Kurzarbeitergeld-Reform setzt Kernforderungen der SPD um
Die Entscheidung des Bundestages, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Die Erarbeitung des Gesetzes und das einstimmige Abstimmungsergebnis binnen einer Woche zeigen, dass Bundesregierung und Bundestag handlungsfähig sind und sich den Herausforderungen der Krise stellen.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der Beschluss eine konkrete Hilfe. Mehr als 3,3 Milliarden Euro werden dafür bis 2024 aus dem Bundeshaushalt und aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellt. 2020 werden es 49 Millionen Euro von Seiten des Bundes und 122 Millionen Euro von der BA sein. Die Beträge steigen bis 2024 auf 276 Millionen Euro Bundesmittel und 632 Millionen Euro von der Bundesagentur an.
Konkret werden die Möglichkeiten für die Weiterbildung gestärkt und höhere Zuschüsse gezahlt, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes einer Anpassung der beruflichen Kompetenzen bedarf. Dazu werden auch die Antrags- und Bewilligungsverfahren verschlankt und die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft vereinfacht. Für Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen, unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation, gefördert werden. Und, was für die Beschäftigten von besonderer Bedeutung ist, die Bundesregierung erhält befristet bis Ende 2021 die Möglichkeit, den Zugang zu Kurzarbeitergeld insgesamt zu erleichtern, auch Leiharbeitnehmer/innen den Kurzarbeitergeld zu geben und die Betriebe zu entlasten. Damit werden langjährige Forderungen der SPD umgesetzt.
Grundsätzlich benötigen wir in der Corona-Krise Schritte, die dazu beitragen, dass an sich gesunde Unternehmen die Krise überstehen und danach zu alter Stärke zurück finden können. Das gilt vor allem für Branchen mit einer traditionell niedrigen Kapitaldecke. Den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, ist ein richtiger erster Schritt. Weitere Schritte, vor allem im Hinblick auf die Stärkung der Liquidität der Unternehmen, werden aber folgen müssen. Dazu brauchen wir Konzepte und Entschlossenheit, um den Branchen zu helfen, die unmittelbar von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind: zum Beispiel die Reisebranche, die Veranstaltungsbranche, die Kulturszene, die Schausteller, Messebauer oder die Gastronomie.