Weingarten zeigt sich enttäuscht von ablehnender Haltung des Bundes-innenministeriums zur Änderung der Zählweise bei Bundestagswahlen

Zur Antwort des Bundesinnenministeriums auf seine Bitte, Briefwahlstimmen bei kommenden Bundestagswahlen gemeinsam mit den Stimmen der Urnenwahl auszuzählen, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete zeigt sich enttäuscht über die Antwort aus dem Bundesinnenministerium (BMI) auf seine Bitte, sich dafür zu verwenden, Briefwahl- und Urnenstimmen künftig gemeinsam auszuzählen.

Weingarten hatte sich bei Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dafür stark gemacht, weil die bundesrechtlichen Vorgaben bei der Auszählung der Ergebnisse der Bundestagswahl in Rheinland-Pfalz vielfach für Unmut gesorgt hatten. Durch die Einrichtung von Briefwahlstimmbezirken sei für die allermeisten Ortsgemeinden nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt worden, erläutert der Abgeordnete.

„Da es signifikant unterschiedliches Wahlverhalten zwischen Brief- und Urnenwählern gibt, hat die Auszählung zu teils massiv verzerrter Ergebnisdarstellung geführt – den Unmut darüber kann ich verstehen.“, so Weingarten weiter.

Das Bundesinnenministerium habe nun lediglich darauf verwiesen, das Anliegen in eine der nächsten Bund-Länder-Besprechungen zur Fortentwicklung des Bundeswahlrechts zu geben.

„Dort allerdings“, so der Abgeordnete weiter, „ist das Anliegen des Landes Rheinland-Pfalz bekannt, sodass aus dieser Arbeitsgruppe keine Impulse des Bundes, die gewünschte Änderung zu vollziehen, zu erwarten sind“, bedauert Weingarten die Antwort des BMI.

Da nicht davon auszugehen sei, dass bei nächsten Wahlen bedeutend viel Menschen weniger per Briefwahl wählen werden, dürfe das Thema nicht von der Tagesordnung verschwinden, befindet Weingarten weiter: „Ich werde mich daher in dieser Legislaturperiode dafür einsetzen, dass entsprechende Änderungen des Bundeswahlgesetzes aus dem Bundestag heraus angegangen werden.“

0 Kommentare

Fälschung von Impfdokumenten sollte zur Straftat werden

Zur notwendigen Strafbarkeit der Fälschung von Impfdokumenten erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat sich dafür ausgesprochen, dass die Fälschung von Impfdokumenten künftig als Straftat eingeordnet wird. „Das Strafgesetzbuch sollte entsprechend geändert werden, um dieses Delikt künftig strafbar zu machen,“ fordert der Wahlkreisabgeordnete für das Naheland: „Wer beispielsweise in Apotheken einen gefälschten Impfausausweis vorlegt, um sich so einen digitalen Impf­nachweis zu erschleichen, gefährdet absichtlich das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen. Das sollte bestraft werden“, betont Weingarten.

Bislang ist die Vorlage gefälschter Impfnachweise nur strafbar, wenn sie gegenüber einer Behörde oder einer Versicherung erfolgt – als Urkundenfälschung. „Das reicht nicht aus“, erklärt Weingarten. „Angesichts von rund 45 Millionen Impfpässen die den Apotheken bislang schon zur Digitalisierung vorgelegt wurden, müssten sowohl die Apotheken­mitarbeiter als auch spätere Kontrolleure des digitalen Ausweises darauf vertrauen können, dass die darin gemachten Angaben stimmen. „Und wenn nicht, muss das deutlich bestraft werden.“ Dies sei umso wichtiger, als die „2G-Regeln“, also der Zutritt zu Veranstaltungen, Geschäften oder Restaurants nur für Geimpfte und Genesene, immer weiter zunehmen werde – „zu Recht“, wie der SPD-Abgeordnete betont. „Nur durch einen umfassenden Impfschutz können wir die Pandemie im kommenden Winter bekämpfen. „Wer das durch gefälschte Impfunterlagen umgehen will, muss wissen, dass er hart, etwa durch eine Gefängnisstrafe, bestraft werden kann.“

Weingarten ruft dazu auf, die dazu notwendige Änderung des Strafgesetzbuches im Konsens vorzunehmen, sobald die neue Bundesregierung im Amt ist: „Das Thema eignet sich nicht für parteipolitische Schnellschüsse. Es muss rechtssicher umgesetzt werden. Denn es wäre fatal, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung vor den Gerichten keinen Bestand hätte.“

0 Kommentare