Corona-Auflagen in der Gastronomie
Selbstbedienung in Gastronomie wieder zulassen
Die rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Hans Jürgen Noss und Markus Stein sowie der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten setzen sich in einem offenen Brief an die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler dafür ein, Selbstbedienung in der Gastronomie wieder zuzulassen:
Wirtinnen und Wirte haben in der Corona-Pandemie ihren Beitrag geleistet, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Und sie leisten ihn weiterhin: Sie haben auf den Betrieb ihres Geschäfts – oft genug Familienunternehmen – verzichtet. Um Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, wirtschaften sie nun bei höheren Kosten mit weniger Umsatz.
Noss, Stein und Weingarten haben sich in den Kreisen Birkenfeld und Bad Kreuznach einen Überblick über diese Arbeit gemacht. Ihr Eindruck: Die Regeln werden eingehalten. Ein Betrieb unter Einhaltung der Auflagen ist schwierig, aber möglich.
Allerdings bewirkt das Verbot der Selbstbedienung zusätzliche Kosten. Vermeidbare Kosten, wie die Abgeordneten meinen: „Ohne dass ein erkennbarer Gewinn an hygienischer Sicherheit entsteht, wenn man als Alternative eine abgesicherte Selbstbedienung nach den einschlägigen Hygienestandards und Abstandsregeln gewährleisten würde.“
Das bisherige Verbot sei kaum zu rechtfertigen. Gerade wenn man es mit anderen potentiellen Übertragungssituationen vergleiche, etwa der Öffnung der Schwimmbäder. Und das Verbot stellt vor allem Gastronomie mit Außenbewirtung, Bäckereien und Metzgereien mit eigenen, kleinen Cafés und Bistros sowie Wanderhütten vor die Wahl, in Zeiten ohnehin geringeren Umsatzes zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen – oder dieses Angebot komplett zu streichen.
Noss, Stein und Weingarten haben die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit der Bitte angeschrieben, diese Argumente zu berücksichtigen und die Selbstbedienung in der Gastronomie wieder zu ermöglichen. Unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregeln.
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