, dass die Fälschung von Impfdokumenten künftig als Straftat eingeordnet wird. „Das Strafgesetzbuch sollte entsprechend geändert werden, um dieses Delikt künftig strafbar zu machen,“ fordert der Wahlkreisabgeordnete für das Naheland: „Wer beispielsweise in Apotheken einen gefälschten Impfausausweis vorlegt, um sich so einen digitalen Impf­nachweis zu erschleichen, gefährdet absichtlich das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen. Das sollte bestraft werden“, betont Weingarten.

Bislang ist die Vorlage gefälschter Impfnachweise nur strafbar, wenn sie gegenüber einer Behörde oder einer Versicherung erfolgt – als Urkundenfälschung. „Das reicht nicht aus“, erklärt Weingarten. „Angesichts von rund 45 Millionen Impfpässen die den Apotheken bislang schon zur Digitalisierung vorgelegt wurden, müssten sowohl die Apotheken­mitarbeiter als auch spätere Kontrolleure des digitalen Ausweises darauf vertrauen können, dass die darin gemachten Angaben stimmen. „Und wenn nicht, muss das deutlich bestraft werden.“ Dies sei umso wichtiger, als die „2G-Regeln“, also der Zutritt zu Veranstaltungen, Geschäften oder Restaurants nur für Geimpfte und Genesene, immer weiter zunehmen werde – „zu Recht“, wie der SPD-Abgeordnete betont. „Nur durch einen umfassenden Impfschutz können wir die Pandemie im kommenden Winter bekämpfen. „Wer das durch gefälschte Impfunterlagen umgehen will, muss wissen, dass er hart, etwa durch eine Gefängnisstrafe, bestraft werden kann.“

Weingarten ruft dazu auf, die dazu notwendige Änderung des Strafgesetzbuches im Konsens vorzunehmen, sobald die neue Bundesregierung im Amt ist: „Das Thema eignet sich nicht für parteipolitische Schnellschüsse. Es muss rechtssicher umgesetzt werden. Denn es wäre fatal, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung vor den Gerichten keinen Bestand hätte.“