Schnelle Hilfe für Tank- und Raststättenbetreiber notwendig
Wir müssen in der Corona-Krise alles erhalten, was für die Grundversorgung der Menschen systemrelevant ist. Dazu gehört die Versorgung mit Waren, die zu einem großen und nicht verzichtbaren Teil über LKW erfolgt. Doch die Fernfahrerinnen und Fernfahrer sind auf besondere Weise – von der medizinisch notwendigen – vorläufigen Schließung der Gastronomie betroffen.
Mit der angeordneten Schließung der Raststättengastronomie, sind, je nach räumlicher Situation, schon jetzt auch Toiletten und Sanitäranlagen betroffen. In vielen anderen Fällen droht in kurzer Zeit eine Schließung der kompletten Tankstelle, weil das Offenhalten für den Betreiber wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist, da mit der Gastronomie einer der Haupterlöse wegfällt. Würden aber, etwa an den Bundesautobahnen, die Tankstellen geschlossen, ist unsere Lieferinfrastruktur bedroht.
In (Telefon-)Gesprächen haben mir Betroffene die Situation geschildert. Das politisch beschlossene Paket an staatlichen Kredithilfen wird an dieser Stelle nicht ausreichen. Denn die Kredite müssen zurückgezahlt werden, auch wenn mittelfristig die Einnahmen eingeschränkt sind. Die Betreiber brauchen direkte, unbürokratische Hilfen durch Direktzahlungen, um die Öffnung von Tankstellen, Toiletten und Sanitäranlagen sicherstellen zu können.
Aus diesem Grund habe ich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Landesverkehrsminister Dr. Volker Wissing heute angeschrieben. Ich bitte beide, sich für entsprechende direkte Hilfen an die Tank- und Raststättenbetreiber einzusetzen, damit diese für die Grundversorgung wichtige Einrichtungen geöffnet bleiben können.