Zur Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Verbesserung der Kennzeichnung von Schülerinnen und Schülertransporten erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Weingarten:
Nach einem Besuch des SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Weingarten bei dem Roxheimer Unternehmen „Taxi Roxheim“ wandte sich dieser an das Bundesverkehrsministerium mit der Bitte, eine Verbesserung der Kennzeichnung der Schülerinnen- und Schülertransporte anzustoßen und erhielt nun Antwort.
Das Bundesministerium antwortet, dass es keinen Handlungsbedarf sehe und verweist auf die bestehende Vorschriftenlage bezüglich des Anbringens entsprechender Hinweisschilder an den Fahrzeugen und das frühzeitige Einschalten aller Fahrrichtungsanzeiger. Durch das Einschalten der Warnblinkfunktion würden für andere Verkehrsteilnehmer entsprechende Verhaltensvorschriften gelten und diese müssten sich mit ihrem Verhalten darauf einstellen, argumentiert das Ministerium. Außerdem verweist das Bundesverkehrsministerium auf die Zuständigkeit der Länder hinsichtlich der Verkehrsüberwachung und der Einigkeit zwischen Bund und Ländern, intensive Verkehrskontrollen durchzuführen.
Auf die Antwort des Bundesverkehrsministerium erklärt der Bundestagsabgeordnete für das Naheland: „Ich bedaure die Enstcheidung des Ministerium, denn das Anbringen von Rundum- bzw. Warnleuchten wie sie in der Landwirtschaft genutzt werden, hätte nach meiner Einschätzung ein Plus an Verkehrssicherheit für die Beteiligten gebracht, da beim Ein- und Aussteigen der Schülerinnen und Schüler oft keinerlei Rücksicht genommen wird.“ Hiervon konnte sich der Parlamentarier bei einer Begleitfahrt mit geistig oder körperlich beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern selbst überzeugen. Auf Grund der Antwort des Ministeriums appelliert der Bundestagsabgeordnete Weingarten daher an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: „Gegenseite Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr grundsätzlich wichtig, allerdings sollte gerade beim Halten von Bussen zum Schülerinnen- und Schülertransport besondere Rücksicht genommen werden. Die Folgen fehlender Rücksichstnahme können schließlich gravierend sein“, so Weingarten abschließend.