Reisebüros wird in besonderer Weise geholfen

Zu den Auswirkungen der neuen Überbrückungshilfen der Bundesregierung für die von der Corona-Krise schwer getroffenen Reisebüros erklärt der Bundestags­abgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Den von der Corona-Krise hart getroffenen Reisebüros in Deutschland wird durch die neuen Überbrückungshilfen der Bundesregierung für mittelständische Betriebe in besonderer Weise geholfen: Sie können künftig die Provisionen, die sie aufgrund Corona bedingter Stornierungen zurück gezahlt haben, als Fixkosten geltend machen und bekommen sie anteilig erstattet. Eine ähnliche Sonderregelung gibt es für keine andere Branche. Zudem werden sie bei den Personalkosten entlastet.

Die mit 25 Milliarden Euro ausgestattete Überbrückungshilfe des Bundes für die mittelständische Wirtschaft ist Teil des Konjunkturprogrammes zur Wiederbelebung der Wirtschaft. Mittelständische Unternehmen können aus diesem Programm maximal 150.000 Euro für drei Monate erhalten. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. In Ausnahmefällen können diese Beträge auch überschritten werden.

Reisebüros können nach den jetzt veröffentlichten Eckpunkten der Bundesregierung zu dem Programm bei den förderfähigen Kosten nicht nur Mieten und Pachten oder Zinsaufwendungen bei den förderfähigen Fixkosten ansetzen, sondern auch Provisionen, die die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona bedingter Störungen zurückzahlen mussten. Kleine Reisebüros konnten wegen der zu stornierenden Reisen und vieler Kundenanfragen bislang oftmals kein Kurzarbeitergeld anmelden. Deswegen werden jetzt zusätzlich auch solche Personalaufwendungen, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten des Unternehmens gefördert. Diese Regelung gilt für alle mittelständischen Unternehmen.

Ich sehe in diesen neuen Regelungen eine deutliche Erleichterung für die Unternehmen, die unter einem fast völligen Zusammenbruch der Aufträge zu leiden hatten. Zusammen mit dem schon beschlossenen freiwilligen Gutschein-Fonds für die Umwandlung bereits bezahlter Reisen und den jetzt wieder anlaufenden Tourismus in Deutschland und der EU bieten sie eine gute Basis für das wirtschaftliche Überleben der mittelständischen Reisebüros.