Zur neuen Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD):

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten begrüßt die Anpassung der Corona­virus-Testverordnung, die am 16. Januar in Kraft getreten ist. In der Neufassung wurde auch eine Forderung Weingartens an Bundesgesundheitsminister Spahn erfüllt: nunmehr können auch Obdachlosenunterkünfte ihre Bewohnerinnen und Bewohner präventiv testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium Weingarten mitgeteilt.

Nach Medienberichten zu der prekären Coronavirus Test-Situation in den Obdachlosenheimen hatte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete gegenüber der Bundesregierung für die Einbeziehung von Obdachlosenunterkünfte in die Testung ein­gesetzt, um sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten besser zu schützen. Das Fehlen einer solchen Grundlage war vor allem von der Eremitage in Bretzenheim kritisiert worden.

Weingarten zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Bundesgesundheitsministers: „In der Krise müssen wir gerade die verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft schützen. Deshalb freue ich mich, dass Obdachloseneinrichtungen nun in die Testverordnung aufgenommen wurden.“