Besuch der ASB-Rettungswache in Mainz

Schon die Bereitstellung von Leistungen im Gesundheitswesen muss bezahlt werden

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten hat die Rettungswache und das Aus- und Weiterbildungszentrum des ASB in Mainz besucht. Er hat sich unter anderem die Ausstattung der Rettungswagen erklären und die Ausbildungsräume zeigen lassen. Weingarten spendete 500 Schutzmasken, darunter 250 FFP2-Masken.

Die Folgen der Corona-Pandemie für den ASB gehörten zu den Themen im anschließenden Gespräch mit ASB-Kreisgeschäftsführerin Daniela Matthias. Dem Pflege- und Rettungsdienst entstanden zum einen höhere Kosten. So mussten mehr Schutzmasken und weitere Hygienematerialien gekauft werden. Außerdem stiegen die Preise. Zum anderen gingen Einnahmen zurück. So fielen zum Beispiel im Krankentransport geplante Transportfahrten aus.

Zwar gibt es einen Pflegerettungsschirm, von dem auch der ASB profitiert. Doch der wird laut Matthias nicht alle Kosten ausgleichen.

„In der Aufarbeitung der Corona-Krise werden wir auch über die Struktur der Finanzierung reden müssen“; sagt Weingarten. Aufgaben wie die Pflege, die Arbeit der Rettungsdienste oder das Offenhalten von Landkrankenhäusern müssten der Gesellschaft mehr wert sein.

Die Kosten für Vorratshaltung – sowohl für Behandlungen wie für Material – müssten berechnet und von der Gesellschaft bezahlt werden. In Zeiten einer vernetzten Welt sind Pandemie-Szenarien auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Darauf vorbereitet zu sein, koste Geld, das bereit gestellt werden müsse.

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Mobilfunkgipfel

Unterstützung durch die Kommunen bei der Standortauswahl für Mobilfunkmasten notwendig

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Mobilfunkversorgung ist. Die hierzulande bekannten „weißen Flecken“, in denen es keine ausreichende Mobilfunkabdeckung gibt, können in einer Pandemie lebensgefährlich werden. „Die weißen Flecken müssen auch geschlossen werden, um zu verhindern, dass der ländliche Raum von der weiteren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ausgeschlossen wird“, fordert Weingarten.

Deswegen begrüße ich, dass Bund und Länder bei ihrem Mobilfunkgipfel Mitte Juni mit den Netzbetreibern beschlossenen haben, diese Lücken zu schließen. Bundesweit soll dazu vom Bund die Erschließung von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten mit bis zu 1,1 Milliarden Euro unterstützt werden. Auch die Mobilfunkbetreiber werden sich beteiligen. Die Unterstützung soll den Standorten zu Gute kommen, bei denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau mangels Rentabilität nicht zum Tragen kommt. „Mit diesem Förderprogramm wird eine langjährige Forderung der SPD für die Infrastruktur ländlicher Räume umgesetzt“, merkt Weingarten an.

Bis zum 30. September sollen private Betreiber beim Bund diejenigen Ausbau-Projekte anmelden, die sie selber planen. Die Kreise, Städte und Gemeinde sollen die Zeit nutzen, um Regionen mit einem vorhandenen, aber privat nicht abzudeckenden Bedarf ausfindig zu machen. Dort werden zusätzliche Funkmasten installiert. Die Suche nach geeigneten Standorten für die notwendigen Funkmasten kann aber nur aus genauer Kenntnis vor Ort erfolgen. Wir brauchen dazu die Unterstützung der Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden. „Ich habe deshalb die Bürgermeister der Verbandsgemeinden sowie die Landräte und die Landrätin der Kreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Simmern angeschrieben und sie gebeten, den Bund bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften für Mobilfunkmasten zu unterstützen.“

Die Unterstützung der Kommunen ist auch notwendig bei der Information und Überzeugung von Menschen, die Ängste vor möglichen Auswirkungen von Mobilfunkmasten auf ihre Gesundheit haben. Bund, Länder und Mobilfunkbetreiber haben dazu vereinbart, dass die bestehenden Grenzwerte für Belastungen strikt einzuhalten sind. „Bei Einhaltung dieser Grenzwerte gelten solche Funkanlagen nach den national und international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich“ heißt es im Beschluss des Mobilfunkgipfels vom 16. Juni, erläutert der Bundestagsabgeordnete.

„Werden die Beschlüsse des Mobilfunkgipfels umgesetzt und die entsprechende Infrastruktur errichtet, schließt sich für viele Regionen und Ortsgemeinden an der Nahe und im Hunsrück hoffentlich bald eine ärgerliche und gefährliche Versorgungslücke“, so Weingarten.

Hintergrund:

Rund 5000 neue Masten will der Bund deutschlandweit fördern. Gezahlt wird für die Planung, den Bau und den Anschluss an die Infrastruktur. Versorgt werden Gebiete, die bisher über keine Versorgung mit dem Standard 3G oder mehr verfügen. Melden privaten Betreiber an, in diesen Gebieten das Netz ausbauen zu wollen, kann es nicht gefördert werden. Werden die Gebiete gefördert, erhalten sie mindestens den Standard 4G.

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Erleichterung der Reisebeschränkungen

Internationale Wirtschaftskontakte werden auch für die Unternehmen an der Nahe erleichtert

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten begrüßt die heute durch die Bundesregierung gelockerten Einreisebeschränkungen für elf Länder außerhalb der EU: „Damit bekommen auch die auf internationale Kontakte angewiesenen Unternehmen unserer Region die Möglichkeit zu persönlichen Kontakten mit weltweiten Kunden und Zulieferern. Das ist für die heimische Industrie von großer Bedeutung, etwa für die auf internationale Verbindungen angewiesene Edelsteinbranche und Betriebe der Metallindustrie.“ Weingarten hatte sich auf Bitten der Edelstein- und der Metallindustrie an Bundesaußenminister Maas und Bundesinnenminister Seehofer mit der Bitte um die Wiederermöglichung von internationalen Geschäftsreisen nach Deutschland gewandt.

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind wieder erleichterte Einreisen aus Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien und Uruguay nach Deutschland möglich. Auch Reisende aus China, Japan und Südkorea können grundsätzlich wieder einreisen, allerdings erst dann, wenn diese Länder auch deutsche Bürger entsprechend wieder ins Land lassen. Denn teilweise gibt es in diesen Ländern noch Quarantäne-Bestimmungen für Deutsche.

Anders als von der EU-Kommission empfohlen, lässt Deutschland hingegen Einreisen aus Serbien, Marokko, Ruanda und Algerien nicht zu. Weingarten bedauerte, dass das Robert-Koch-Institut das rheinland-pfälzische Partnerland Ruanda, in das auch viele wirtschaftliche Verbindungen bestehen, noch als Risikogebiet einstuft: „Aber Sicherheit geht auch in diesem Fall vor.“ Das gleiche gilt für die USA, die Türkei, Russland und Brasilien, für die es EU-weit noch keine Freigabe gibt. „Angesichts der weiter steigenden Fallzahlen, vor allem in den USA und Brasilien, ist das verständlich und notwendig.“

Grundsätzlich zeigt sich der SPD-Bundestagsabgeordnete aber im Hinblick auf die erstmals erleichterten Reisebedingungen außerhalb der EU zufrieden: „Wenn wir die Wirtschaft in Deutschland wieder zum Laufen bringen wollen, brauchen wir auch persönliche internationale Kontakte, um Geschäfte abzuschließen. Das gilt gerade für viele exportorientierte Unternehmen an der Nahe und die dort betroffenen Arbeitsplätze.“

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Besuch bei der Lebenshilfe Mainz-Bingen

Selbstbestimmtheit von Menschen mit Beeinträchtigung bleibt auch in Corona-Zeiten ein politisches Ziel mit hoher Priorität

Anlässlich der Übergabe einer Spende von 500 Schutzmasken erklären David Dietz, Geschäftsführer der Lebenshilfe Mainz-Bingen GmbH und der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten zum Thema Inklusion:

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten hat in Mainz-Hechtsheim das Grete-Kersten-Haus der Lebenshilfe Mainz-Bingen besucht. Dort leben 40 Menschen mit Beeinträchtigung. Weingarten hat der Lebenshilfe 500 Schutzmasken gespendet – darunter 250 FFP2-Masken.

Dietz schilderte die Herausforderungen, denen sich viele Träger der Sozial- und Gesundheitswirtschaft durch die Pandemie gegenüber gestellt sehen: höhere Kosten und geringere Einnahmen. Zudem mussten und müssen strenge Hygieneauflagen eingehalten werden: „Wir sind sehr stolz, dass sich keiner der insgesamt über 450 Menschen, die wir betreuen, mit dem Corona-Virus infiziert hat“, sagt Dietz.

Weingarten und Dietz waren sich einig, dass im Pflege- und Eingliederungshilfebereich grundsätzlich die Kosten eher steigen werden. Dabei müsse weiterhin als Ziel gelten: Die Selbstbestimmtheit der Menschen muss im Vordergrund stehen.

„Die Corona-Krise hat aufgezeigt, dass im Gesundheitswesen Rentabilität nicht das einzige ist, das zählen darf“, sagt Weingarten. Zwar gelte es, Kosten, wenn möglich, niedrig zu halten. „Unter dem Kostendruck darf aber die Qualität der Pflege nicht leiden. Das gelte besonders, wenn es darum gehe, die Selbstbestimmtheit von Menschen mit Beeinträchtigung zu garantieren.“

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Zuschüsse für Landkliniken

Gesundheitswesen nicht allein aus Sicht der Rentabilität sehen

Das Klinikum Idar-Oberstein und das Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim erhalten jeweils 400 000 Euro. Dieses Geld stammt aus einem Topf des Gemeinsamen Bundesausschusses. Damit werden Strukturnachteile bei Landkrankenhäusern ausgeglichen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Ich begrüße es, dass die beiden Krankenhäuser der Nahe-Region den Zuschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten. Dieser ist aber auch ein Zeichen dafür, dass es sich um Krankenhäuser einer strukturschwachen Region handelt. Die 400 000 Euro erhalten die Häuser, die eine schlechte Versorgungsdichte erreichen. Diese ergibt sich aus einem Quotienten, der aus Einwohnerzahl und Fallzahlen ermittelt wird.

Spätestens die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass wir das Gesundheitswesen nicht allein aus Sicht der Rentabilität sehen dürfen. Der Erhalt einer Struktur auf dem Land verbessert die medizinische Versorgung erheblich – gerade in Zeiten einer Krise. Deswegen ist es richtig, mit solchen Mitteln wie denen des Gemeinsamen Bundesausschusses ländliche Krankenhäuser zu unterstützen.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Ihm gehören die Spitzenverbände der Kassen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft an.

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Ausbildungsmarkt in Corona-Zeiten

Ausbildung lohnt sich

Die Suche nach Auszubildenden und Ausbildungsplätzen geht in die heiße Phase. Noch ist es unklar, ob Corona zu einer Delle in den Ausbildungszahlen führt. Ich appelliere dringend an die Betriebe an Nahe, Rhein und im Hunsrück, weiter so stark wie bisher oder – wenn möglich – noch stärker auszubilden.

Für ein verstärktes Engagement in Sachen Ausbildung spricht vieles: Die Betriebe werden in Zeiten des Fachkräftemangels dringend gut qualifizierte junge Menschen brauchen – spätestens wenn sich die Wirtschaft von der Corona-Krise erholt hat. Außerdem wäre es unfair, einer Generation von Schulabgängern wegen eines Virus den Start ins Berufsleben zu verbauen.

Zudem haben SPD und Union gemeinsam ein Papier geschnürt, das Unternehmen effektiv unterstützt, die ausbilden. Dazu gehört:

– Unternehmen, die weiterhin im gewohnten Maß ausbilden, erhalten eine Prämie von 2000 Euro für jeden Ausbildungsplatz.

– Unternehmen, die die Zahl an Ausbildungsplätzen erhöhen, erhalten ebenfalls die 2000 Euro Prämie. Für jeden zusätzlich entstehenden Ausbildungsplatz gibt es dann 3000 Euro Prämie.

– Unternehmen, die mindestens zu 50 Prozent in Kurzarbeit gegangen sind, aber ihre Auszubildenden weiterhin beschäftigen, erhalten drei Viertel der Brutto-Ausbildungsvergütung erstattet.

– Wer Auszubildende übernimmt, deren Betrieb in die Insolvenz gegangen ist, erhält eine Prämie von 3000 Euro.

– Auszubildende, deren Betrieb in die Insolvenz geht, können ihre Ausbildung in Auftrags- und Verbundsausbildung abschließen.

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Geschäftsreisen erleichtern

Geschäftsreisen von außerhalb der EU wieder zulassen / Besonders in der Edelsteinindustrie

Zum Thema Geschäftsreisen von außerhalb der Europäischen Union erklären der Regionalgeschäftsführer bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz, Jonas Klein und Jörg Lindemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der „Edelstein- und Diamantindustrie e.V.“ sowie der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Home Office und andere Möglichkeiten der Digitalisierung sind eine wichtige Ergänzung des Geschäftslebens. Aber sie können andere Instrumente nicht restlos ersetzen: Geschäftsreisen zum Beispiel. Viele Industriezweige sind auf den direkten Austausch der Partner angewiesen. Das gilt in besonders starkem Maß für die Edelsteinindustrie, die den Nahe-Wahlkreis stark prägt, den Weingarten im Bundestag vertritt.

Besonders die Edelsteinindustrie wird von den internationalen Reisebeschränkungen hart getroffen. Diese Branche ist stärker als andere auf den persönlichen, Vertrauen schaffenden Kontakt angewiesen. Denn die persönliche Begutachtung von Edelsteinen und Produkten ist in diesem Zweig prägend für die Arbeit.

„Wir brauchen Perspektiven für Geschäftsreisen in Drittstaaten und umgekehrt“, sagt Jonas Klein, Regionalgeschäftsführer bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz: „Lockerungen der inner- und außereuropäischen Einreisebeschränkungen müssen unter Einhaltung verbindlicher Hygienemaßnahmen zugig umgesetzt werden.“

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der „Edelstein- und Diamantindustrie e.V.“, Jörg Lindemann sagt: „Mittels länderspezifischer Gefährdungsanalysen müssen praxistaugliche Regelungen, das heißt Bedingungen für Geschäftsreisen, insbesondere in und aus außereuropäischen Drittstaaten, geschaffen werden, um wieder Umsätze mit internationalen Geschäftspartnern möglich zu machen.“

Weingarten hat daher Außenminister Heiko Maas und Innenminister Horst Seehofer angeschrieben mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass Geschäftsreisen von außerhalb der Europäischen Union zeitnah wieder möglich werden. Für viele Unternehmen würde das einen wichtigen Schritt zurück zu einer Normalisierung bedeuten – und somit ein Bewältigen der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ermöglichen.

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Einstieg des Bundes bei der CureVac AG

Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers wirft Fragen auf

Zu der Entscheidung der Bundesregierung, sich über die KfW an dem Unternehmen CureVac AG zu beteiligen, das mit einem Impfstoff gegen Corona in die klinischen Studien geht, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers, dass sich der Bund über die KfW an der CureVac AG beteiligen wird, wirft Fragen auf: Diese habe ich in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Thema gemacht. Vor allem:

– Nach welchen Kriterien und Maßstäben ist diese Entscheidung gefallen?

– Warum beteiligt sich der Bund ausschließlich an diesem Unternehmen und nicht an weiteren?

Denn CureVac ist nicht das einzige Unternehmen, das erfolgversprechende Schritte hin zu einem Covid-19-Impfstoff macht. Das Mainzer Unternehmen Biontech, das mit einer Niederlassung auch in Idar-Oberstein vertreten ist, ist beispielsweise in den Teststufen weiter, als die CureVac AG. Während diese erst in die klinischen Tests geht, hat Biontech für die Zeit um den anstehenden Monatswechsel Ergebnisse solcher Tests angekündigt. Die Europäische Union scheint auf die Ergebnisse zu vertrauen. Indirekt hat die EU dem Unternehmen einen Förderkredit von 100 Millionen Euro zukommen lassen, um im Falle der Genehmigung schnellst möglich und so umfangreich wie möglich in die Produktion des Impfstoffes gehen zu können.

Unter dem Gesichtspunkt der möglichst breiten Streuung erfolgversprechender Forschungen, aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sollte der Bund hier keine einseitigen Festlegungen treffen. Deswegen ist Transparenz in dieser Frage notwendig.

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Corona-App steht zur Verfügung

Neue Corona-App ist sicher und nützlich

Zur Einführung der Corona-Warn-App erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Die Corona-Warn-App ist ein wichtiges Instrument, um die Pandemie in den Griff zu kriegen und dabei gleichzeitig möglichst wenige Einschnitte ins private und gesellschaftliche Leben vollziehen zu müssen. Ich habe mir selbst die App heruntergeladen. Ich ermutige alle dazu, sich auch die App zu installieren. Die Bedienung ist einfach und nicht aufwendig.

Kontaktverfolgung wird ein wichtiges Instrument sein, sollte eine zweite oder dritte Welle der Pandemie ausbrechen. Sieht man auf die aktuellen Ereignisse in Peking, ist diese Gefahr real. Nichts spricht dafür, unsere Kontaktdaten in Gaststätten auf ein Stück Papier zu schreiben, aber gleichzeitig auf technische Möglichkeiten zu verzichten.

Dem Thema Datenschutz ist ein breiter Raum in der Entwicklung der App eingeräumt worden. Niemand muss etwas preisgeben, wenn er es nicht will. Im Ernstfall kann es aber Leben retten, wenn die Daten vorhanden sind.

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Hilfen für Reisebüros

Reisebüros wird in besonderer Weise geholfen

Zu den Auswirkungen der neuen Überbrückungshilfen der Bundesregierung für die von der Corona-Krise schwer getroffenen Reisebüros erklärt der Bundestags­abgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Den von der Corona-Krise hart getroffenen Reisebüros in Deutschland wird durch die neuen Überbrückungshilfen der Bundesregierung für mittelständische Betriebe in besonderer Weise geholfen: Sie können künftig die Provisionen, die sie aufgrund Corona bedingter Stornierungen zurück gezahlt haben, als Fixkosten geltend machen und bekommen sie anteilig erstattet. Eine ähnliche Sonderregelung gibt es für keine andere Branche. Zudem werden sie bei den Personalkosten entlastet.

Die mit 25 Milliarden Euro ausgestattete Überbrückungshilfe des Bundes für die mittelständische Wirtschaft ist Teil des Konjunkturprogrammes zur Wiederbelebung der Wirtschaft. Mittelständische Unternehmen können aus diesem Programm maximal 150.000 Euro für drei Monate erhalten. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. In Ausnahmefällen können diese Beträge auch überschritten werden.

Reisebüros können nach den jetzt veröffentlichten Eckpunkten der Bundesregierung zu dem Programm bei den förderfähigen Kosten nicht nur Mieten und Pachten oder Zinsaufwendungen bei den förderfähigen Fixkosten ansetzen, sondern auch Provisionen, die die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona bedingter Störungen zurückzahlen mussten. Kleine Reisebüros konnten wegen der zu stornierenden Reisen und vieler Kundenanfragen bislang oftmals kein Kurzarbeitergeld anmelden. Deswegen werden jetzt zusätzlich auch solche Personalaufwendungen, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten des Unternehmens gefördert. Diese Regelung gilt für alle mittelständischen Unternehmen.

Ich sehe in diesen neuen Regelungen eine deutliche Erleichterung für die Unternehmen, die unter einem fast völligen Zusammenbruch der Aufträge zu leiden hatten. Zusammen mit dem schon beschlossenen freiwilligen Gutschein-Fonds für die Umwandlung bereits bezahlter Reisen und den jetzt wieder anlaufenden Tourismus in Deutschland und der EU bieten sie eine gute Basis für das wirtschaftliche Überleben der mittelständischen Reisebüros.

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