Corona-Hilfen im Überblick

Übersicht der Angebote zur wirtschaftlichen Unterstützung bei Folgen der Corona-Krise

Die Corona-Krise trifft viele Wirtschaftstreibende – vom Solo-Selbstständigen über das mittelständische Unternehmen bis hin zum Konzern. Die Bundesregierung hat früh die Probleme erkannt und Finanzministerium und Wirtschaftsministerium haben ein Paket geschürt mit Maßnahmen, mit denen Unternehmern geholfen werden. Dies sind komplex. Das kann bei einer komplexen Aufgabe auch gar nicht anders sein.

Das Wirtschaftsministerium hat daher nun eine übersichtliche Internetseite installiert. Hier findet Ihr, hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare. Häufig gestellte Fragen werden beantwortet und wer sich trotzdem immer noch nicht zurecht findet, der kann sich an die Hotline wenden, deren Nummer ebenfalls auf der Seite zu finden ist.

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Steuerliche Hilfen für Corona Betroffene

Infolge der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus kommt es zunehmen in vielen Branchen wie zum Beispiel dem Messebau und der Touristik-Branche sowie insbesondere dem Hotelgewerbe z erheblichen Ertragseinbußen. Gleiches gilt für Unternehmer, deren Lieferkette unterbrochen ist. Doch es gibt Hilfe.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie auf Grundlage der gleich lautenden Erlasse der Länder unterstützt das Land Rheinland-Pfalz von der Corona-Krise unmittelbar betroffene Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bis zum 31. Dezember 2020 durch folgende steuerliche Maßnahmen:

Hier geht es zum Merkblatt:

Merkblatt_Steuerliche_Maßnahmen_zur_Berücksichtigung_der_Auswirkungen_des_Coronavirus_(Stand_01.04.2020) (1)

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Corona Soforthilfen

Antragsformulare zum ISB-Förderprogramm

die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat zum 1. April das Landesprogramm Corona Soforthilfe Kredit RLP (604) aus dem Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz einführen. Der Kredit wird mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % für die Hausbanken ausgereicht.

Da mich viele Nachfragen erreicht haben, habe ich als Service die entsprechenden Anträge hier eingestellt.

Hier geht es zu den Anträgen der ISB und zu den notwendigen Formularen und zu weiterführenden Informationen, wie die Anträge ausgefüllt werden.

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Investitionen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bad Kreuznach

Lösungsorientierte Politik

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt derzeit Projekte in Bad Kreuznach mit 1,8 Millionen Euro. Davon profitieren unter anderem die Caritas und das „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen“.

Folgende Projekte unterstützt das Haus von Bundesminister Hubertus Heil derzeit:

– Die Kreisverwaltung erhält bis Ende 2021 insgesamt rund 867 000 Euro, um regionale Modellprojekte zu erproben.

– Das Jobcenter Bad Kreuznach erhält bis Ende Juni insgesamt rund 540 000 Euro für das ESF-Bundesprogramm. Mit diesem Projekt des Bundes wird die Langzeitarbeitslosigkeit reduziert.

– Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen erhält bis Ende des Jahres 282 000 Euro für das EUTB-Programm. Dieses Geld wird genutzt, um Menschen beraten zu können mit dem Ziel, Teilhabe zu ermöglichen.

– Der Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe erhält rund 127 000 Euro. Ebenfalls für das EUTB-Programm.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hilft in Bad Kreuznach an wichtigen Stellen“, sagt Joe Weingarten. Es trägt so dazu bei, Probleme zu lösen. Sei es die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt oder das Fördern von Teilhabe. „So betreibt das Ministerium lösungsorientierte Politik.“

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Gemeinsame Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung: Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ist notwendig

Zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erklären die DGB-Vorsitzen­den der Kreise Bad Kreuznach und Birkenfeld, Michael Simon und Stefan Worst, der SPD-Kreisvorsitzende in Bad Kreuznach, Staatssekretär Dr. Denis Alt, der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete in Birkenfeld, Hans-Jürgen Noss, der Landtagsabgeordnete Markus Stein und der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

 

Die Entscheidung des Bundestages, rückwirkend zum 1. März 2020 den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Mit dieser Entscheidung wird für wahrscheinlich mehr als zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entlassung verhindert und eine Fortführung der Beschäftigung nach dem Ende der Krise ermöglicht.

Zugleich hat das beherzte Handeln von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für die Unternehmen eine schnelle und tragfähige Entlastung geschaffen, die ihnen in diesem Moment hoher Unsicherheit Berechenbarkeit und Stabilität gibt.

Mit diesem richtigen Schritt verschärfen die eingeschränkten Zahlungen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit aber die finanzielle Lage vieler Haushalte und Familien. Die Zahlung von 60 % des letzten Nettogehaltes (mit Kindern 67 %) schränkt sie erheblich ein. Denn Mieten, Lebensmittel und sonstige Lebensunterhaltskosten bleiben ja unverändert hoch.

Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die Unternehmen der Nahe-Region, die Zahlungen an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit hinaus mindestens auf 80 % aufzustocken. Gegenwärtig sind solche Zahlungen nur dort verpflichtend, wo es entsprechende tarifvertragliche Regelungen gibt, wie zuletzt beim Tarifabschluss in der Metallindustrie. Das zeigt die hohe Bedeutung, die Tarifverträge für die soziale Absicherung der Beschäftigten haben. Solche Tarifverträge zur Absicherung in wirtschaftlichen Krisenzeiten sollten nach unserer Auffassung flächendeckend abgeschlossen werden.

Dort, wo das bislang noch nicht der Fall ist, bleiben solche Aufstockungen freiwillige Leistungen der Unternehmen. Wir appellieren an die Unternehmensleitungen, in dieser krisenhaften Situation für viele ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, solche Aufstockungen freiwillig vorzunehmen. Die Erstattung der Sozialversicherungskosten für ausgefallene Arbeitsstunden durch die Bundesanstalt für Arbeit gibt ihnen hierzu Handlungsspielräume, die sie an die Betroffenen und ihre Familien weiter geben sollten.

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Krankenhäuser in Corona-Krise

Moratorium gefordert: Im Moment kann nicht über Krankenhaus-Schließungen diskutiert werden

Die Pläne der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die Zusammenarbeit der Krankenhäuser im Land zu koordinieren und zu konzentrieren, begrüße ich ausdrücklich. Die Corona-Krise führt uns eindrücklich vor Augen, dass Krankenhäuser deutlich mehr sind als ein Wirtschaftsunternehmen, das auf Gewinne zielt. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Grundversorgung.

Daher fordere ich ein Moratorium. Derzeit müssen alle Diskussionen über mögliche Krankenhausschließungen ausgeschlossen werden. Falls Häuser im Zusammenhang mit der Krise in finanzielle Engpässe kommen, müssen Wege gefunden werden, ihnen durch diese hindurch zu helfen. Das kann über eine veränderte Vergütung durch die Krankenkassen geschehen oder durch direkte staatliche Hilfen.

In Kirn haben wir als Politik zusammen mit der Bürgerinitiative „Rettet das Kirner Krankenhaus“ erlebt, was es heißt, wenn ein Krankenhaus in die Diskussion gerät, weil seine Finanzierung wackelt. Und das, obwohl das Krankenhaus eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt und schlicht gebraucht wird, weil es ein wichtiger Teil der Grundversorgung ist.

Der Erhalt der medizinischen Infrastruktur muss auf absehbare Zeit zu einem der obersten staatlichen Ziele erklärt werden. Mindestens bis die Corona-Krise überwunden ist, muss die Diskussion um die Schließung des Kirner Krankenhauses und anderer Krankenhäuser enden.

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Schließung von Raststätten

Schnelle Hilfe für Tank- und Raststättenbetreiber notwendig

Wir müssen in der Corona-Krise alles erhalten, was für die Grundversorgung der Menschen systemrelevant ist. Dazu gehört die Versorgung mit Waren, die zu einem großen und nicht verzichtbaren Teil über LKW erfolgt. Doch die Fernfahrerinnen und Fernfahrer sind auf besondere Weise – von der medizinisch notwendigen – vorläufigen Schließung der Gastronomie betroffen.

Mit der angeordneten Schließung der Raststättengastronomie, sind, je nach räumlicher Situation, schon jetzt auch Toiletten und Sanitäranlagen betroffen. In vielen anderen Fällen droht in kurzer Zeit eine Schließung der kompletten Tankstelle, weil das Offenhalten für den Betreiber wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist, da mit der Gastronomie einer der Haupterlöse wegfällt. Würden aber, etwa an den Bundesautobahnen, die Tankstellen geschlossen, ist unsere Lieferinfrastruktur bedroht.

In (Telefon-)Gesprächen haben mir Betroffene die Situation geschildert. Das politisch beschlossene Paket an staatlichen Kredithilfen wird an dieser Stelle nicht ausreichen. Denn die Kredite müssen zurückgezahlt werden, auch wenn mittelfristig die Einnahmen eingeschränkt sind. Die Betreiber brauchen direkte, unbürokratische Hilfen durch Direktzahlungen, um die Öffnung von Tankstellen, Toiletten und Sanitäranlagen sicherstellen zu können.

Aus diesem Grund habe ich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Landesverkehrsminister Dr. Volker Wissing heute angeschrieben. Ich bitte beide, sich für entsprechende direkte Hilfen an die Tank- und Raststättenbetreiber einzusetzen, damit diese für die Grundversorgung wichtige Einrichtungen geöffnet bleiben können.

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Brief an Wirtschaftsminister Volker Wissing

Kreditverfahren müssen vereinfacht werden

Die Corona-Krise stellt uns als Gesellschaft vor die größten Herausforderungen seit dem Zweiten Weltkrieg. Um die Krise zu überstehen und auch das Zusammenleben für die Zeit danach zu verbessern, ist es notwendig, den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesministerien für Finanzen und Arbeit einen Sonderfonds für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer auferlegt hat.

Darüber hinaus bedarf es einer Vereinfachung der Kreditvergaben. Diese werden meist über die Hausbanken vermittelt. Doch nach meinem Eindruck ist die Notwendigkeit, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen bei den Banken noch nicht angekommen.

Ich habe daher den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Volker Wissing angeschrieben mit der Bitte, er möge mit den privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken ins Gespräch treten, um für solche Vereinfachungen zu werben. Die Finanzkrise von 2008 hat gezeigt, dass es dauert, bis die Banken solche Vereinfachungen verinnerlichen und umsetzen.

Ich selbst bin in Gesprächen mit den Vertretern der Unterhaltungsbranche, in der besonders oft kleinteilige unternehmerische Strukturen vorherrschen. Aus diesen Gesprächen habe ich unter anderem erfahren, welche Unterlagen die Banken derzeit verlangen, um Kreditverlängerungen zu gewähren: Unter anderem eine „Liquiditätsplanung, mindestens für 2020 auf monatlicher Basis, besser für 12 Monate rollierend auf monatlicher Basis“.

Auch soll das betroffene Unternehmen kalkulieren, wie sich die Corona-Krise bis zum Ende des Halbjahres auf die Geschäftsentwicklung auswirkt. Solche Kalkulationen sind im Augenblick nicht seriös zu ermitteln. Niemand ist derzeit in der Lage, Umfang und Dauer der Krise vorherzusagen – und entsprechend auch nicht die Folgen. Das sollten wir daher erst recht nicht von kleinst- und mittelständischen Unternehmern verlangen.

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In eigener Sache

Alle verzichtbaren Termine vorläufig abgesagt

Die Corona-Pandemie stellt die gesamte Welt vor große Herausforderungen. Das gilt auch für Europa, Deutschland und Rheinland-Pfalz. Wir alle sind gefordert, in dieser Krise das beizutragen, was wir beitragen können – und sei es Verzicht.

Ich habe daher vorerst alle verzichtbaren Termine mit größeren Ansammlungen abgesagt. Wir werden sie nach überstandener Corona-Krise nachholen. Derzeit nehme ich nur öffentliche Termine mit größeren Ansammlungen wahr, wenn diese der Überwindung der Corona-Krise oder anderen dringenden Aufgaben dienen.

Möglichkeiten des Home Offices haben mein Büro und ich bereits vor der Krise wahrgenommen. Wir werden diese nun entsprechend ausbauen.

Der Corona-Virus verbreitet sich exponentiell. Das heißt, die Verbreitung steigt nicht allmählich, sondern sprunghaft an. Diese Kurve müssen wir abflachen, um dem Gesundheitswesen die Chance zu geben, die Krise zu meistern. Wir werden daher in nächster Zeit alle Opfer bringen müssen, um die Kurve zu mindern. Das ist gelebte Solidarität gegenüber den besonders gefährdeten Gruppen: den Kindern, den Älteren und den gesundheitlich Angeschlagenen.

Bei allen Menschen, die in der Blaulicht-Familie, im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen oder in Versorgung leistenden Unternehmen helfen, die Krise zu überwinden, meist mit Engagement, das weit über Dienstpflichten hinausgeht, möchte ich mich herzlich bedanken.

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Bundestag stimmt für erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld-Reform setzt Kernforderungen der SPD um

Die Entscheidung des Bundestages, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Die Erarbeitung des Gesetzes und das einstimmige Abstimmungsergebnis binnen einer Woche zeigen, dass Bundesregierung und Bundestag handlungsfähig sind und sich den Herausforderungen der Krise stellen.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der Beschluss eine konkrete Hilfe. Mehr als 3,3 Milliarden Euro werden dafür bis 2024 aus dem Bundeshaushalt und aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellt. 2020 werden es 49 Millionen Euro von Seiten des Bundes und 122 Millionen Euro von der BA sein. Die Beträge steigen bis 2024 auf 276 Millionen Euro Bundesmittel und 632 Millionen Euro von der Bundesagentur an.

Konkret werden die Möglichkeiten für die Weiterbildung gestärkt und höhere Zuschüsse gezahlt, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes einer Anpassung der beruflichen Kompetenzen bedarf. Dazu werden auch die Antrags- und Bewilligungs­verfahren verschlankt und die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer ­ Transfergesellschaft ver­ein­facht. Für Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förde­rung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen, unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation, gefördert werden. Und, was für die Beschäftigten von besonderer Bedeutung ist, die Bundesregierung erhält befristet bis Ende 2021 die Möglichkeit, den Zugang zu Kurzarbeitergeld insgesamt zu erleichtern, auch Leiharbeitnehmer/innen den Kurzarbeitergeld zu geben und die Betriebe zu entlasten. Damit werden langjährige Forderungen der SPD umgesetzt.

Grundsätzlich benötigen wir in der Corona-Krise Schritte, die dazu beitragen, dass an sich gesunde Unternehmen die Krise überstehen und danach zu alter Stärke zurück finden können. Das gilt vor allem für Branchen mit einer traditionell niedrigen Kapitaldecke. Den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, ist ein richtiger erster Schritt. Weitere Schritte, vor allem im Hinblick auf die Stärkung der Liquidität der Unternehmen, werden aber folgen müssen. Dazu brauchen wir Konzepte und Entschlossenheit, um den Branchen zu helfen, die unmittelbar von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind: zum Beispiel die Reisebranche, die Veranstaltungsbranche, die Kulturszene, die Schausteller, Messebauer oder die Gastronomie.

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