Liebe Genossinnen und Genossen,

den heutigen Bericht aus Berlin möchte ich zunächst dafür nutzen, um über einige wichtige Beschlüsse des Deutschen Bundestags aus der vergangenen Sitzungswoche zu berichten.

Lieferkettengesetz

Nach langem Widerstand der Unionsfraktion ist es uns in der vergangenen Woche gelungen, das lang diskutierte und wichtige Lieferkettengesetz zu beschließen. Künftig müssen in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird, und wenn ja, wirksame Mittel ergreifen, um diese abzustellen. Das gilt ab dem Jahr 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 schon für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Ich halte das für sehr vernünftig: Wir können nicht, sei es zum Beispiel bei Modeartikeln, Produkte hier zu hohen Preisen verkaufen lassen und die Menschen dort, wo diese Artikel hergestellt werden, unter unwürdigen Bedingungen arbeiten lassen. Oder, wie Hubertus Heil in der Bundestagsdebatte dazu gesagt hat: „Wohlstand und Anstand dürfen kein Gegensatz sein.“  Natürlich wird dieses Gesetz alleine nicht die Probleme der Dritten Welt lösen, aber es sorgt für ein Stück mehr Gerechtigkeit und wird für viele andere Länder ein Vorbild sein.

Verfassungsschutzrecht

In der vergangenen Woche haben wir nach ebenso intensiven Beratungen Anpassungen im Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Sie beinhalten mehr Befugnisse bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation. Damit können unsere Schutzbehörden bei den zunehmenden rechtsextremistischen (aber auch bei linksextremistischen) Straftaten besser im Vorfeld eingreifen und die verschlüsselte Kommunikation potentieller Straftäter im Internet mitlesen. Ich weiß, dass es dazu auch Kritik gibt. Aber ich bin überzeugt davon, dass wir im digitalen Zeitalter mehr Mittel brauchen, um schwere Bedrohungen für unseren Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung frühzeitig zu erkennen und möglichst abzuwehren.

Die Bedrohungen durch den Rechtsextremismus, bis hin zu Mordaufrufen und Morden an Politikern, islamistischer Terrorismus, aber – gerade in den Großstädten – auch linksextremistische Bedrohungen ziehen sich zunehmend in verschlüsselte Chatgruppen zurück, um ihr demokratiefeindliches Gedankengut auszutauschen potentiell staatsgefährdende Straftaten vorzubereiten. Diesen schweren Bedrohungen mit zeitgemäßen, effektiven Mitteln gegenüber zu treten, halte ich für unerlässlich.

Wahlkreisförderung

Auch aus dem Wahlkreis gibt es erfreuliches zu berichten. Zunächst freue ich mich, dass ich in Berlin wieder Geld aus den Töpfen eines Förderprogramms in die Region holen konnte, diesmal aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“: So fördert der Bund im Rahmen dieses Programms die grundsätzliche Neugestaltung des Friedhofs in Laubenheim (Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg) mit 455.958 Euro. Neben der derzeitigen Nutzung als Friedhof können in Zukunft freiwerdende Grabflächen und nicht mehr benötigte versiegelte Flächen in offene Wiesen mit klimaangepassten Pflanzen umgewandelt werden: Ein guter Beitrag zum Klimaschutz.

Ebenso freue ich mich über die Förderung in Höhe von 434.168 ? des Projekts „Forscherhof“ der Burg-Grundschule in Ulmen im Landkreis Cochem-Zell in meinem Betreuungswahlkreis.

Wald-Klimaprämie

Ein weiteres Thema, das mich diese Woche beschäftigt hat, ist das Thema der Wald-Klimaprämie. Der Rat der Stadt Idar-Oberstein hat einen Beschluss zur Einführung einer Wald-Klimaprämie gefasst. Ich unterstütze das nachdrücklich, weil die Wiederaufforstung der kommunalen Wälder angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise zwingend notwendig ist. Unsere Wälder bieten Klimaschutz, Biodiversität, nachhaltige Rohstoffe, Erholung und Wertschöpfung in unserem ländlichen Raum. Deswegen hilft es auch nicht, einmalig mit der Gießkanne über die Waldprämie Geld zu verteilen, ich bin überzeugt: Wir brauchen eine dauerhafte Unterstützungszahlung aus den Mitteln der CO²-Abgabe.

Daher freue ich mich, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung aufgefordert hat, die ökologischen Leistungen des Waldes zu honorieren und ein Modell zu entwickeln, wie die ökologischen Leistungen des Walds auf wissenschaftlicher Grundlage bewertet werden und den Waldbesitzern honoriert werden können.

Transparenzregister

In den letzten Wochen sind viele Vereine mit ihren Sorgen bezüglich des Transparenzregisters an mich herangetreten. Der SPD Bundestagsfraktion und mir ganz persönlich sind die Interessen der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist mir im Kontext des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz besonders wichtig, Vereine und Stiftungen nicht unnötig zusätzlich zu belasten. Mit großer Unterstützung unseres Finanzministers Olaf Scholz haben wir in dieser Sitzungswoche Änderungen beschlossen, die dem Rechnung tragen. In Kürze bedeutet das:

  • Keine aufwendige Eintragung in das Transparenzregister für Vereine notwendig, die Eintragung erfolgt automatisch.
  • Ab 2024 ist kein Antrag für die Gebührenbefreiung mehr notwendig.
  • Für die notwendige Übergangszeit (2021-2023) reduzieren wir den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum: Es ist nur noch ein einmaliger vereinfachter Antrag notwendig.

Falls Ihr dazu oder zu anderen Beschlüssen Fragen habt, die über das hier Erläuterte hinausgehen, wendet Euch jederzeit gern an mich.

Nun aber wünsche ich Euch erst einmal schöne, sommerliche Tage und hoffe, Ihr genießt die Zeit neuer alter Freiheiten im Kreise eurer Lieben.

Herzliche Grüße!

Euer Joe