Zu einer möglichen Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:
Der Deutsche Bundestag hat am 05. Dezember den Entwurf zu einer Neuregelung des Rechts auf einen Schwangerschaftsabbruch beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht herauszunehmen und bis zur zwölften Woche straffrei zu stellen.
Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten: „Ich halte es für richtig, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. Strafen können die Probleme von Frauen in Not nicht lösen. Gleichwohl unterstütze ich den Gesetzentwurf nicht. Zum einen halte ich das bisherige Beratungssystem für angemessen und sinnvoll. Frauen haben hier die Möglichkeit sich umfassend und mit Verständnis für ihre Situation vor einem Abbruch beraten zu lassen.“
Als Abgeordneter müsse er alle Aspekte dieses wichtigen Themas berücksichtigen, so der Wahlkreisabgeordnete für das Nahe-Land: „Ich bin als Abgeordneter auch dem ungeborenen Leben verpflichtet. Wer soll das Lebensrecht des ungeborenen Menschen schützen, wenn nicht wir Abgeordnete durch abgewogene politische Entscheidungen?“
Gleichzeitig begrüßt Weingarten eine umfassende Debatte zum Thema, jedoch nicht zu diesem Zeitpunkt: „Ausdrücklich halte ich es für richtig, das Verfahren um Schwangerschaftsabbrüche zu beleuchten, mit dem Ziel, die Kriminalisierung von Frauen dort herauszunehmen. Das muss aber in einem umfassenden Prozess geschehen, der unsere Gesellschaft in dieser wichtigen ethischen Frage nicht spaltet, sondern einen größtmöglichen Konsens herbeiführt. So war das in allen Abtreibungsdiskussion seit den siebziger Jahren. Das erscheint mir so kurz vor Ende einer Wahlperiode und in der sich anbahnenden Wahlkampfhektik nicht möglich.“