Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Mobilfunkversorgung ist. Die hierzulande bekannten „weißen Flecken“, in denen es keine ausreichende Mobilfunkabdeckung gibt, können in einer Pandemie lebensgefährlich werden. „Die weißen Flecken müssen auch geschlossen werden, um zu verhindern, dass der ländliche Raum von der weiteren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ausgeschlossen wird“, fordert Weingarten.
Deswegen begrüße ich, dass Bund und Länder bei ihrem Mobilfunkgipfel Mitte Juni mit den Netzbetreibern beschlossenen haben, diese Lücken zu schließen. Bundesweit soll dazu vom Bund die Erschließung von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten mit bis zu 1,1 Milliarden Euro unterstützt werden. Auch die Mobilfunkbetreiber werden sich beteiligen. Die Unterstützung soll den Standorten zu Gute kommen, bei denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau mangels Rentabilität nicht zum Tragen kommt. „Mit diesem Förderprogramm wird eine langjährige Forderung der SPD für die Infrastruktur ländlicher Räume umgesetzt“, merkt Weingarten an.
Bis zum 30. September sollen private Betreiber beim Bund diejenigen Ausbau-Projekte anmelden, die sie selber planen. Die Kreise, Städte und Gemeinde sollen die Zeit nutzen, um Regionen mit einem vorhandenen, aber privat nicht abzudeckenden Bedarf ausfindig zu machen. Dort werden zusätzliche Funkmasten installiert. Die Suche nach geeigneten Standorten für die notwendigen Funkmasten kann aber nur aus genauer Kenntnis vor Ort erfolgen. Wir brauchen dazu die Unterstützung der Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden. „Ich habe deshalb die Bürgermeister der Verbandsgemeinden sowie die Landräte und die Landrätin der Kreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Simmern angeschrieben und sie gebeten, den Bund bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften für Mobilfunkmasten zu unterstützen.“
Die Unterstützung der Kommunen ist auch notwendig bei der Information und Überzeugung von Menschen, die Ängste vor möglichen Auswirkungen von Mobilfunkmasten auf ihre Gesundheit haben. Bund, Länder und Mobilfunkbetreiber haben dazu vereinbart, dass die bestehenden Grenzwerte für Belastungen strikt einzuhalten sind. „Bei Einhaltung dieser Grenzwerte gelten solche Funkanlagen nach den national und international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich“ heißt es im Beschluss des Mobilfunkgipfels vom 16. Juni, erläutert der Bundestagsabgeordnete.
„Werden die Beschlüsse des Mobilfunkgipfels umgesetzt und die entsprechende Infrastruktur errichtet, schließt sich für viele Regionen und Ortsgemeinden an der Nahe und im Hunsrück hoffentlich bald eine ärgerliche und gefährliche Versorgungslücke“, so Weingarten.
Hintergrund:
Rund 5000 neue Masten will der Bund deutschlandweit fördern. Gezahlt wird für die Planung, den Bau und den Anschluss an die Infrastruktur. Versorgt werden Gebiete, die bisher über keine Versorgung mit dem Standard 3G oder mehr verfügen. Melden privaten Betreiber an, in diesen Gebieten das Netz ausbauen zu wollen, kann es nicht gefördert werden. Werden die Gebiete gefördert, erhalten sie mindestens den Standard 4G.