Übersicht der Angebote zur wirtschaftlichen Unterstützung bei Folgen der Corona-Krise
Die Corona-Krise trifft viele Wirtschaftstreibende – vom Solo-Selbstständigen über das mittelständische Unternehmen bis hin zum Konzern. Die Bundesregierung hat früh die Probleme erkannt und Finanzministerium und Wirtschaftsministerium haben ein Paket geschürt mit Maßnahmen, mit denen Unternehmern geholfen werden. Dies sind komplex. Das kann bei einer komplexen Aufgabe auch gar nicht anders sein.
Das Wirtschaftsministerium hat daher nun eine übersichtliche Internetseite installiert. Hier findet Ihr, hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare. Häufig gestellte Fragen werden beantwortet und wer sich trotzdem immer noch nicht zurecht findet, der kann sich an die Hotline wenden, deren Nummer ebenfalls auf der Seite zu finden ist.
Infolge der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus kommt es zunehmen in vielen Branchen wie zum Beispiel dem Messebau und der Touristik-Branche sowie insbesondere dem Hotelgewerbe z erheblichen Ertragseinbußen. Gleiches gilt für Unternehmer, deren Lieferkette unterbrochen ist. Doch es gibt Hilfe.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie auf Grundlage der gleich lautenden Erlasse der Länder unterstützt das Land Rheinland-Pfalz von der Corona-Krise unmittelbar betroffene Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bis zum 31. Dezember 2020 durch folgende steuerliche Maßnahmen:
die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat zum 1. April das Landesprogramm Corona Soforthilfe Kredit RLP (604) aus dem Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz einführen. Der Kredit wird mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % für die Hausbanken ausgereicht.
Da mich viele Nachfragen erreicht haben, habe ich als Service die entsprechenden Anträge hier eingestellt.
Hier geht es zu den Anträgen der ISB und zu den notwendigen Formularen und zu weiterführenden Informationen, wie die Anträge ausgefüllt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt derzeit Projekte in Bad Kreuznach mit 1,8 Millionen Euro. Davon profitieren unter anderem die Caritas und das „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen“.
Folgende Projekte unterstützt das Haus von Bundesminister Hubertus Heil derzeit:
– Die Kreisverwaltung erhält bis Ende 2021 insgesamt rund 867 000 Euro, um regionale Modellprojekte zu erproben.
– Das Jobcenter Bad Kreuznach erhält bis Ende Juni insgesamt rund 540 000 Euro für das ESF-Bundesprogramm. Mit diesem Projekt des Bundes wird die Langzeitarbeitslosigkeit reduziert.
– Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen erhält bis Ende des Jahres 282 000 Euro für das EUTB-Programm. Dieses Geld wird genutzt, um Menschen beraten zu können mit dem Ziel, Teilhabe zu ermöglichen.
– Der Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe erhält rund 127 000 Euro. Ebenfalls für das EUTB-Programm.
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hilft in Bad Kreuznach an wichtigen Stellen“, sagt Joe Weingarten. Es trägt so dazu bei, Probleme zu lösen. Sei es die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt oder das Fördern von Teilhabe. „So betreibt das Ministerium lösungsorientierte Politik.“