Zur Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zur Reaktivierung der
Hunsrückquerbahn erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:
Eine Förderung des Personenverkehrs auf der Hunsrückquerbahn zwischen Langenlonsheim und Hermeskeil nach einer Reaktivierung der Strecke aus Mitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist grundsätzlich möglich. Das hat der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Staatsekretär Enak Ferlemann, dem Bundestagsabgeordneten Joe Weingarten zugesagt. Voraussetzung ist, dass der Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit vorliegt. „Wie das aber genau berechnet werden soll, bleibt weiterhin offen“, bedauert Weingarten.
Weingarten hatte, auch im Namen der regionalen Landtagsabgeordneten Bettina Brück, Benedikt Oster und Markus Stein, das Bundesverkehrsministerium darum gebeten, die Rahmenbedingungen für zukünftige Nutzen-Kosten-Kalkulationen für eine Bundesförderung im Sinne des ländlichen Raumes offener zu gestalten, damit auch dort Personen- und Güterverkehr wieder verstärkt möglich wird. In seiner Antwort konnte das Bundesverkehrsministerium dazu noch keine klare Aussage treffen: „Das dazu gehörige Berechnungsverfahren zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit wird gegenwärtig weiterentwickelt und fortgeschrieben“, heißt es in der Stellungnahme an den Bundestagsabgeordneten.
Weingarten bedauert, dass in diesem Punkt weiter Unklarheit herrscht: „Aber das Bundesverkehrsministerium weist in seiner Stellungnahme zumindest ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierungsregelungen mittlerweile auch außerhalb von Verdichtungsräumen eine gute Basis für den Einsatz von Bundesmitteln geben und zeigt die dazu notwendigen nächsten Schritte auf.“
Grundsätzliche Voraussetzung für die Reaktivierung einer Schienenstrecke sei nach Aussage des Verkehrsministeriums, dass für diese Strecke ein verkehrlicher Bedarf nachgewiesen werde. Für die Hunsrückquerbahn sei dafür der Beleg, dass eine langfristige Bestellung von Schienenpersonennahverkehr durch den in Rheinland-Pfalz dafür zuständigen Träger, im Fall der Hunsrückquerbahn den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, erfolge.
Sofern das Land diesen Schritt gehe, sei eine anteilige Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) möglich. „Da ohne eine Förderung nach dem GVFG ein regelmäßiger Personenverkehr auf der Hunsrückquerbahn kaum möglich sein wird, sollten die im Zweckverband vertretenen Landkreise dort eine entsprechende Diskussion anstoßen, fordert Weingarten: „Aus Klimaschutz- und Verkehrsgründen wäre das eine vernünftige Maßnahme.“
Der Bundestagsabgeordnete fordert auch alle Beteiligten dazu auf, die notwendigen Schritte zu einem regelmäßigen Personenverkehr von der aktuellen Diskussion um die Rahmenbedingungen des Güterverkehrs auf der Hunsrückquerbahn durch WRS zu trennen: „Beides dient der Reaktivierung, aber das sind zwei verschiedene Prozesse.“