Zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erklären die DGB-Vorsitzenden der Kreise Bad Kreuznach und Birkenfeld, Michael Simon und Stefan Worst, der SPD-Kreisvorsitzende in Bad Kreuznach, Staatssekretär Dr. Denis Alt, der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete in Birkenfeld, Hans-Jürgen Noss, der Landtagsabgeordnete Markus Stein und der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:
Die Entscheidung des Bundestages, rückwirkend zum 1. März 2020 den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Mit dieser Entscheidung wird für wahrscheinlich mehr als zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entlassung verhindert und eine Fortführung der Beschäftigung nach dem Ende der Krise ermöglicht.
Zugleich hat das beherzte Handeln von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für die Unternehmen eine schnelle und tragfähige Entlastung geschaffen, die ihnen in diesem Moment hoher Unsicherheit Berechenbarkeit und Stabilität gibt.
Mit diesem richtigen Schritt verschärfen die eingeschränkten Zahlungen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit aber die finanzielle Lage vieler Haushalte und Familien. Die Zahlung von 60 % des letzten Nettogehaltes (mit Kindern 67 %) schränkt sie erheblich ein. Denn Mieten, Lebensmittel und sonstige Lebensunterhaltskosten bleiben ja unverändert hoch.
Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die Unternehmen der Nahe-Region, die Zahlungen an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit hinaus mindestens auf 80 % aufzustocken. Gegenwärtig sind solche Zahlungen nur dort verpflichtend, wo es entsprechende tarifvertragliche Regelungen gibt, wie zuletzt beim Tarifabschluss in der Metallindustrie. Das zeigt die hohe Bedeutung, die Tarifverträge für die soziale Absicherung der Beschäftigten haben. Solche Tarifverträge zur Absicherung in wirtschaftlichen Krisenzeiten sollten nach unserer Auffassung flächendeckend abgeschlossen werden.
Dort, wo das bislang noch nicht der Fall ist, bleiben solche Aufstockungen freiwillige Leistungen der Unternehmen. Wir appellieren an die Unternehmensleitungen, in dieser krisenhaften Situation für viele ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, solche Aufstockungen freiwillig vorzunehmen. Die Erstattung der Sozialversicherungskosten für ausgefallene Arbeitsstunden durch die Bundesanstalt für Arbeit gibt ihnen hierzu Handlungsspielräume, die sie an die Betroffenen und ihre Familien weiter geben sollten.